6. August 2019
„Vollständig unterlassener Artenschutz“

Windkraftpläne: Bürgerinitiative kritisiert Regionalverband und fordert Umdenken

„Keine Chance auf effektive Stellungnahme“

Ettlingen (BNN/rob). Bei der Bürgerinitiative Lebensraum Schluttenbach wundert man sich über den Regionalverband Mittlerer Oberrhein (RVMO). „Schon erstaunlich, dass der sich veranlasst sieht, Aussagen aus der Malscher Gemeinderatssitzung ,richtig zu stellen‘“, schreiben Bettina und Klaus Haßler von der BI, die mit den Initiativen gegen Windkraftanlagen im Bergwald in Malsch und Freiolsheim kooperieren. „Möglicherweise zeigen die etwa 100 Stellungnahmen pro Tag, die der RVMO nach eigenen Angaben zur Planung erhält, Wirkung.“

Die Gemeinden sollen sich in ihren Aussagen nur noch auf die Änderung gegenüber der ersten Offenlage beschränken, und da sei eine Monatsfrist angemessen, hieß es vom RVMO. „Davon abgesehen, dass es eine solche Selbstbeschränkung nicht gibt, lässt der RVMO außer acht, dass gerade die Bürger mit einer Monatsfrist keine Chance auf eine effektive Stellungnahme haben.“ Unerwähnt lasse der Regionalverband, dass eine Windkraftplanung eine bestehende und aktualisierte Landschaftsrahmenplanung gesetzlich erfordert. „Mit keinem Wort erwähnt er den vollständig unterlassenen Artenschutz und die Auswirkungen seiner fatalen Planung auf den Wald.“ Waldschutz sei angesagter denn je, wird die bayerische Staatsregierung verwiesen, die 30 Millionen Bäume neu pflanzen wolle. „Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat zeitgleich beschlossen, Bauvorhaben im Wald grundsätzlich zu verbieten.“ Das betreffe auch die Errichtung von Windkraftanlagen. „Pro Anlage gehen bis zu fünf Hektar Wald verloren, das heißt rund 5 000 Bäume, bei Jungwald noch viel mehr.“

„Die Errichter von Windkraftanlagen vermeiden den Hinweis, dass die Anlagen hier mangels Wind kaum Strom erzeugen, siehe Straubenhardt.“ Sie leisteten „keinen messbaren Beitrag zur CO2-Ersparnis, im Gegenteil“.

Außer Betracht bleiben sollte laut BI Lebensraum Schluttenbach auch nicht, dass bei einem CO2-Anteil in der Luft von lediglich 0,037 bis 0,040 Prozent, also Tausendstel, und einem menschlichen Verursachungsanteil von circa vier Prozent die Handlungsspielräume begrenzt seien. „RVMO und die Politiker sind gerade deshalb aufgefordert, neue Überlegungen anzustellen, anstatt allein auf einen unreflektierten, maßlosen, natur- und landschaftszerstörenden Ausbau der Windkraft zu setzen.“

Ettlingen ist mit der Kreuzelberg-Fläche im Verfahrenslauf bekanntlich Thema des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe (NVK). Der zweite modifizierte Entwurf des Teil-Flächennutzungsplanes Windenergie wurde mehrheitlich beschlossen, in Ettlingen wurden 51 Hektar als Konzentrationszone für Windenergie ausgewiesen. Das Regierungspräsidium hatte zuvor bemängelt, dass die ausgewiesene Fläche nicht „substanziell“ genug sei. Auf Gemarkung Rheinstetten sind 36,4 Hektar ausgewiesen worden. Klaus Haßler rechnet damit, dass im September die Beschlussform in Offenlage geht und die Widerspruchsfrist dagegen beginnt.

Malsch, wo es ebenfalls um Windkraft-Konzentrationsflächen im Bergwald geht, gehört nicht dem Nachbarschaftsverband Karlsruhe an.

