Letzte Möglichkeit für die Bevölkerung Stellung zu beziehen. Frist: ab 12.02.2024 bis einschließlich 15.03.2024

Der Regionalverband Mittlerer Oberrhein (RVMO) hat am Mittwoch, den 24. Januar 2024, den Beschluss zur formellen Offenlage des „Teilregionalplan Windenergie“ und damit für die Festlegung der Vorranggebiete für potenzielle Windkraftanlagen gefasst.

Die neuen Pläne des RVMO zeigen, dass in unserer windschwachen Region, trotz nach wie vor fehlender Speichermöglichkeiten, Windkraftwerke inmitten der Natur und im Wald ermöglicht werden sollen. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür wurden durch die Bundesregierung in den letzten Jahren entsprechend angepasst: Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen der erneuerbaren Energien liegt inzwischen im überragenden öffentlichen Interesse und die Anlagen dienen der öffentlichen Sicherheit.“ Hierdurch erhalten sie im Abwägungsvorgang gegenüber allen anderen Belangen Vorrang und müssen sich nur noch den Zielen der Landesverteidigung unterordnen.

Auf Malscher Gemarkung wurden die Standorte „Neubrunnenäcker“ mit 53,8 ha, „Erlenhag“ mit 55,7 ha, Wulzenkopf mit 31,5 ha, Hohlberg“ mit 31,4 ha und „Sulzberg“ mit 25,9 ha ausgewiesen. Die Gesamtfläche auf Malscher Gemarkung beträgt damit 198,3 ha, davon im Wald 144,5 ha. Zum Vergleich: 198,3 ha entspricht etwa der Größe von 278 Fußballfeldern.  Zuwege und Stromleitungstrassen sind darin noch nicht enthalten. Die Flächen wurden dieses Mal nach einem Griff in die Trickkiste zudem so geplant, dass der Mast der Windkraftanlage direkt an der Grenze des Gebiets stehen darf (sog. „Rotor-Out-Prinzip) . Die über die Gebietsgrenzen herausragenden Rotoren von 70 m vergrößern die Gebiete somit zusätzlich.

Für das gesamte Regionalgebiet hat der RVMO nun 3,3% (= 7.138 ha) für Windkraft ausgewiesen. Ein großer Teil hiervon befindet sich im Naturpark Schwarzwald und damit im Wald. Mindestens 1,8% müssen am Ende mit Verweis auf die Vorgaben des Landes Baden-Württemberg erfüllt werden.

Nähere Informationen und Hinweise zu den Vorranggebieten finden Sie unter nachfolgendem Link.

https://www.region-karlsruhe.de/interner-bereich/interner-bereich-angemeldet-zugriff/pa-22-24-01-2024-2

Ab 12. Februar 2024 beginnt die offizielle, rechtlich gebotene Beteiligung der Öffentlichkeit. Während der Gemeinde und Verbänden eine Frist von drei Monaten eingeräumt werden, hat die Bevölkerung nur bis zum 15. März die Möglichkeit, ihre Bedenken und Einsprüche vorzutragen. Dies soll die letzte Bürgerbeteiligung sein. Im Anschluss dürfte nur noch der offizielle Rechtsweg gegeben sein. Bitte nutzen Sie dieses Zeitfenster, um sich (erneut) einzubringen! Der RVMO betont, dass noch Streichungen oder Reduzierungen der jetzt ausgewiesenen Flächen erfolgen könnten.

Der Einspruch ist möglich per Post (Regionalverband Mittlerer Oberrhein, Baumeisterstr. 2, 76137 Karlsruhe) oder per Mail (rvmo@region-karlsruhe.de),  ebenso soll es digital über die Homepage des RVMO möglich sein.

Bei der letzten Bürgerbeteiligung in Sachen Windkraft im Jahr 2019 haben die Malscher Bürger mit einer Vielzahl von Einsprüchen das Signal gesetzt, dass wir für unsere Natur und unseren Wald kämpfen. Lassen Sie uns auch in diesem Jahr den Regionalverband überraschen!

Wenn die Planungen des Regionalverbands wahr werden wird Malsch in nahezu jeder Richtung von Windkraftanlagen umgeben sein.