Gemeinsame Stellungnahme der Bürgerinitiativen proNaturRaum Malsch, Runder Tisch Windkraft-Frei-olsheim, Lebensraum Schluttenbach e.V. und Gegenwind Ettlingen zu den vom Regionalverband Mittlerer Oberrhein offengelegten „Vorranggebiete für Windenergieanlagen“

Der offengelegte Teilregionalplan Wind des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein zeigt, dass in unserer windschwachen Region, trotz nach wie vor fehlender Speichermöglichkeiten, Windkraftwerke inmitten der Natur und im Wald und in bis zu 750 m Entfernung zu Wohngebieten (in kleinen Siedlungen noch näher) ermöglicht werden sollen. Die Gesamtfläche in Malsch, Gaggenau-Mittelberg und Ettlingen beträgt 397 ha, was einer Größe von 556 Fußballfeldern entspricht. Zuwege und Stromleitungstrassen sind darin noch nicht enthalten. Da der Regionalverband seine Flächen neuerdings so plant, dass der Mast der Anlage direkt an der Grenze stehen darf, vergrößern sich die Gebiete durch die darüber herausragenden Rotoren zusätzlich. Die Vorranggebiete an der Schwarzwaldhangkante von Malsch bis Ettlingen führen zu einer über 12 km langen Aneinanderreihung von Windkraftanlagen, wobei moderne Anlagen 300 m und höher sind. Die Planungen für Windkraft erstrecken sich weiter über die Rheinebene, den Kraichgau und den Schwarzwald. Wenn sich die heutigen Planungen des Regionalverbands in Zukunft in der Realität niederschlagen, dann werden wir auf Windkraftanlagen schauen, wohin wir auch blicken. Schwertransportfähige Zufahrtswege und Kranaufstellflächen werden den Wald zerschneiden. Diese Freiflächen werden zur Erwärmung und Austrocknung der Umgebung führen und den ohnehin durch die Klimaerwärmung vorgeschädigten Wald weiter schädigen. Damit verliert der Wald seine Funktion als wertvoller natürlicher

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Mustereinspruch

Sehr geehrter Herr Dr. Proske, mit der gegenwärtigen Planung von Vorranggebieten für potenzielle Windkraftanlagen in und um Malsch bin ich aus den nachfolgend genannten Gründen nicht einverstanden…

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„Vorranggebiete für Windenergieanlagen“ durch den RVMO sind beschlossen und offengelegt. Letzte Möglichkeit für die Bevölkerung Stellung zu beziehen.

Der Regionalverband Mittlerer Oberrhein (RVMO) hat am 24. Januar 2024, den Beschluss zur formellen Offenlage des „Teilregionalplan Windenergie“ und damit für die Festlegung der Vorranggebiete für potenzielle Windkraftanlagen gefasst.Diese Gebiete gelten als für Windkraftanlagen vorabgeprüft und können durch die Eigentümer schneller und leichter an Betreiber verpachtet werden.Die neuen Pläne des RVMO zeigen, dass in unserer windschwachen Region, trotz nach wie vor fehlender Speichermöglichkeiten, Windkraftwerke inmitten der Natur und im Wald und bis zu 750 m Entfernung zu Wohngebieten (in kleinen Siedlungen noch näher) ermöglicht werden sollen. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür wurden dadurch geschaffen, dass Windkraftanlagen nun per Gesetz der öffentlichen Sicherheit dienen. Hierdurch müssen sich Windkraftplanungen in Abwägungsprozessen nur noch den Zielen der Landesverteidigung unterordnen. Der Schutz von Mensch und Natur wird hintenan gestellt.Auf Malscher Gemarkung wurden die Standorte „Neubrunnenäcker“ mit 53,8 ha, „Erlenhag“ mit 55,7 ha, „Wulzenkopf“ mit 31,5 ha, „Hohlberg“ mit 31,4 ha und „Sulzberg“ mit 25,9 ha ausgewiesen. Am Standort Mittelberg, Gemarkung Gaggenau, wurde eine Fläche von 94,8 ha ausgewiesen. Die Gesamtfläche beträgt damit 293,1 ha, davon im Wald 239,3 ha. Zum Vergleich: 293,1 ha entspricht etwa der Größe von 411 Fußballfeldern. Die Flächen für Stromleitungstrassen und Zuwege sind darin noch nicht enthalten. Durch den Betrieb von

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„Vorranggebiete für Windenergieanlagen“ durch den RVMO sind beschlossen und offengelegt.