Badische Neueste Nachrichten | Ettlingen | ETTLINGEN | 06.08.2019

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23. März 2018
Bericht der BNN vom 23.03.2018: Ettlingen beschreitet Klageweg gegen Windkraft
„Offen, ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat“
Von Redaktionsmitglied Rainer Obert
Ettlingen. Wer Wind sät, wird Sturm ernten … Ganz so drastisch ist Ettlingens Kampf gegen die Windkraft nicht zu sehen – dennoch könnte die Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim landesweit für Schlagzeilen sorgen. Mit 17 zu 13 Stimmen entschied der Gemeinderat jetzt: Ettlingen zieht vor Gericht, um notfalls auch vor dem Europäischen Gerichtshof zu klären, ob Ausnahmegenehmigungen nach dem Motto Klimaschutz vor Artenschutz für den Bau von Windkraftanlagen nach Bundesgesetz nicht mit EU-Recht kollidiert.
Mehrere Mitglieder der Schluttenbacher Bürgerinitiative gegen Windkraft auf dem Kreuzelberg standen in der Bürgerfragestunde auf, um unter anderem zu betonen, dass EU-Recht gebeugt werde. Bürgermeister Moritz Heidecker stellte nochmals die Situation der Stadt dar: „Es ist offen, ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat.“ Kosten von mindestens rund 20 000 Euro könnten im Fall einer Niederlage auf die Stadt zukommen. Im Falle des Sieges könne drohen, dass dann auf allen Ettlinger Flächen Windkraft zulässig wäre. Der Verwaltungsgerichtshof könne aber müsse die Sache nicht dem Europäischen Gerichtshof vorlegen. Seit Jahren beschäftigt das Thema Kreuzelberg den Gemeinderat, OB Johannes Arnold votierte am Ende gegen eine Klage. Wie erklärte, nach Abwägung der Chancen und Risiken. Das für die Stadt erstellte Rechtsgutachten weckt Zweifel am Erfolg vor Gericht, das eigene Gutachten der CDU prognostiziert gute Aussichten. Das Regierungspräsidium müsse zweifelhafte politische Pläne zur Windkraft durchsetzen, so Heiko Becker (CDU). „Eine solche Planung ist einer Prüfung zu unterziehen.“ Viele Kommune in der Region und außerhalb „werden gespannt auf den Ausgang des Verfahrens schauen“. Äußerst knapp war bereits die Abstimmung Technischen Ausschuss des Gemeinderats ausgefallen, wo die CDU ebenfalls schon geschlossen für den Klageweg plädierte. „Es geht darum, ob Anlagen auf dem Kreuzelberg rechtmäßig sind“, befand Herbert Rebmann (FE/FW). „Ein politisches Projekt soll gegen die Rechtslage durchgesetzt werden.“ Man sei in der Fraktion gespalten. „Welches ist das höhere Gut?“, fragte sich Sonja Steinmann (SPD) mit Blick auf Klima- und Artenschutz. Auch so müsse jedoch wohl niemand Windkraft auf dem Kreuzelberg fürchten – auch durch größere Hürden der neuen Vergaberichtlinien. „Wir nehmen alle Gemeinden im Regionalverbandsgebiet aber mit ins Boot – ob sie wollen oder nicht.“ Uneinheitlich sei das Meinungsbild in der Fraktion. „Politischen Schaden reduzieren“, forderten die Grünen (Reinhard Schrieber). Die Probleme mit Nachbarkommunen im Fall einer Klage schätze man als schwer ein. Klimaschutz, sprich Windkraft, sei auch Artenschutz, spannte Schrieber den weltweiten Bogen in Sachen Klima. „Die Fronten im Gemeinderat und in der Bevölkerung sind klar“, war das Fazit von Martin Keydel (FDP). Man stimme „dem weiteren, steinigen Weg“ vor Gericht zu.
OB Johannes Arnold votierte bei der Abstimmung gegen eine Klage. Er erklärte jedoch, dass der Regionalplan auch weiterhin Gültigkeit habe, auch der Flächennutzungsplan könne fortgeführt werden. Bis zum Sommer muss die Stadt nun Klage erheben. Wie lange der Rechtsstreit letztlich dauern wird, das ist im Moment nicht absehbar.

