12. Mai 2016
Einladung zu einer gemeinsamen Veranstaltung der Bürgerinitiativen proNaturRaum, Runder Tisch Windkraft-Freiolsheim und Gegenwind Ettlingen

Die Lage um Windkraft im Bergwald spitzt sich zu! Der Regionalplan, der derzeit zur Genehmigung im Verkehrsministerium vorliegt, weist von Freiolsheim über Malsch bis Schluttenbach Flächen für Windkraft aus, die bis 500m / 700m an die Wohngebiete heranreichen.

 

Am Sonntag, den 12. Juni 2016 von 14 bis 17 Uhr laden wir Sie an der Carl-Schöpf-Hütte am Rimmelsbacher Hof ein sich über den aktuellen Stand zu informieren. Wir bewirten Sie in unserer schönen Landschaft mit Getränken, Vesper, Kaffee und Kuchen.

 

Es erwarten Sie:

  • Informationen zum Sachstand Windkraft in Malsch
  • Darstellungen der Größenverhältnisse
  • Wanderungen zu ausgewiesenen Windkraftflächen
  • Informationsstände zu den Themen Technik, Ökonomie, Natur und Gesundheit
  • Fledermausausstellung

 

Ihre Bürgerinitiativen proNaturRaum Völkersbach/Malsch/Sulzbach, Gegenwind Ettlingen e.V. und Runder Tisch Windkraft-Freiolsheim

12. Mai 2016
Die Beeinträchtigung von Gesundheit und Wohlbefinden durch die Immissionen von Windkraftanlagen

Dr. med. Bernhard Voigt
Januar 2016

„Es ist im höchsten Maße unverantwortlich von einem Gesundheitsministerium zu behaupten, dass tieffrequenter Schall keine physiologische Wirkung haben könne, wenn öffentlich zugängliche experimentelle Ergebnisse das Gegenteil beweisen.
Das Gesundheitsministerium versagt der Öffentlichkeit den Schutz vor den potenziellen Risiken des niederfrequenten Schalls durch seinen Mangel an objektiver und ausgewogener Beurteilung.”
(aus einem Brief von Prof. A. SALT, Washington University, St. Louis, USA, an das Gesundheitsministerium in Victoria, AUS.)

So heißt es: „Schädliche Umweltwirkungen durch Infraschall, die von den Windenergieanlagen ausgehen, konnten bisher nicht belegt werden.- Diese Aussage ist schlicht falsch und außerdem wird verkannt, dass die staatliche Schutzpflicht für Leib und Leben des Menschen nicht erst dann einsetzt, wenn eine Gefahr endgültig bewiesen ist.“
Prof. M. ELICKER, Staatsrechtler an der Universität Saarbrücken

„…there is compelling evidence that wind turbine noise can and does disturb sleep and impair the health of those living too close and that current guidance is inadequate protection.“
Dr. CHRISTOPHER HANNING, Society for Wind Vigilance

Einleitung

Windkraftanlagen (WKA) der neuen Generation von 200 m Höhe sind großtechnische Anlagen, die durch ihre Größe und ihre Art geeignet sind, Beeinträchtigungen von Gesundheit und Wohlbefinden bei Menschen auszulösen.

Die niedrige Energiedichte des Windes, speziell in den süddeutschen Schwachwindgebieten erfordert Windkraftanlagen von riesigen Dimensionen, Tendenz steigend, um eine wirtschaftliche Energieausbeute zu erreichen. Trotz bereits sehr großer Anlagen werden
z. B. in Baden-Württemberg, häufig durch Überschätzung der Windhöffigkeit, die kalkulierten Volllaststunden nicht erreicht, die Anlagen arbeiten mehrheitlich unwirtschaftlich durch einen zu geringen Energieertrag.

Während Industrieanlagen ähnlicher Dimensionen in Gewerbegebieten zusammengefasst werden, um die Beeinträchtigung von Menschen zu reduzieren, dürfen WKA in der Nähe, ja sogar in der unmittelbaren Nähe (400 m) von menschlicher Besiedlung gebaut werden. Diese besondere Privilegierung von WKA ist aus ärztlicher Sicht nicht nachvollziehbar. Mittlerweile ist bei den Betroffenen die Akzeptanz gegenüber WKA erheblich eingeschränkt, da nicht zu Unrecht Schäden an der Gesundheit, am Vermögen und an der Umwelt befürchtet werden. Als Ausdruck dieser mangelnden Akzeptanz sind bundesweit bereits ca. 1.000 Bürgerinitiativen gegen WKA aktiv geworden.

Trotz eines weltweit einmaligen rasanten Ausbaus der Windkraft hat es in Deutschland bis dato keine nennenswerte wissenschaftliche Erforschung zu den gesundheitlichen Auswirkungen der verschiedenen Emissionen von WKA gegeben. Von der Befürworterseite und auch vom öffentlichen Gesundheitsdienst werden WKA eine gesundheitliche Unbedenklichkeit bescheinigt, die wissenschaftlich nicht haltbar ist. Denn es existiert bereits ein breites internationales wissenschaftliches Schrifttum, in denen in Feld- und Laborversuchen physische und psychische Beeinträchtigungen durch WKA ermittelt und veröffentlicht wurden.

In der Machbarkeitsstudie des Umweltbundesamts (UBA) wurden über 1.000 internationale Literaturstellen ausgewertet, und von diesen wurde eine Vielzahl als relevant für die Beurteilung gesundheitlicher Beeinträchtigungen eingestuft. Hingegen gibt es keine einzige Studie, in der die Unbedenklichkeit der Emissionen von WKA nachgewiesen werden konnte. Hinzu kommt, dass in Deutschland die Gesetzes- und Regelwerke zur Abwehr von Gesundheits-schäden den neuartigen Herausforderungen von WKA nicht gerecht werden. So wird nach der geltenden technischen Regel zum Bundesimmissions-Schutzgesetz (BImSch), der Technische Anleitung Lärm (TA Lärm), basierend auf der DIN EN 45680 (gerade in Überarbeitung), Tieffrequenzschall und Infraschall messtechnisch unzureichend erfasst und bewertet. Hieraus ergibt sich für betroffene Bürger der Teufelskreis, dass durch behördliche Messungen im Tieffrequenzbereich nichts erfasst wird, woraus abgeleitet wird, dass die Anlage vor einem emissionsrechtlichen Hintergrund unbedenklich ist und die Beschwerden des Bürgers damit unberechtigt sind.

Zweifellos ist es richtig und wichtig, dass, wie vom Robert Koch-Institut (RKI) bereits 2007 gefordert, Langzeituntersuchungen an WKA durchgeführt werden, andererseits ist das Problem derart dringlich, dass bereits unmittelbar reagiert werden sollte. Gegenwärtig gibt es nur eine rasch umzusetzende Möglichkeit zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes, indem man den Abstand zwischen den WKA und der menschlichen Besiedelung deutlich erhöht.

Für Deutschland, das sich international so gerne in einer Spitzenposition sieht, ist es kein Ruhmesblatt, sondern Ausdruck der Missachtung des Grundrechts der Bürger auf Unversehrtheit von Leib und Leben, dass es bei der wissenschaftlichen Erforschung und beim Schutz der Bürger gegenüber den Einwirkungen von WKA weltweit ein Schlusslicht bildet. Andere Länder hingegen, wie z.B. Portugal, Österreich und Polen, haben dem Bau von WKA größere Auflagen erteilt, um diesen Schutz zu erreichen. Weitere Staaten wie Kanada, Australien und Dänemark haben sogar Baustopps verfügten, um wissenschaftlichen Forschungsergebnissen nicht vorzugreifen.

Immissionen der WKA

Physiologisch gesehen ist Gesundheit der Zustand eines ursprünglichen Gleichgewichtes, welcher durch Immissionen (= Einwirkungen) grundsätzlich gestört werden kann. Unter diesen, das natürliche Gleichgewicht störenden Immissionen sind alle Arten von Beeinträchtigungen zu verstehen, die von WKA ausgehen können:

• Lärm
• Tieffrequenzschall und Infraschall
• Optische Bedrängung
• Befeuerung, Nachtkennzeichnung
• Periodischer Schattenwurf
• Gesundheitliche Reaktionen durch Zerstörung der natürlichen Umwelt

Menschen empfinden die verschiedenen Immissionen als einen Summeneffekt mit unterschiedlicher Gewichtung der Einzelimmissionen, jedoch mit einem bedeutenden Beitrag gesundheitlicher Betroffenheit durch Infraschall.