Letzte Möglichkeit für die Bevölkerung Stellung zu beziehen. Frist: ab 12.02.2024 bis einschließlich 15.03.2024 Der Regionalverband Mittlerer Oberrhein (RVMO) hat am Mittwoch, den 24. Januar 2024, den Beschluss zur formellen Offenlage des „Teilregionalplan Windenergie“ und damit für die Festlegung der Vorranggebiete für potenzielle Windkraftanlagen gefasst. Die neuen Pläne des RVMO zeigen, dass in unserer windschwachen Region, trotz nach wie vor fehlender Speichermöglichkeiten, Windkraftwerke inmitten der Natur und im Wald ermöglicht werden sollen. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür wurden durch die Bundesregierung in den letzten Jahren entsprechend angepasst: Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen der erneuerbaren Energien liegt inzwischen „im überragenden öffentlichen Interesse und die Anlagen dienen der öffentlichen Sicherheit.“ Hierdurch erhalten sie im Abwägungsvorgang gegenüber allen anderen Belangen Vorrang und müssen sich nur noch den Zielen der Landesverteidigung unterordnen. Auf Malscher Gemarkung wurden die Standorte „Neubrunnenäcker“ mit 53,8 ha, „Erlenhag“ mit 55,7 ha, Wulzenkopf mit 31,5 ha, Hohlberg“ mit 31,4 ha und „Sulzberg“ mit 25,9 ha ausgewiesen. Die Gesamtfläche auf Malscher Gemarkung beträgt damit 198,3 ha, davon im Wald 144,5 ha. Zum Vergleich: 198,3 ha entspricht etwa der Größe von 278 Fußballfeldern.  Zuwege und Stromleitungstrassen sind darin noch nicht enthalten. Die Flächen wurden dieses Mal nach einem Griff in die Trickkiste zudem

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Regionalverband Mittlerer Oberrhein: Vorrangflächen für Windkraft sollen beschlossen werden

Nach der freiwilligen Öffentlichkeitsbeteiligung im Oktober 2023 steht nun die Offenlage des Planentwurfs kurz bevor. Am 24.01.2024 soll in der Sitzung des Regionalverbandes der Entwurf beschlossen werden. Danach haben die Bürger und Bürgerinnen die Möglichkeit, Einwendungen gegen die Planung vorzubringen. Die Sitzungsunterlagen zur Windkraftplanung können über die Homepage des Regionalverbandes unter https://www.region-karlsruhe.de/interner-bereich/interner-bereich-angemeldet-zugriff/pa-22-24-01-2024-2 eingesehen werden. Veröffentlicht sind unter anderem die Regionalkarte, die Steckbriefe der einzelnen Gebiete und der Umweltbericht.   Für Malsch sieht der Planentwurf immer noch erschreckend aus. Zwar sind die „Suchräume“ vom Oktober 2023 etwas kleiner geworden, die Anzahl ist jedoch fast gleich geblieben. Lediglich die kleine Fläche am Eichelberg ist nicht mehr für Windkraft vorgesehen. Wenn sich die heutigen Planungen des Regionalverbands in Zukunft in der Realität niederschlagen, dann werden wir auf Windkraftanlagen schauen, wohin wir auch blicken. Als Vorranggebiete auf Malscher Gemarkung stehen aktuell fest: Neubrunnenäcker bei Neumalsch sowie Wulzenkopf, Erlenhag, Hohlberg und Sulzberg auf dem Bergkamm. Betroffen ist Malsch außerdem vom Hardtwald (Durmersheim), Mittelberg (Gaggenau), Sitterich sowie Unter Hard (beide Muggensturm) und Kreuzelberg (Ettlingen). Nach Beschlussfassung des Regionalverbandes und Überprüfung der Steckbriefe werden wir detailliert berichten und bitten schon jetzt darum, die zu erwartende Offenlage zu nutzen, Stellung zu beziehen.

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Terminhinweis: Vortrag am 11.11.2023, 19.00 Uhr in der Buhlschen Mühle

Am Samstag, den 11. November 2023, um 19.00 Uhr lädt der Verein BI Lebensraum Schluttenbach e.V. in die Buhlsche Mühle, Pforzheimer Str. 68, 76275 Ettlingen, Bankettsaal „Werner von Siemens“, zu einem Vortrag von Prof. Dr. rer. Nat. Michael Thorwart ein:

„Neue Perspektiven in der Energiewende – Nachhaltige Alternativen zu Wind“

Prof. Dr. Thorwart ist Universitätsprofessor für Theoretische Physik an der Universität Hamburg und wird in seinem Vortrag über Daten und Fakten zur Energiewende und ihre allgemeine Durchführbarkeit berichten. Im Rahmen seines Vortrages wird er alternative, nachhaltige, bezahlbare und klimafreundliche Lösungsvorschläge zur Energieerzeugung aufzeigen. Er wird auch die Auswirkungen der Windenergieerzeugung auf die Natur, die Menschen, die Tiere sowie Versorgungssicherheit veranschaulichen.

Hintergrund der Veranstaltung ist, noch vor der geplanten Offenlage des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein (voraussichtlich im Dezember 2023), sachlich und fundiert zu informieren.

Im Anschluss an den Vortrag besteht die Gelegenheit zur Diskussion. Der Eintritt ist frei.

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Veröffentlichung der Suchraumkarte für Windenergieflächen durch den RVMO – Frist bis 31.10.2023

Mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) hat der Bund den Ländern den Auftrag gegeben, den Ausbau der Windkraft zu beschleunigen und ausreichend Flächen zur Verfügung zu stellen. Das Land Baden-Württemberg muss danach 1,8 Prozent seiner Flächen für Windkraft zur Verfügung stellen. Der Regionalverband Mittlerer Oberrhein hat Planungskriterien festgelegt, mithilfe derer nach Gebieten für die Windenergienutzung gesucht wird. In einem ersten Planungsschritt wurde eine sogenannte Suchraumkulisse für die Region erarbeitet, die die geforderten 1,8% der Regionsfläche (3.854 ha) noch übersteigt. Innerhalb dieser Suchräume werden später die Vorranggebiete für Windenergie festgelegt.

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