 

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HOCH HINAUS geht es gerichtlich jetzt in Sachen Ettlinger „Hausberg“ und Windkraft. Nachdem der Kreuzelberg im Regionalplan als Vorranggebiet für Windräder ausgewiesen wurde, strengt die Stadt Ettlingen nun eine Normenkontrollklage vorm Verwaltungsgerichtshof Mannheim an – das Urteil könnte Wellen schlagen. Foto: rob
Badische Neueste Nachrichten | Ettlingen | ETTLINGEN | 23.03.2018
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1. August 2017
Windpark Straubenhardt: Dobel verliert vor Gericht

Karlsruher Richter: Planungshoheit nicht verletzt und Auswirkungen auf den Tourismus nicht zu befürchten

Gemeinde will sich mit Anwalt kurzschließen

Dobel/Karlsruhe (hei/rob). Die Gemeinde Dobel hat vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe eine Niederlage in Sachen Windpark Straubenhardt erlitten. Sie hatte im Januar – wie berichtet – Widerspruch gegen die Windparkgenehmigung eingelegt und vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe die Gewährung von Eilrechtsschutz beantragt. Zur Begründung trug sie im gerichtlichen Verfahren vor, der Windpark mit elf Windenergieanlagen beeinträchtige sie insbesondere in ihrem Selbstverwaltungs- und Selbstgestaltungsrecht massiv, so dass sie ein erhebliches Interesse habe, die Errichtung und den Betrieb des Windparks zu verhindern. Über den Widerspruch hat das zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe bislang nicht entschieden.

Die neunte Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe lehnte in ihrem Beschluss den Antrag der Gemeinde Dobel nun ab. Der Antrag sei zulässig, aber unbegründet. Die Abwägung der widerstreitenden Interessen falle zu Lasten der Gemeinde Dobel aus.

Eine Verletzung von Rechten, die dem Schutz der Gemeinde Dobel dienten, liege aller Voraussicht nach nicht vor. Die Antragstellerin, also die Gemeinde, könne sich nur auf eine Verletzung von Rechten berufen, die sich aus der gemeindlichen Selbstverwaltungsgarantie ergäben, und die Ausfluss ihres zivilrechtlich geschützten Eigentums seien. Sie sei insbesondere nicht befugt, Belange ihrer Bürger, wie Lärmschutzinteressen, oder den Schutz vor visuellen Beeinträchtigungen geltend zu machen beziehungsweise die Unvereinbarkeit des Vorhabens mit den Belangen von Natur und Landschaft gerichtlich überprüfen zu lassen. Weder Verfahrensvorgaben bei Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung noch materielle Vorschriften zum Schutze der Gemeinde seien voraussichtlich verletzt worden.

Insbesondere sei die Kommune nicht in ihrer verfassungsrechtlich abgesicherten Planungshoheit verletzt. Dies sei nur der Fall, sofern eine eigene hinreichend bestimmte Planung der Gemeinde vorliege und die Störung nachhaltig sei, also unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art auf ihre Planung habe. Die Planungshoheit der Antragstellerin sei hier gewahrt, weil in den von ihr benannten beplanten Gebieten (u.a. das einer Kurklinik) die einschlägigen Immissionsrichtwerte nicht überschritten würden. Denn es seien bei genehmigungsmäßigem Betrieb der Windenergieanlagen keine schädlichen Lärmimmissionen auf diese Gebiete zu erwarten. Zudem würden in den Nebenbestimmungen zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung sowohl Höchstgrenzen für den Schallleistungspegel des Windparks festgesetzt als auch auf die Einhaltung der Lärmrichtwerte hingewiesen. Auch das Selbstgestaltungsrecht der Gemeinde sei nicht verletzt. Die Windenergieanlagen befänden sich zwar teilweise direkt an der Gemarkungsgrenze zur Antragstellerin, vom Ortsrand seien sie jedoch mindestens 1 450 Meter entfernt. Die bloße Sichtbarkeit vom Ortsrand führe für sich genommen zu keiner erheblichen Beeinträchtigung des Ortsbildes. Allein die Tatsache, dass die Windenergieanlagen angesichts ihrer Größe markant in Erscheinung träten, rechtfertige nicht den Schluss, sie wirkten verunstaltend. Bei der Landschaft um die Gemeinde Dobel handele es sich zum geplanten Standort des Windparks hin im Wesentlichen um eine typische bewaldete ruhige Mittelgebirgslandschaft.