Hierzu beispielhaft ein Auszug aus einem Bericht einer Betroffenen (Name ist dem Verfasser bekannt) aus einer dicht mit WKA belasteten Landschaft, dem Hunsrück:

”300 WKA auf engstem Raum, jedes Dorf von 20 – 30 Anlagen umzingelt, permanenter Lärm, nie endend, nachts ständig rot flackernde Warnlichter, drei pro Anlage, viele Hunderte pro Blickfeld, kein Schutz möglich, die Natur durch die Riesenhaftigkeit der WKA, durch Bodenverdichtung, durch die breiten Zufahrtswege zerstört. An Schlaf nicht zu denken, Kopfschmerz, Konzentrationsmangel, geistige Arbeit nicht möglich, Übelkeit, Benommenheit, die Angst vor chronischen Krankheiten wächst. Keiner ist verantwortlich, die Zuständigkeiten zerbröseln zwischen den Fingern. Ein Entfliehen ist nicht möglich, die Häuser im Dorf sind nahezu unverkäuflich geworden. Die Mehrzahl der Bevölkerung in unseren Dörfern ist betroffen“. Aus dem Gesicht der ruhig berichtenden Frau spricht Verzweiflung und Ohnmacht.

Akustische Beeinträchtigungen

WKA sind Energiewandler, die durch Umwandlung der Bewegungsenergie des Windes in Rotationsenergie mithilfe eines Generators elektrische Energie erzeugen können. Dabei kann dem anströmenden Wind maximal 59 % seiner Leistung im Sinne der Energieerzeugung entzogen werden (Betz`sches Gesetz). Moderne WKA erreichen derzeit einen Leistungsbeiwert von 40 %. Ein Teil der nicht nutzbaren Energie des Windes wird in Druckwellen umgewandelt, also in Schall in einem breiten Frequenzspektrum mit einem hohen Anteil von Tieffrequenz- und Infraschall.

Die physikalischen Grundlagen von Schall sind periodische Luftdruckschwankungen. Der so erzeugte Schalldruck und die darauf basierende subjektiv empfundene Lautstärke (Lautheit) werden in Dezibel (dB), einer logarithmischen Maßeinheit, gemessen.

Schall in einem Frequenzbereich von ca. 20 – 20.000 Hz wird als hörbarer Schall wahrgenommen. Bei abnehmender Empfindlichkeit des Gehörs kann Tieffrequenzschall von ca. 20 – 100 Hz bei entsprechender Lautheit gerade noch gehört werden. Infraschall unterhalb von 20 Hz gilt dagegen als unhörbar.

Das Hörempfinden nimmt, bei gleichen Schalldruckpegeln, von einem Maximum bei
3-4 kHz mit zunehmend tieferen Frequenzen ab und erreicht bei ca. 20 Hz den Wert
0 dB (A), wodurch fälschlicherweise der Eindruck erweckt wird, es sei dort kein Schalldruck vorhanden, der Menschen beinträchtigen könne.

Da bisher nur der hörbare Schall als gesundheitsrelevant betrachtet wurde, ist auch das Mess- und Bewertungsverfahren für diesen Teil des Hörspektrums ausgelegt. Bei der A-Bewertung werden insbesondere die tiefen Töne progressiv um einen bestimmten Anteil reduziert, sodass der angezeigte Messwert keinen Schalldruck, sondern das normierte menschliche Hörempfinden wiedergibt. Die C-Bewertung ist für die Erfassung tieffrequenter Geräusche besser geeignet, da die Reduktion des Messwerts gering ist, allerdings werden Pegel unterhalb 10 Hz nicht berücksichtigt.

Da Infraschall (IS) nicht gehört werden kann, ist die Verwendung des Begriffes Hörschwelle als Ausdruck eines Schallpegels, bei dem ein Hörereignis eintritt, nicht sachgerecht, wird aber zum Teil immer noch verwendet. Zweckmäßiger ist es, von einer Wahrnehmungsschwelle zu sprechen. Infraschall wird ab einem bestimmten hohen Schalldruck als Ganzkörpervibration empfunden.

Neuerdings konnte durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt im Rahmen eines internationalen Forschungsprojektes nachgewiesen werden, dass Menschen auch wesentlich tiefere Töne hören können, nämlich schon ab 8 Hz. Das ist eine ganze Oktave tiefer als der tiefste Ton des bisher angenommenen unteren Hörbereichs. Es konnte, bis zu diesem Frequenzbereich, eine Erregung des primären auditiven Kortex nachgewiesen werden. Die Autoren schreiben: „Die Ergebnisse dieses internationalen Forschungsprojektes könnten dazu führen, dass endlich europaweit einheitliche – und bindende – Schutzbe-stimmungen für diese Grenzbereiche des Hörens eingeführt werden. Die fehlen nämlich bisher.“

Die Lautheit des von den WKA ausgehenden hörbaren Lärms ist je nach Größe und Anzahl der Anlagen und der Entfernung unterschiedlich und wird als ein periodisches Geräusch wahrgenommen.
Schallwellen werden über das äußere Ohr an das Innenohr, die Schnecke (Cochlea), weitergeleitet und werden dort in Nervenimpulse umgewandelt ans Gehirn übergeben. Bei entsprechender Lautheit (> 80 dB (A)) und langfristigen Einwirkungen kann hörbarer Schall aurale Schäden am Innenohr in Form von Schwerhörigkeit herbeiführen. Nervenimpulse aus der Cochlea gelangen unter anderem zum Hypothalamus, der ein vegetativ-nervöses und hormonelles Regulationszentrum für den gesamten Organismus darstellt. Lärm zeigt dadurch nicht nur aurale, sondern auch extraaurale Wirkungen in Form von körperlichen Stressreaktionen. Wird der Stress zu einem Dauerzustand, und gerade das ist typisch für Langzeit-Schallimmissionen, so auch von WKA, kommt es zu typischer Stress-Überforderung, die geeignet ist, reversible oder auch irreversible Schäden hervorzurufen oder bereits bestehende Krankheiten zu verstärken. Zu diesen typischen Stressreaktionen gehören:

• Störungen der Konzentration und des Gedächtnisses
• Nervosität, Gereiztheit, Unzufriedenheit, Unausgeglichenheit
• Angst, Unsicherheit, Aggressionen, Apathie
• Chronische Müdigkeit
• Schlafstörungen
• Herz-Kreislaufbeschwerden
• Gastritis, Verdauungsbeschwerden
• Muskuläre Verspannungen

(zitiert nach Ärzte für Immissionsschutz (AEFIS))

Aus der Symptomauflistung wird deutlich, dass chronischer Stress mehr ist als eine bloße Belästigung, sondern für die Betroffenen von erheblicher gesundheitlicher Relevanz sein kann.
Die Beziehungen zwischen Lärm und Krankheiten sind medizinisch vielfach belegt.
Beispielhaft wird hier auf die NORAH (Noise related Annoyance, Cognition and Health, Ruhr Universität Bochum, Oktober 2015) Studie hingewiesen, die diese Beziehungen eindrucksvoll bestätigt.
In NORAH wurden die Gesundheitsdaten von über 1 Millionen lärmbelasteter Menschen ausgewertet. So zeigte sie unter anderem eine Assoziation zwischen Lärm und einem erhöhten Risiko diverser Krankheiten wie Herzinfarkt, Schlaganfall, Herzinsuffizienz und Depression. Auch verschlechterte sich die Schlaf- und Lebensqualität der Betroffenen und bei Kindern die kognitive Leistungsfähigkeit. In andern Untersuchungen wurden außerdem Erhöhungen des Blutdrucks, Magen-Darmerkrankungen und chronische Kopfschmerzen gefunden.

