5. Oktober 2023

Veröffentlichung der Suchraumkarte für Windenergieflächen durch den RVMO – Frist bis 31.10.2023

Mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) hat der Bund den Ländern den Auftrag gegeben, den Ausbau der Windkraft zu beschleunigen und ausreichend Flächen zur Verfügung zu stellen. Das Land Baden-Württemberg muss danach 1,8 Prozent seiner Flächen für Windkraft zur Verfügung stellen. Der Regionalverband Mittlerer Oberrhein hat Planungskriterien festgelegt, mithilfe derer nach Gebieten für die Windenergienutzung gesucht wird. In einem ersten Planungsschritt wurde eine sogenannte Suchraumkulisse für die Region erarbeitet, die die geforderten 1,8% der Regionsfläche (3.854 ha) noch übersteigt. Innerhalb dieser Suchräume werden später die Vorranggebiete für Windenergie festgelegt.

Kartengrundlage: OpenStreetMap – Quelle: windplanung-oberrhein.de

Für Malsch und Freiolsheim sieht diese Suchraumkarte erschreckend aus. Rund 15 Prozent des Gemeindegebiets von Malsch sind als Suchraum ausgewiesen. Selbst wenn noch eine Reduzierung erfolgen sollte ist klar, dass im Malscher Wald sehr viele Vorranggebiete für Windkraft ausgewiesen werden und damit der Druck auf die Gemeinde bzw. die Eigentümer steigt, Windkraft zu ermöglichen.

Wenn sich die heutigen Planungen des Regionalverbands in Zukunft in der Realität niederschlagen, dann werden wir auf Windkraftanlagen schauen, wohin wir auch blicken. Schwertransportfähige Zufahrtswege und Kranaufstellflächen werden den Wald zerschneiden. Diese Freiflächen werden zur Erwärmung und Austrocknung der Umgebung führen und den ohnehin durch die Klimaerwärmung vorgeschädigten Wald weiter schädigen. Damit verliert der Wald seine Funktion als natürlicher CO2- und Wasserspeicher ganz oder zumindest teilweise. Gleichzeitig geht viel von der Erholungsfunktion unseres Waldes verloren, wenn wertvolle Natur- und Lebensräume zu Industriezonen werden. Im Malscher Wald leben viele geschützte Arten wie Fledermäuse, Vögel und Amphibien. All diese Tiere sind durch den Bau von Windkraftanlagen massiv bedroht.

Diese ganzen Schäden sollen wir in Kauf nehmen, obwohl wir in einer windschwachen Umgebung leben und ein nennenswerter Windertrag nicht zu erwarten ist. Die Anlagen in Straubenhardt haben seit der Übernahme 2019 bis 2021 einen Verlustvortrag von fast 4 Millionen € „erwirtschaftet“ (Quelle: www.unternehmensregister.de zu KMW Windpark Straubenhardt GmbH & KG) – und das, obwohl die Windprognosen gut waren und Straubenhardt noch höher liegt als Völkersbach. Dennoch veröffentlichen die Betreiber alljährlich fragwürdige Erfolgsmeldungen in der Presse.

Wir finden, dass beim Ausbau der erneuerbaren Energien nicht nur Klimaschutz, sondern auch der Natur- und Artenschutz sowie der Gesundheitsschutz berücksichtigt werden müssen. Den Ausbau der Windkraft im Wald sehen wir dabei besonders kritisch. Der Wald ist Lebens- und Schutzraum für Mensch und Tier, Flora und Fauna. Gleichzeitig ist er gut für unser lokales Klima. Windkraftanlagen sollten daher eher auf vorbelasteten Gebieten als im Wald geplant werden. Auch der NABU verweist darauf, dass bei der Planung Gewerbe- und Industriegebiete sowie Flächen entlang von Straßen- und Schienenwegen vorrangig zur Verfügung gestellt werden sollen (Vgl. NABU-Positionspapier Windenergie, 1. Auflage 04/2023).

Wir sind der Meinung, dass die erneuerbaren Energien technologieoffen ausgebaut werden sollen. Eine ausreichende und bezahlbare Speicherlösung ist für Windkraft mittelfristig immer noch nicht in Sicht. Windenergie ist daher nicht in der Lage, uns sicher mit Energie versorgen zu können. Trotzdem wird gerade die Windkraft auf vielen Ebenen besonders gefördert. So hat beispielsweise die Bundesregierung im Dezember 2022 die garantierten Mindestvergütungen nochmal um 25% angehoben. Baden-Württemberg fordert von seinen Regionen eine pauschale Fläche für WKA ein – unabhängig davon, welche Potentiale für erneuerbare Energien die Regionen vorweisen können.

Wenn Sie mit den aktuellen Planungen des Regionalverbands nicht einverstanden sind, dann nutzen Sie die Chance, Stellung zu beziehen. Die Frist hierfür läuft noch bis zum 31. Oktober 2023. Sie können dies auf der Homepage des Regionalverbands tun, indem Sie dort einen “Hinweis” zu unserem Gemeindegebiet einbringen: https://www.windplanung-oberrhein.de.

Natürlich können Sie dem Regionalverband Ihre Bedenken auch per mail oder Post mitteilen.