Besonders hervortretende landschaftliche Merkmale fänden sich hier nicht. Keine der elf geplanten Anlagen sei in voller Größe vom bebauten Gemeindegebiet Dobels sichtbar. Die Anlagen stünden aufgelockert und teilweise versetzt hintereinander. Auch werde die Sichtbeziehung vom Aussichtsturm Dobel in die Rheinebene und zu den Vogesen und in Richtung Kraichgau und Odenwald nicht beeinträchtigt. Auch werde die Antragstellerin voraussichtlich nicht in ihrer Existenz als Tourismusstandort gefährdet; er nachhaltige Verschlechterung sei nicht zu erwarten. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig; Beschwerde beim VGH in Mannheim ist möglich. In Dobel führte die Nachricht über die Gerichtsentscheidung gestern freilich zu Unmut im Rathaus. Man werde aber nicht vorschnell handeln, verdeutlichte der Bürgermeister. Die Gemeinde hat letztlich eine 14-tätige Beschwerdefrist gegen das Urteil beim Verwaltungsgerichtshof. „Wir werden mit unserem Anwalt das weitere Vorgehen besprechen“, erklärte Bürgermeister Christoph Schaack gegenüber den BNN. Die umfangreiche Begründung müsse vor einer Reaktion eingehend geprüft werden.

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Badische Neueste Nachrichten | Ettlingen | ETTLINGEN | 01.08.2017

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13. Januar 2017
Rechnungshof rügt Gabriel

„Wirtschaftsminister hat bei Kosten für die Energiewende keinen Überblick“

Berlin (AFP). Der Bundesrechnungshof moniert eine mangelhafte Steuerung und schwerwiegende Mängel bei der Kontrolle der Energiewende. Im noch unveröffentlichten Prüfbericht des Rechnungshofs wird dem Bundeswirtschaftsministerium unter Leitung von Sigmar Gabriel (SPD) vorgeworfen, „keinen Überblick über die finanziellen Auswirkungen der Energiewende“ zu haben, wie gestern die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtete. Das Ministerium wies die Kritik als „nicht nachvollziehbar“ zurück.
In dem an den Haushaltsausschuss des Bundestages gerichteten Bericht heißt es laut der Zeitung: „Elementare Fragen wie „Was kostet die Energiewende den Staat?“ oder „Was soll die Energiewende den Staat kosten?“ werden nicht gestellt und bleiben unbeantwortet“. Die Frage nach der Bezahlbarkeit der Energiewende habe „noch nicht den ihr zukommenden Stellenwert“. Es bestehe das Risiko, dass es immer teurer werde, die Energiewende nach vorne zu treiben. Der Rechnungshof regt laut „FAZ“ an, Obergrenzen für die Ausweitung der Kosten der Energiewende aufzuzeigen. Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit müssten als begrenzende Faktoren für die Weiterentwicklung der Energiewende wahrgenommen werden. Die Prüfer bemängeln dem Bericht zufolge auch, dass weder im Ministerium noch in der Regierung oder mit den Bundesländern ausreichend koordinierte Absprachen zur Energiewende stattfänden. Doppelarbeit und doppelte Förderungen seien eine Folge. Auch massive Organisationsmängel sehen die Prüfer – die organisatorische Umsetzung sei „nicht nachvollziehbar“, neue Stellen ohne Bedarfsermittlung eingerichtet worden, es würden „ineffiziente Förderprogramme aufgesetzt, verlängert und aufgestockt“. Bislang sei es auch nicht gelungen, „ein funktionierendes Fördercontrolling aufzubauen“.
Eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) widersprach: Gerade die Kosteneffizienz bei gleichzeitigem Ausbau der erneuerbaren Energien sei die handlungsanleitende Maxime der beiden Reformen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gewesen. Durch mehr Wettbewerb, Effizienz und Markt sei das Energiesystem fit für die Zukunft gemacht und die Kostendynamik früherer Jahre durchbrochen worden, erklärte sie.  Kommentar