Im Innenohr werden tieffrequenter Schall und Infraschall (ILFN= infrasound and low frequency noise) einerseits durch das Otolithenorgan des Gleichgewichtssystems, andererseits durch das Hörorgan im engeren Sinne, die Cochlea, registriert und in Nervenimpulse umgewandelt. Die Cochlea enthält innere und äußere Haarzellen, die durch Schwingungen in Resonanz versetzt werden. Die Struktur dieser beiden Haarzellgruppen ist unterschiedlich. Die inneren Haarzellen sind einseitig an der Basalmembran festgewachsen und bewegen sich frei schwingend im Raum, sie sind geeignet, auf höhere Frequenzen anzusprechen und vermitteln den hörbaren Schalleindruck. Die äußeren Haarzellen sind beidseitig an dünne Membranen gebunden, die durch Infraschall in Schwingungen versetzt werden und dadurch empfindlich auf tieffrequenten Schall reagieren. (Quelle: SALT und LICHTENHAN)

Tieffrequenzschall und Infraschall

Die Rotorblätter der WKA gehören gegenwärtig zu den größten und effektivsten Infraschallerzeugern, die es in der Industrie gibt. Durch den Trend zu immer größeren Anlagen erfolgt eine Verlagerung des Frequenzspektrums in Richtung ILFN.
Daneben gibt es natürliche und weitere technische Quellen für Infraschall. Zu Ersteren zählen Vulkanausbrüche, Erdbeben, Donner, zu Letzteren Gebläse, Biogasanlagen, Kompressoren, Wärmepumpen, Vibratoren, große Motoren u. a. Im Vergleich mit anderen Umweltlärmquellen werden die Schallemissionen von WKA als deutlich störender empfunden.

Als Lärm werden Geräusche bezeichnet, die durch ihre Struktur auf Menschen störend, belastend oder gesundheitsbeeinträchtigend wirken. Ob Schall als Lärm wahrgenommen wird, hängt von der Form der Schallwellen und der subjektiven Bewertung des Hörers ab. Trotz akustischer Gewöhnung kann Lärm unbewusst weiter auf Körper und Psyche einwirken (U. RICHTER).

An den WKA entsteht ein Spektrum von ILFN, abhängig von der Eigenfrequenz der Rotorblätter, die zumeist deutlich unterhalb von 20 Hz bis 1 Hz und darunter, auftreten können. Je größer die Anlagen, umso weiter verschiebt sich das Frequenzspektrum in den tieffrequenten Bereich. Die Schallausbreitung und die Schalldurchdringung von tieffrequentem Schall folgen besonderen physikalischen Gegebenheiten, hierzu wird auf Fachliteratur verwiesen. Tieffrequenter Schall wird durch Hindernisse wenig gedämpft und breitet sich demzufolge über viele km aus; IS wurde noch in 10 km Abstand von WKA nachgewiesen (Cerenna). IS wird durch Fenster, Türen und Mauern nur unwesentlich gedämpft, Schallabsorptionsmaßnahmen sind nahezu wirkungslos. Der Schall wird auch über den Turm der WKA in den Boden geleitet, breitet sich dort als Körperschall aus, der sich in Gebäuden wieder in Luftschall rückverwandelt, sodass sich Luft- und Körperschall addieren und der Schall innerhalb von Gebäuden lauter sein kann als außerhalb. Zusätzlich können durch Reflexionen in Gebäuden stehende Wellen erzeugt werden, die subjektiv als besonders unangenehm empfunden werden.

Die gesundheitliche Wirkung des Infraschalls von WKA ist einerseits an den Schalldruck und andererseits an die besondere Charakteristik der Schallwellen gebunden wie die Flankensteilheit der Schallsignale und eingestreute Frequenzspitzen. Unhörbarer Infraschall ist ein Schalldruck im tieffrequenten Bereich, der zwar nicht gehört, aber nachweisbare physiologische Reaktionen und gesundheitliche Effekte auslöst.

Wie dargelegt, erfolgt die physiologische Verarbeitung von Infraschall im Ohr an anderer Stelle als bei hörbarem Schall. Deshalb verbietet es sich schon aus diesem Grund, beide Schallarten in ihren Wirkungen gleichzusetzen. Beide physiologische Rezeptoren, die äußeren Haarzellen in der Schnecke und das Otolithenorgan im Labyrinth-Gleichgewichts-system, zeichnen sich durch eine hohe Sensibilität gegenüber niederfrequentem Schall aus.

PROF. ALEC SALT, University of St. Louis, USA, konnte durch elektrophysiologische Messungen am Innenohr, das durch tieffrequente Signale beschallt wurde, nachweisen, dass die äußeren Haarzellen empfindlich auf Tieffrequenzschall reagieren und dass bereits ab 60 dB, und damit deutlich unterhalb der sog. Hörschwelle, eine Reaktion der äußeren Haarzellen erfolgt, der Schall also registriert wird.
Daraus folgt, dass die äußeren Haarzellen hochempfindlich auf tieffrequente Signale reagieren, ohne dass dies zu einer bewussten Schallwahrnehmung führt, da es bei einer Erregung der äußeren Haarzellen zu einer aktiven Unterdrückung des Hörens der inneren Haarzellen kommt (SALT, LICHTENHAN 2012).

Außerdem konnte er zeigen, dass deutlich unterhalb der bislang akzeptierten Schädigungsschwelle durch Dauerbeschallung ein endolymphatischer Hydrops (Anschwellung im endolymphatischen Raum) erzeugt wird, was zu gesundheitlichen Beschwerden führt. Seine Ergebnisse wurden von anderen Autoren bestätigt.

SALT zieht aus seinen Untersuchungen folgende Schlussfolgerungen:

Der Grundsatz, was man nicht hören kann ist unschädlich, gilt nicht mehr.
• Behauptungen wie, es gäbe keine nennenswerten Gesundheitsschäden durch Infraschall, sind beim derzeitigen Stand der Wissenschaft unzweifelhaft falsch.
• Es gibt bis heute keine publizierten Studien, die zeigen, dass die langfristige Belastung mit Infraschall unschädlich für den Menschen ist.
• Es gibt im Gegenteil zahlreiche Berichte, die zeigen, dass Menschen, die in der Nähe von WKA wohnen, krank werden, mit einer Vielzahl von Symptomen.

Der gegenwärtige Kenntnisstand lässt sich so darstellen:

Infraschall ist unhörbar, da die Hörbarkeit an die Erregung der inneren Haarzellen geknüpft ist. Unhörbarkeit bedeutet aber keineswegs Unschädlichkeit. Der unhörbare Schalldruck des Infraschalls führt zur Erregung der äußeren Haarzellen und der sensiblen Nerven des Gleichgewichtorgans, die als Nervenimpulse in die verschiedenen Zentren des Gehirns weitergeleitet werden.

Die gesundheitlichen Folgen der zwar nicht gehörten, aber ins Gehirn weitergeleiteten Nervenimpulse sind verschiedenartig und lassen sich in drei Gruppen zusammenfassen:

Mechanismus der unbewussten Aufmerksamkeitssteigerung, Tieffrequenzschall versetzt das Stammhirn in einen Alarmzustand. Die Folgen: Schlafstörungen, Angst, Panik, Blutdruckanstieg, Konzentrationsstörungen
Amplitudenmodulation durch Empfindlichkeitsänderung der inneren Haarzellen, die Folgen: Pulsation, Unwohlsein, Stresssymptome
Endolymphatischer Hydrops, die Folgen: Unsicherheit, Gleichgewichtsstörungen, Schwindel, Übelkeit, Tinnitus, Druckgefühl im Ohr, Symptome wie bei Seekrankheit (nach SALT)

Signifikante Veränderungen im EEG (Hirnstrombild) durch Einwirkungen von Infraschall unterhalb der Hörschwelle sind durch Weiler u. a. nachgewiesen worden. Somit liegt ein weiterer eindeutiger physiologischer Beweis vor, dass unhörbarer Infraschall zu Veränderung in der Arbeitsweise des Gehirns führt.

In dem Kolloquium „Tieffrequenter Schall und Infraschall“, 2012 in Stuttgart, hielt PROF. KRAHÉ einen informativen Vortrag zu den physischen und psychischen Wirkungen von Infraschall. In seinen Experimenten verwendete er ein Tiefpassrauschen in verschiedener Flankensteilheit der Schallsignale.

Bezüglich der Reaktion im Innenohr zitierte er SALT (SALT, LICHTENHAN 2012): „So kann tieffrequenter Schall schon nach drei Minuten eine Schwellung des endolymphatischen Raumes (Hydrops), verbunden mit einem Druckausgleich zum Gleichgewichtsorgan, auslösen, was zu Schwindelgefühl und Orientierungslosigkeit führen kann. Er konnte nachweisen, dass Infraschall im unterschwelligen Bereich zu Reaktionen der äußeren Haarzellen führen kann.“

Fazit nach KRAHÉ:

• Der Sensor „Ohr“ scheint gegenüber tieffrequentem Schall weitaus empfindlicher zu sein als bisher angenommen.
• Auch unterhalb der Hörschwelle kann bei sensiblen Menschen eine Empfindung ausgelöst werden. Neben Ohrendruck wird vielfach von mentalen Belastungen berichtet.
• Die zeitliche Zuordnung (Synchronität) von Aktionspotenzialen spielt in der Verarbeitung im Nervensystem eine zentrale Rolle. Sie kann möglicherweise durch tieffrequenten Schall irregulär beeinflusst werden.
• Solche Irregularitäten treten auch bei der Epilepsie auf und sind mit vergleichbaren Symptomen verbunden. Es ist eine herausfordernde Fragestellung, ob und ggf. unter welchen Bedingungen tieffrequenter Schall solche irregulären Prozesse im Nervensystem auslösen kann.
• Im Lärmschutz ist dem Problem „tieffrequenter Lärm“ verstärkt Beachtung zu zollen.

KRAHÉ berichtet weiter, dass in vielen Publikationen die psychische Wirkung von tieffrequentem Lärm untersucht wurde. Beispielhaft nannte er eine Untersuchung der University of Salford, 2005, dort gaben 50 % und mehr der Betroffenen folgende Symptome an: Frustration, Einschlafschwierigkeiten, Schlafstörungen, Furcht, Müdigkeit, Druck im Ohr, Kopfschmerzen, Nervosität und Konzentrationsmangel.

Diese Symptome werden auch in anderen Publikationen genannt, so z. B. von
E. PEDERSEN, C. S. PEDERSEN, H. MÖLLER und K. PERSSON WAYE, University of Aalborg, Denmark.

SCHUST analysierte 98 Literaturquellen und stellte die Wirkungen von Infraschall im Tier- und Menschenexperiment auf Gehör und Körper nicht infrage. Die Untersuchungen wiesen darauf hin, dass die ILFN-Immissionen sowohl bei kontinuierlicher als auch bei kurzzeitiger intensiver Exposition gesundheitliche Schäden verursachen können. Er fand folgende physiologische Veränderungen bei Dauerbelastung durch Infraschall:

• Veränderungen der Hirnströme im EEG
• Herabsetzung der Atemfrequenz
• Verminderung des Sauerstoffpartialdrucks im Blut
• Erhöhung des Blutdrucks
• Vergrößerungen der Erythrozyten (rote Blutkörperchen)
• Durchblutungsstörungen
• Veränderungen der nächtlichen Hormonausschüttung der Nebennierenrinde (Cortisolausschüttung)

Frau NINA PIERPONT, eine belgische Forscherin, die in den USA tätig ist, beschrieb 2009 in Form einer Fallstudie mit statistischer Auswertung die Einwirkung von ILFN von mehreren WKA (1,5 – 3,0 MW, Abstand < 3.000 m) auf 38 Personen. Sie fand einen typischen Beschwerdekomplex, den sie, wegen der Gleichartigkeit der Symptomatik, als Windturbinen-Syndrom (WTS) bezeichnete. Hierzu gehören:

• Schlafstörungen
• Herz- und Kreislaufprobleme, Herzrasen, Bluthochdruck
• Kopfschmerzen, Benommenheit, Konzentrations- und Gedächtnisstörungen
• Unruhe, Nervosität, Reizbarkeit
• Lernschwierigkeiten bei Kindern
• Schwindel, Tinnitus
• Übelkeit, Magen-Darmstörungen
• Rasche Ermüdung, verminderte Leistungsfähigkeit
• Atemwegserkrankungen
• Depressionen
• Angst- und Panikattacken

Sie konnte den Beschwerdekomplex auf die Reaktion des Otolithenorgans (innerhalb des Gleichgewichtssystems) zurückführen. Ihre in einem Buch ausführlich beschriebene Arbeit wurde, wie wissenschaftlich üblich, Fachkapazitäten zur Beurteilung vorgelegt, die ihre Untersuchungen und physiologische Begründung als wissenschaftlich korrekt bezeichnet haben. Sie bezeichnete die Reaktion des Otolithenorgans als äußerst empfindlich, wozu sie amerikanische Untersuchungen anführte.

Es ist vergleichsweise nachgewiesen worden, dass auch Otolithenorgane verschiedener Wirbeltiere, z. B. Fische, extrem empfindlich auf IS reagieren. So können Dorsche Infraschallereignisse im Meer als Warn- und Orientierungssignale über hunderte km registrieren. Woraus zu vermuten ist, dass auch Tiere unter IS Einwirkungen leiden können.
Sehr wahrscheinlich ist diese uralte Warnfunktion rudimentär ebenfalls beim Menschen angelegt.

Bislang existieren im deutschsprachigen Raum keine ähnlich angelegten Untersuchungen.

Es ist verschiedentlich behauptet worden, dass die gesundheitlichen Reaktionen durch Einwirkungen von IS sog. Nocebo-Effekte (ähnlich einem Placebo-Effekt) seien. Dies würde bedeuten, dass auch ohne einen ausreichenden Schallreiz allein durch psychische Abwehrreaktionen gesundheitliche Symptome simuliert werden.

Nun haben einwandfrei nachgewiesene physiologische Reaktionen auf unterschwelligen Infraschall wissenschaftlich eine höhere Beweiskraft als eine angenommene psychologische Wirkung. „Es zeugt vielmehr von einem hohen Maß von Voreingenommenheit zu behaupten, es läge ein Nocebo-Effekt vor, wenn durch einwandfreie wissenschaftliche Ergebnisse eine ursächliche Beziehung zwischen Infraschall und physiologischen Reaktionen nachgewiesen werden konnte“. (SALT)

PIERPONT schreibt hierzu: „…meine Untersuchungen widersprechen eindeutig den Behauptungen, dass Leute, die Befürchtungen oder eine Abneigung gegen die Nähe von Windkraftturbinen zu ihrem Haus hegen, diejenigen sind, die krank werden. Ich zeige, dass das absoluter Unsinn ist.“

PROF. ALVES-PEREIRA, Portugal, beschreibt die Auswirkungen von Infraschall nach der Errichtung von vier WKA in einer Entfernung von 300 und 700 m zu zwei Bauernhöfen in Portugal. Neben der psychovegetativen Symptomatik litten die Bewohner dieser Gehöfte unter anderem auch an zunehmend manifesten Erkrankungen des Herzens und der Lunge, wobei es sich um eine Einzelbeobachtung handelt. Ja, sogar die Pferde auf diesen Bauernhöfen zeigten ein abnormes Verhalten.

CLAIRE PALLER, Ontario, University of Waterloo, Kanada, 2014, untersuchte bei 396 Personen den Zusammenhang zwischen gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Abhängigkeit zur Entfernung von WKA. Dabei konnte gezeigt werden, dass mit zunehmender Nähe zu WKA sich die Schlafqualität verschlechterte, während Schwindel und Tinnitus zunahmen. Die statistische Beziehung zwischen der Schlafqualität und der Entfernung zur nächsten WKA konnte statistisch bei einem hohen Signifikanzniveau gesichert werden. Dadurch ließ sich statistisch sicher belegen, dass WKA einen eindeutigen Einfluss auf die Schlafqualität haben. Da eine Langzeitstörung der Schlafqualität einen wesentlichen Einfluss auf die Gesundheit des Menschen ausübt, kann man hier von einer schwerwiegenden, dauerhaft nicht hinzunehmenden Beeinträchtigung ausgehen.

STEVEN COOPER, Australien, hat in Zusammenarbeit mit den Betreibern der Cape Bridgewater Windfarm eine Untersuchung zum Zusammenhang zwischen WKA und gesundheitlichen Beschwerden durchgeführt. COOPER konnte zeigen, dass die Schallimmissionen im Infraschallbereich ein charakteristisches Frequenzbild aufweisen, das sich durch wiederkehrende Frequenzspitzen auszeichnet. Parallel dazu ließ er die betroffenen Bewohner alle zwei Stunden ihre Beschwerden protokollieren. COOPER konnte nun zeigen, dass genau zu dem Zeitpunkt, an dem Frequenzspitzen von 50 – 70 dB auftraten, sich bei den Bewohnern viele Beschwerden registrieren ließen. Durch diese Eindeutigkeit der Beziehung zwischen hohen Frequenzspitzen und Beschwerden bei den Bewohnern konnte COOPER einen deutlichen Zusammenhang zwischen dem Betrieb der WKA und den Beschwerden der Anwohner herstellen.

„Betrachtet man die exemplarisch aufgeführten Untersuchungsergebnisse, wird deutlich, dass ILFN ab gewissen Pegelhöhen vielfältige negative Auswirkungen auf den menschlichen Körper haben. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass viele der gesundheitlichen Symptome die Bereiche Herz-Kreislaufsystem, Konzentration und Reaktionszeit, das Gleichgewichtsorgan, das Nervensystem und die auditiven Sinnesorgane betreffen. Die Probanden klagten häufig über Schwindel und Unbehaglichkeitsempfindungen bei Infraschallexposition. Vergleicht man die Untersuchungsergebnisse, wird deutlich, dass negative Auswirkungen von Infraschall im Frequenzbereich unter 10 Hz auch bei Schalldruckpegeln unterhalb der Hörschwelle nicht ausgeschlossen sind.“ (Zitat aus der Machbarkeitsstudie)

Damit hat sich die Behauptung, die immer noch von Befürwortern von WKA verwendet wird, der Infraschall von WKA sei deshalb unschädlich, da er sich unterhalb der Hör- bzw. Wahrnehmungsschwelle bewege und damit nicht gehört wird, als nicht zutreffend herausgestellt. Diese Ansicht muss mittlerweile als widerlegt gelten.

Optische Einwirkungen

Menschen orientieren sich überwiegend über die visuellen Funktionen des Auges. Da die optische Wahrnehmung über die Augen nicht ausgeblendet werden kann, sind Beeinträchtigungen im Blickfeld hochrelevante Stressoren.

Die Riesenhaftigkeit der Anlagen, die häufig in unverbaute Landschaft oder in den Wald gestellt werden (Höhe Waldbäume ca. 25 m, WKA = 200 m), erzeugt eine optische Bedrängung, die als chronischer Stressor geeignet ist, das Wohlbefinden, dauerhaft auch die Gesundheit der Betroffenen erheblich zu beeinträchtigen.

Ich kann mich nicht der Auffassung anschließen, dass bei einem Minimalabstand, der etwa der zweifachen Höhe der Anlagen entspricht, diese optische Bedrängung entfällt. Man kann sich durch Augenschein davon zu überzeugen, dass in 400 m Entfernung (Mindestabstand zu Außenanlagen in Baden-Württemberg) die Anlagen immer noch riesenhaft wirken. Meines Wissens liegen keine Untersuchungen darüber vor, ab welchem Abstand zu den 200-m-Anlagen die optische Bedrängung aufgehoben wird, jedenfalls sollte der Abstand deutlich größer sein, als es gegenwärtig nach der Rechtslage möglich ist.

Abhängig vom Stand der Sonne über dem Horizont und ihrer Stellung hinter der Anlage entsteht durch die Rotation der Flügel ein periodischer Schattenwurf, durch den Wohngebäude betroffen sein können. In diesem Fall würde ein ständiger schneller Wechsel zwischen Licht und Verschattung, z. B. im Garten oder durch die Fenster des Wohngebäudes, erfolgen. Es liegt auf der Hand, dass solch ein zyklischer Lichtwechsel einen erheblichen Stressfaktor darstellt und die Benutzung eines Wohnraumes während des periodischen Schattenwurfs nahezu unmöglich macht. In diesem Zusammenhang verdienen die Empfehlungen der Schattenwurfhinweise des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI 2002) Beachtung. Nach diesen Hinweisen soll die Verschattung nicht mehr als 30 Stunden pro Kalenderjahr und nicht mehr als 30 Minuten pro Kalendertag betragen.
Meines Wissens gibt es, abgesehen von einer Untersuchung von Mausfeld
u. a. im Labor, keine Untersuchungen zu den gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Schattenwurf, auf die sich diese Länderempfehlung stützen kann.

Aus meiner ärztlichen Sicht sollte die Beeinträchtigung von Wohnungen durch Schattenwurf gänzlich ausgeschlossen sein.

Dunkelheit bedeutet für Menschen eine Zeit der Erholung, der Entspannung und des Schlafes. Störungen der Nachtruhe stellen deshalb eine erhebliche stressende Beeinträchtigung dar. Die Nachtkennzeichnung durch ständig kurzzeitiges Blinken roter Lichter ist mit einer erheblichen gesundheitlichen Belastung verbunden. Dieses Blinken kann durch betroffene Personen weder abgestellt noch ausgeblendet werden. Abendliche Tätigkeiten werden erheblich beeinträchtigt. Maßnahmen zum Schutz vor diesen Immissionen sind teilweise weder möglich, wie z. B. Wechsel des Schafraums, oder mit erhöhtem Aufwand verbunden oder gesundheitsschädlich, wie die permanente Einnahme von Schlafmitteln.

Auch bei den optischen Beeinträchtigungen kann man von einer Summenwirkung ausgehen, die sich insgesamt zu einem negativen Dauerstress summieren: Tagsüber sind es die bedrängende Größe der Anlagen und das zeitweise periodische Flackern im Garten oder in den Wohnräumen. Mit Eintritt der Dunkelheit ist es das ständige Blinken und Blitzen über die gesamte Nacht hinweg. Siehe hierzu auch den kurzen Bericht einer Betroffenen oben.

Gesundheitliche Beeinträchtigung durch Zerstörung der natürlichen Umwelt

Als Reaktion auf die fortschreitende Naturzerstörung durch den technischen Fortschritt und die bislang nicht gestoppte Artenverarmung durch eine zunehmend stärkere Beanspruchung der natürlichen Umwelt, messen immer mehr Bürger dem Schutz der natürlichen Umwelt eine große Bedeutung bei. Viele Menschen sind mit ihrer Landschaft und mit ihrem Wald emotional tief verbunden.

Ein erheblicher Teil der WKA wird in bis dato unzerstörte Wälder gestellt. Bekanntlich müssen zur Anlage von Windparks viele Hektar Wald gefällt werden, der Boden wird verdichtet, zum Teil versiegelt, breite Zufahrtswege werden angelegt und müssen dauerhaft unterhalten werden. Die ohnehin in Deutschland schon sehr kleinflächig zerschnittenen Waldgebiete werden weiter ausgehöhlt. Ein Waldbaum braucht ca. 100 Jahre, bis er wieder seine volle Größe erreicht hat und damit zu einem wichtigen Stabilisator des Klimas wird.

Gesundheit ist ein Gleichgewichtszustand zwischen Stress und Erholung. Da Arbeit und Leben der meisten Bürger heutzutage immer stressiger werden, ist es unabdingbar notwendig, dass auch ausreichende Möglichkeiten zur Erholung bestehen. Gerade an den Wochenenden zieht es tausende Bürger in die Wälder, um sich dort in verschiedener Weise zu entspannen. Ein Windpark hat keine Erholungsfunktion.

Der Ruf der Waldluft besonders gesund zu sein, konnte wissenschaftlich untermauert werden. Durch die Blätter werden große Mengen Staub aus der Luft gefiltert (bis zu 7.000 t Staub pro Quadratkilometer Waldfläche) und durch die ätherischen Öle der Nadelgehölze die Anzahl der Bakterien in der Luft reduziert. Bei koreanischen Frauen die regelmäßig im Wald spazieren gingen, verbesserten sich der Blutdruck, die Elastizität der Arterien, die Lungenkapazität, und der Puls war deutlich niedriger als bei Spaziergängerinnen in der Stadt (aus P. WOHLLEBEN, Förster und Forstwissenschaftler, „Das geheime Leben der Bäume“).
Entgegen der üblichen Auffassung sind Bäume soziale Wesen, die gerne Wurzelgemeinschaften bilden, über Sensibilität und Erinnerungsvermögen verfügen. Sie kommunizieren untereinander und können sich Stress oder Wohlbefinden über Geruchstoffe mitteilen. Wohlleben vertritt die Auffassung, dass die Wohlfühlbotschaften eines ungestressten Waldes sich auf Menschen übertragen können. Während durch Abholzung und den Einbau von Industrieanlagen gestresster Wald seine Stressbotschaften dann ebenfalls an Menschen weitergegeben würde.

Zur psychologischen Beeinträchtigung trägt nicht nur der Verlust von lebenswerter natürlicher Umgebung und heimatstiftender Landschaft bei, sondern auch die zunehmend auftretenden Gefühle der Alternativlosigkeit, der Einschränkung der Entscheidungsfreiheit und des Verlustes der persönlichen Selbstbestimmung. Durch die ständige und unausweichliche Präsenz des Auslösers wird das Gefühl der Hilflosigkeit und des Ausgeliefertseins noch verstärkt. Durch diesen Dauerstress treten die oben beschriebenen Folgeerscheinungen auf. (zitiert nach AEFIS)

Was augenscheinlich ist, benötigt nicht unbedingt einer wissenschaftlichen Untersuchung. So sei in diesem Zusammenhang die Bitte einer Mutter zitiert, die im Rahmen einer Anhörung bei einer Regionalplanung von Windkraftvorranggebieten die Planer bat: „Ich bitte für meine Kinder, dass der Wald hinter unserem Ort nicht zerstört wird. Ich möchte, dass meine Kinder in einer unzerstörten Umwelt aufwachsen können.“

Die großflächigen alten Wälder dieser Welt sind äußerst wichtige Klimastabilisatoren durch Temperaturregulierung und Feuchtigkeitsverteilung über die Kontinente. Alte Waldbäume mit ihren gewaltigen Blattmengen (ca. 500 000 Blätter bei einer alten Buche) binden wesentlich mehr CO2 dauerhaft im Boden als Neuanpflanzungen die erst nach 100 Jahren ihre volle Größe und Stoffwechselleistung erreichen. Viel zu wenig bekannt ist es auch, dass es die Wälder sind die über die Wasseraufnahme und Verdunstung jene Wolken erzeugen die viele hundert Kilometer weiter im Binnenland den lebensspendenden Regen ermöglichen. Ohne Wald kein Regen jenseits einer Entfernung von 600 km zur Küste, das ist nachgewiesen worden.

Die beschönigende Bezeichnung Windpark verschleiert, dass es sich hierbei um Industrieanlagen handelt. Industrieanlagen haben bekanntlich nichts im Wald zu suchen. In der Summe, deutschlandweit betrachtet, erleben wir gegenwärtig eine der größten Natur- und Waldzerstörungen der Neuzeit mit unabsehbaren Folgen.

Wie hoch ist der Anteil gesundheitlich Betroffener durch Immissionen der WKA?

Die Auswertung der internationalen wissenschaftlichen Literatur lässt die eindeutige Aussage zu, dass WKA Menschen nicht nur krank machen können, sondern tatsächlich krank machen.

Der Kenntnisstand der meisten Mediziner, vieler Umweltmediziner und z. T. auch der Gesundheitsämter zu den von WKA ausgehenden Beschwerdekomplexen ist verbesserungsbedürftig. Das Windturbinen-Syndrom ist kaum bekannt, Beschwerden werden anderen Ursachen zugeordnet. Auch die Aufklärung durch Fachzeitschriften und Fachgesellschaften befindet sich noch im Anfangsstadium.

Aus Unkenntnis wird deshalb in Deutschland behauptet, dass der Anteil der Menschen, die mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf Infraschall reagieren, gering sei und es sich um Einzelfälle handeln würde.

In der Tat existieren kaum belastbare Untersuchungen zur Häufigkeit der Infraschall-beschwerden. Allerdings gibt es Quellen, aus denen geschlossen werden kann, dass der Anteil der gesundheitlich Betroffenen in der Bevölkerung einen größeren Anteil ausmacht.

Hierzu einige Beispiele:
Von den 38 Personen, die PIERPONT untersucht hat, die innerhalb eines 3-km-Radius zu mehreren WKA im Megawatt-Leistungsbereich (MW-Leistungsbereich) wohnten, wiesen 2/3 Symptome das Windturbinen-Syndroms auf. Dabei sind diese Symptome nicht dem Bereich hinzunehmender Belästigungen zuzuordnen, sondern die Symptomatik war so schwerwiegend, dass die Mehrzahl der beeinträchtigten Familien es vorzog, aus dem Gefährdungsbereich wegzuziehen.

In Dänemark hat man infolge massenhafter Beschwerden Betroffener, die in der Nähe von WKA wohnten, eine Studie initiiert, in der die Beziehung zwischen Tieffrequenzschall und Gesundheitsbeschwerden auf breiter Front untersucht wird. Bis zur Fertigstellung dieser Studie wurde der Bau von neuen WKA nahezu eingestellt (Welt, 02.03.15), also auch hier waren es nicht nur Einzelne.

2013 haben zwei schwedische HNO-Ärzte, H. ENBOM und I. M. ENBOM (Läkartidningen, August 2013), aufgrund ihrer Tätigkeit als HNO-Ärzte eine Arbeit zu den Ursachen und der Häufigkeit von gesundheitlichen Beschwerden von Anwohnern, die in der Nähe von WKA wohnen, veröffentlicht. Sie kommen dabei zu der Auffassung, dass ca. 30 % der Anwohner in größerem oder geringerem Umfang von WKA verursachte Beschwerden haben. Sie beschreiben hierzu: „Es ist keine Frage eines Lärmschadens im herkömmlichen Sinne, sondern die Wirkung davon, dass ein ständig pulsierender Schalldruck den Druck im Innenohr ändert und das Sinnesorgan reizt. Man kann das vergleichen mit einem pulsierenden oder flimmernden Licht – viele belästigt das kaum, während Personen mit sensorischer Empfindlichkeit Beschwerden bekommen können. Bekanntermaßen kann flimmerndes Licht sogar Epilepsien auslösen. In ähnlicher Weise verursacht der pulsierende, nicht hörbare Infraschall von WKA beträchtliche Beschwerden. Diese Beschwerden können chronisch werden, Invalidität verursachen, zu Angstzuständen und Depressionen führen, das Herzinfarktrisiko erhöhen“.

Eine umfangreiche Sammlung von Fachbeiträgen und Informationen zu den negativen Folgen des Windkraftausbaus in Deutschland wurde auf der Internetseite www.windwahn.de (Studiensammlung zum Thema Infraschall und Tieffrequenzschall) zusammen getragen. Zahlreiche wissenschaftliche Publikationen zum Zusammenhang zwischen Windkraftimmissionen und Gesundheit sind dort gesammelt und werden zitiert. Dazu gibt es eine Reihe von Beispielen gesundheitlich betroffener Anwohner, aus denen eines deutlich wird, nämlich dass sich auch in Deutschland der Anteil an Gesundheitsbeeinträchtigten nicht nur auf wenige Einzelpersonen beschränkt.

An den Autor, der durch Vorträge und Artikel zu Gesundheitsbeschwerden durch ILFN bekannt geworden ist, haben sich im Laufe der Zeit zahreiche Hilfe suchende Betroffene gewandt. Durch Interviews oder Fragebögen konnten windkraftabhängige Beschwerden von Symptomen aus anderen Ursachen abgegrenzt werden. Aus dieser praktischen ärztlichen Tätigkeit lässt sich zwar der Anteil Betroffener in Deutschland nicht quantifizieren, zumindest wird aber eines deutlich, nämlich dass es durch WKA-Immissionen (und durch ILFN Immisionen aus anderen technischen Quellen) Betroffene in Deutschland gibt.

Das Infraschallsyndrom ist in seiner Wirkung auf das Gleichgewichtsorgan mit einer Kinetose – Seekrankheit – vergleichbar, die ebenfalls durch niederfrequente Schwingungen, Seegang, ausgelöst wird. Auch bei der Seekrankheit sind es nicht Einzelpersonen, die seekrank werden, sondern eine Vielzahl.

Der Autor kann sich deshalb nicht der Meinung anschließen, dass nur Einzelpersonen durch Infraschall erkranken. Nach den genannten und noch weiteren Quellen liegt man wohl nicht ganz falsch, wenn man von 10 – 30 % Betroffener ausgeht, die mehr oder minder schwere Beschwerdekomplexe aufweisen.

Eines aber wird deutlich, dass die physiologischen Wirkungen von unterschwelligem Infraschall, ein Phänomen, das erst in den letzten Jahrzehnten in den Industriegesellschaften an Relevanz gewann, bislang unterschätzt werden.

Schutz vor Tieffrequenzschall und Infraschall

„Die physikalischen Gegebenheiten, die der nahezu ungehinderten Ausbreitung von Tieffrequenzschall und Infraschall zugrunde liegen, sind dieselben, die einen wirksamen Lärmschutz gegenüber diesen Schallarten durch Dämmung sehr erschweren. Sollen effektive bauliche Schallschutzmaßnahmen getroffen werden, so ist der Aufwand bezüglich eingesetzter Massen oder Volumina umgekehrt proportional zu den Frequenzen.“ (zitiert aus Machbarkeitsstudie)

Gegenwärtig gibt es nur eine Möglichkeit, um Gesundheitsschäden durch WKA zu begrenzen, und die besteht darin, dass der Mindestabstand zwischen den WKA und der Wohnbebauung ausreichend groß sein sollte, damit Beeinträchtigungen der Gesundheit oder schwerwiegende Belästigungen sowie Störungen des Nachtschlafes mit ausreichender Sicherheit ausgeschlossen werden können.

Die zurzeit in Deutschland geltenden Mindestabstände von 700 – 1.000 m und für Außengehöfte von nur 400 m! sind eindeutig zu gering, um die Anwohner vor Gesundheitsbeeinträchtigungen durch die neuen sehr hohen WKA zu bewahren.

Wegen der Besonderheiten der Schallausbreitung und -absorption des Infraschalls ist die Vorgabe von festen Abständen problematisch. Die Forschungen hierzu sind noch nicht ausreichend.

Deshalb ist der dänische Weg, wissenschaftlich auf breiter Basis die Beziehungen zwischen den Infraschallemissionen, Abständen und gesundheitlichen Schäden zu erforschen, und in dieser Zeit den Bau von neuen WKA auszusetzen, die richtige Antwort, deren Übernahme auch für Deutschland dringlich empfohlen werden kann.

Da eine große Anzahl von Neuanlagen geplant ist, sollte ungeachtet der obigen Feststellung, in Deutschland rasch gehandelt und die bisherigen zu geringen Mindestabstände deutlich vergrößert werden, deshalb ist es am praktikabelsten, wenn als Richtschnur für den Mindestabstand das Zehnfache der Anlagenhöhe gelten soll. Für ein 200-m-Windrad sind das 2.000 m Abstand.

Zusammenfassung

Die gesundheitliche Beeinträchtigung von Bürgern ist eines der wesentlichen Konfliktfelder, die beim weiteren Ausbau von WKA zu berücksichtigen sind.

WKA sind die Quellen einer Reihe von Emissionen, die die Gesundheit nachhaltig beeinträchtigen können, hierzu zählen: Tieffrequenzschall und Infraschall, hörbarer Schall, optische Bedrängung, periodischer Schattenwurf, nächtliche Befeuerung sowie Zerstörung der natürlichen Umwelt.

Es ist mittlerweile wissenschaftlich erwiesen, dass negative gesundheitliche Folgen durch die Einwirkung von ILFN bereits deutlich unterhalb der sog. Hör- bzw. Wahrnehmungsschwelle auftreten.

Wissenschaftler, wie z. B. PALLER, COOPER und PIERPONT, konnten Beeinträchtigungen der Gesundheit von zum Teil erheblicher Relevanz eindeutig auf die IS-Immissionen von in der Nähe betriebener WKA zurückführen.

SALT konnte die physiologischen Grundlagen der Reaktionen an den äußeren Haarzellen im Innenohr durch unterschwelligen Infraschall erhellen. Es gibt eine ganze Reihe von wissenschaftlichen Einzelarbeiten, in denen Reaktionen auf ILFN im EKG, EEG oder in bildgebenden Diagnoseverfahren auf Infraschalleinwirkungen nachgewiesen werden konnten.

PIERPONT hat das von ihr gefundene Beschwerdesyndrom mit einem eigenen Krankheitsbegriff, dem Windturbinen-Syndrom, bezeichnet. Hierzu gehören folgende Hauptsymptome: Schlafstörungen, Herz- und Kreislaufprobleme, mentale Beeinträchtigungen, Angst und Panikzustände, Schwindel, Übelkeit, Tinnitus, Depressionen und Atemwegsbeeinträchtigungen.

Durch hörbaren Lärm bedingter chronischer Stress erzeugt Symptome die über eine bloße Belästigung hinausgehen und von gesundheitlicher Relevanz sein können.
Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Lärm sind medizinisch vielfach belegt. Es besteht eine Assoziation zwischen Lärm und einem erhöhten Risiko diverser Krankheiten wie Herzinfarkt, Schlaganfall, Bluthochdruck, Herzinsuffizienz , Magen-Darmerkrankungen und Depression.

Ausreichende Untersuchungen zur Häufigkeit des Auftretens von Gesundheits-beeinträchtigungen bei Betroffenen existieren noch nicht. Schwedische HNO-Ärzte haben geschätzt, dass der Anteil der von einer Gesundheitsproblematik Betroffenen zwischen 10 – 30 % liegen könne.

Auch in Deutschland sind Bürger von einer gesundheitlichen Infraschallsymptomatik betroffen. Da eine systematische Erfassung bisher nicht erfolgt ist, ist eine Quantifizierung nicht möglich.

Nach dem gegenwärtigen Stand sind bundesdeutsche Bürger durch Gesetze, Regeln und Vorschriften vor den negativen gesundheitlichen Folgen der Immissionen von WKA nicht ausreichend geschützt. Die Vorschriften, die vor den Gefahren der neuartigen Großwindanlagen schützen sollen, beruhen nicht auf medizinisch wissenschaftlichen Forschungen. Eine umfangreiche Zusammenhangsforschung zwischen den Immissionen der WKA und deren gesundheitlichen Folgen ist in Deutschland bislang unterblieben. Bis solide wissenschaftliche Ergebnisse vorliegen, dürfte ein Zeitraum von vielen Jahren verstreichen. Da der Ausbau von Windenergieanlagen in Deutschland massiv vorangetrieben wird, ist rasches Handeln erforderlich.

Eine geeignete Handlungsoption stellt das dänische Modell dar, in dem der weitere Ausbau von WKA so lange ausgesetzt wird, bis aus den Ergebnissen staatlicher Forschungs-programme ausreichende Schutzmaßnahmen hergeleitet werden können.

Weil in Deutschland bereits eine außerordentliche Vielzahl von Anlagen erstellt wurde (ohne dass in einem Bundesplan die benötigte Anzahl von Anlagen festgelegt sind), besteht kein besonderer Grund mehr für eine Privilegierung dieser Anlagen nach dem Baurecht. Diese sollte sofort aufgehoben werden.

Der Wald als wichtiger das Klima stabilisierender Faktor, als bedeutende ökologische Ressource und von unschätzbarem Erholungswert für die Menschen, sollte grundsätzlich nicht mit WKA bebaut werden.

Dr. med. Bernhard Voigt
Facharzt für Arbeitsmedizin
76571 Gaggenau, 14.01.2016
dr.b.voigt@t-online.de

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Literaturverzeichnis kann beim Verfasser angefordert werden

28. Oktober 2014
proNaturRaum beim Regionalverband

Am 21.10.2014 besuchten Vertreter unserer Bürgerinitiative aus Malsch, Völkersbach, Sulzbach und Waldprechtsweier zusammen mit Vertretern benachbarter Bürgerinitiativen und dem Landesverband das HAUS DER REGION in Karlsruhe. Anlass für den Besuch war die aktuelle Windplanung des Regionalverbands. Im Regionalplan Mittlerer Oberrhein sollen Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windenergieanlagen ausgewiesen werden. Dabei sollen Flächen für mindestens 20 WKA („es könnten aber auch 100 werden“) geschaffen werden. Der Malscher Bergwald ist dabei immer noch in der engeren Auswahl. Die erste Offenlage hat bereits stattgefunden, die zweite Offenlage des Planwerks ist für Februar 2015 vorgesehen. Zu beachten ist, dass der Teilfächennutzungsplan Malsch am Ende mindestens die Fläche des Regionalplans ausweisen muss.
Zur Unterstützung der regionalpolitischen Willensbildung und zur Verbesserung der sachlichen Entscheidungsgrundlagen haben wir zusammen mit anderen Bürgerinitiativen in Baden-Württemberg ein Gutachten von den Rechtsanwälten Caemmerer Lenz erstellen lassen. Darin wird das Verhältnis von europäischem Artenschutz und landesplanerischen Vorgaben im Windenergieerlass des Landes Baden-Württemberg beleuchtet. Im letzten Jahr haben wir zusammen mit den Bürgerinitiativen Gegenwind Ettlingen und Windkraft-Freiolsheim eine eigenständige Beobachtung und Kartierung der Avi-Fauna im Hangbereich zwischen Karlsruhe und Rastatt vorgenommen. Ein Teil dieser umfangreichen Daten wurden Herrn Dr. Hager, Verbanddirektor des Regionalverbandes übergeben. Wir haben angeregt, das von uns erstellte Material in den laufenden Planungsverfahren zu berücksichtigen.
Wir bedanken uns bei Dr. Gerd Hager, der uns freundlich empfangen hat und zugesichert hat, dass die Belange in die laufende Regionalplanung mit einbezogen werden.
BI Wind im Haus_21-10-14

17. September 2014
BI proNaturRaum widerspricht der Freigabe des Naturparks Schwarzwald Mitte/Nord für den Bau von Windkraftanlagen

Die Landesregierung von Baden-Württemberg treibt die Windkraftplanungen weiterhin voran. Derzeit laufen in verschiedenen Regionen Baden-Württembergs Verfahren zur Änderung von Naturparkverordnungen, so auch im Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord. Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt der Gemeinde Malsch Ende Juli. Ziel der Landesregierung ist es, den unteren Naturschutzbehörden ihr Mitspracherecht bei der Planung von Windkraftanlagen in Naturparks zu entziehen.

In der Naturparkverordnung ist geregelt, was im Naturpark zum Schutz der Natur, der Landschaft und der Erholung erlaubnispflichtig ist, wie beispielsweise das Zelten, Lärm und das Anlegen von Wegen. Für Windkraftanlagen soll dieser Erlaubnisvorbehalt zukünftig jedoch nicht mehr gelten.
Bisher sieht § 4 Abs. 1 der Naturparkverordnung vor, dass die Errichtung baulicher Anlagen im Naturpark der schriftlichen Erlaubnis der unteren Naturschutzbehörde bedarf. Das ist auch gut so, denn die unteren Naturschutzbehörden kennen die örtlichen Gegebenheiten. Sie wissen, welche geschützten Arten und Pflanzen dort heimisch sind und können deshalb frühzeitig eingreifen, wenn durch den Bau von Windkraftanlagen eine unverhältnismäßige Gefährdung droht. Genau das möchte die Landesregierung jedoch vermeiden. Es sollen möglichst schnell möglichst viele WKA gebaut werden und der Natur- und Landschaftsschutz soll dabei möglichst gar keine Rolle spielen.

Gegen die geplante Verordnungsänderung können alle Bürger den zuständigen Landratsämtern noch bis zum 02.10.2014 (Landratsamt Karlsruhe bis 20.10.2014) ihre Bedenken und Anmerkungen mitteilen. Wir haben dies bereits getan.

Hier: Stellungnahme der Bürgerinitiative proNaturRaum

Hier: Mustereinspruch im Wordformat: Mustereinspruch

Hier die Naturparkverordnung Schwarzwald Mitte/Nord: http://www.naturparkschwarzwald.de/pdf_pool/NPVerordnung_161203.pdf

Hier: Geplante Veränderung der Naturparkverordnung, ab Seite 21:

http://www.malsch.de/pb/site/Malsch/get/documents/malsch/Objekte/Amtsblatt/2014/GA31-2014.pdf

29. Juli 2014
Zahlreiche Teilnehmer bei Fledermausexkursion

Die Bürgerinitiative proNaturRaum lud am vergangenen Freitag zur Fledermaus-exkursion mit der Umweltpädagogin Claudia Bruder ein. Ca. 50 Interessierte trafen sich am Waldrand in Völkersbach, um mehr über das Leben der Fledermäuse zu erfahren und mit etwas Glück auch einige der Tiere beobachten zu können.
Vor der Praxis liegt bekanntlich die Theorie und so berichtete Frau Bruder zunächst einmal Wissenswertes über Fledermäuse: Die 22 Fledermausarten, die in unserer Region vorkommen, stehen alle auf der roten Liste vom Aussterben bedrohter Tierarten. Die Population der Fledermäuse ging seit den 50er Jahren um 95 Prozent zurück.
Fledermäuse leben in sozialen Gruppen. In den Sommerquartieren bewohnen die Weibchen mit den Jungen zusammen geeignete Höhlen, Felsspalten und Dachböden, während die Männchen als Einzelgänger leben. Die Winterquartiere werden von allen Tieren gemeinsam bewohnt.
Fledermäuse haben kein gutes Sehvermögen. Ihr Echoortungssystem ermöglicht es ihnen jedoch im Dunkeln zu fliegen und zu jagen, indem sie Ultraschallwellen ausstoßen, die von den Objekten als Reflexionen zurückgeworfen werden und den Tieren so eine genaue räumliche Vorstellung von ihrer Umgebung geben. Sie sind dadurch in der Lage, Insekten wahrzunehmen, und ihre Geschwindigkeit und die Richtung, in der sie sich fortbewegen, zu erkennen.
Das führte die Teilnehmer zu der Frage: Warum sind Fledermäuse durch Windkraftanlagen gefährdet, wenn sie doch in der Lage sind, selbst kleinste Insekten wahrzunehmen? Frau Bruder erläuterte, dass Fledermäuse bis zu 1500 Kilometer fliegen, um von ihrem Sommerquartier ins Winterquartier zu kommen. Auf dem Weg vom Schlafquartier zum Jagdrevier legen sie bis zu 10 Kilometer zurück. Auf diesen Strecken fliegen sie – anders als bei der Insektenjagd – sehr hoch. Außerdem bedienen sie sich bei diesen Flügen nicht der Echoortung sondern orientieren sich – ähnlich wie Zugvögel – an den Linien des Erdmagnetfeldes. Windkraftanlagen, die Ihnen plötzlich im Wege stehen, können sie nicht wahrnehmen. Durch den Sog der großen Flügel angesaugt, platzen den Tieren die Lungen oder sie werden erschlagen. Der „Spiegel“ berichtete im Jahr 2013, dass davon ausgegangen werden muss, dass jährlich bis zu einer Viertelmillion Fledermäuse durch Windkraftanlagen in Deutschland zu Tode kommen (nachzulesen bei: http://www.spiegel.de/wissenschaft/technik/ windkraft-tausende-fledermaeuse-sterben-an-windraedern-in-deutschland-a-917385.html). Dies ist auch deshalb so fatal, weil die Fortpflanzungsrate bei Fledermäusen sehr gering ist: ein Fledermausweibchen bekommt in der Regel pro Jahr nur ein Junges. Eine vom Regierungspräsidium Freiburg in Auftrag gegebene Studie kommt zu dem Schluss, dass insbesondere Windkraftstandorte in Wäldern und/oder auf Bergrücken nach der aktuellen Kenntnislage als potenziell besonders problematisch einzuschätzen sind (Sehr lesenswert: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/show/1158478/rpf-windkraft-fledermaeuse.pdf).
Nach all der – zum Teil sehr traurigen – Theorie ging es dann ans Praktische. Spannend war die Frage, ob sich denn einige der Tiere blicken lassen würden. Die Gruppe hatte Glück, mit zunehmender Dämmerung machten sich etliche Zwergfledermäuse über der Wiese am Waldrand auf die Jagd nach ihrem Abendessen. Mit Hilfe von Ultraschalldetektoren machte Frau Bruder deren Laute hörbar.
Das Wesen der Fledermäuse, ihre Lebensweise und Eigenart wurden allen Teilnehmern bei dieser Exkursion anschaulich nahe gebracht. Die aktuelle bestehende Gefährdung der Tiere durch Windkraftanlagen machte nachdenklich. Sollte es uns wirklich nur möglich sein, sauberen Strom zu erzeugen auf Kosten von Arten, die dann zum Aussterben verurteilt sind? Wir, die Mitglieder der Bürgerinitiative proNaturRaum, meinen, dass bei aller Notwendigkeit des Ausbaus von regenerativen Energien der Umweltschutz nicht ausgehebelt werden darf. Die Politik des Wegschauens, die zur Zeit in Baden-Württemberg praktiziert wird sollte ein Ende haben, damit unsere Umwelt auch unter Grün-Rot eine Zukunft hat.

Ihre Bürgerinitiative proNaturRaum
www.proNaturRaum.de