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WIRD DER STROM IMMER TEURER? Der Rechnungshof sieht Versäumnisse bei der Kostenplanung für die Energiewende. Foto: dpa

Badische Neueste Nachrichten | Ettlingen | POLITIK | 13.01.2017

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31. Dezember 2016
„Projekt ist das größte Desaster für Dobel“

Gemeinde klagt gegen Windpark Straubenhardt

Stadt Bad Herrenalb ist ebenfalls dabei

Von unserer Mitarbeiterin Birgit Graeff-Rau
Dobel. Den Rechtsweg beschreiten wird die Gemeinde Dobel gegen die kurz vor Weihnachten erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Windparks Straubenhardt. Selten so voll war in Dobel die Pfarrscheuer bei einer Gemeinderatsitzung, neben Dobler Bürgerinnen und Bürgern waren auch etliche Zuhörer aus den Nachbarkommunen gekommen. „Am 16. Dezember kam vom Landratsamt Enzkreis die lapidare Meldung über die Genehmigung und die Offenlage in der Zeit vom 23. Dezember bis 5. Januar“, erklärte Bauamtsleiter Jürgen Gall. Eher per Zufall habe man herausgefunden, dass das Landratsamt Enzkreis bereits am 5. Dezember auch die Genehmigung für die Änderung des Teilflächennutzungsplans Windkraft erteilt habe. „Wir haben ein sehr deutlich formuliertes Protestschreiben wegen des Termins der Offenalge und Einsprüche abgegeben und am 22. Dezember Akteneinsicht in das rund 280 Seiten starke Werk erhalten“, informierte Bürgermeister Christoph Schaack. Die Offenlage sei nun auf die Zeit vom 10. bis 24. Januar 2017 verschoben.
„Die erteilte Genehmigung ist sofort vollziehbar“, erklärte Rico Faller, der die Gemeinde juristisch vertritt. Ein bloßer Widerspruch habe keine aufschiebende Wirkung, es dürften sofort die Vorbereitungen für den Bau getroffen werden. Im Wald ist schon das Neusatzer Sträßle entsprechend ausgepflockt. Um einen Aufschub zu erreichen, sei es nötig, einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht zu stellen. „Diesen Antrag sollten Sie bald, aber unbedingt mit Augenmaß stellen“, empfahl der Jurist. Man könne nur Aspekte geltend machen, die die Gemeinde in ihren Rechten betreffen, es müsse dem Schutz der Gemeinde dienen. „Beeinträchtigung des Tourismus, Arbeitsplätze und Selbstgestaltung wären solche Aspekte“, so Faller. Der Artenschutz könne von der Gemeinde nicht geltend gemacht werden, wohl aber von einem anerkannten Umweltverband, den man sich ins Boot holen könnte. Dies wäre sinnvoll, da ein solcher Verband auch den Antrag auf Aufschub der Rodungsmaßnahmen im Wald stellen könnte, die im Januar beginnen sollen.
„Das Projekt ist das größte Desaster für unsere Gemeinde und die Nachbarkommunen, es wird uns einen nachhaltigen Schaden zufügen“, machte sich Markus Treiber (PD) für die Beschreitung des Rechtswegs stark. Man lebe von der Natur der Umgebung, die Windkraftanlagen stünden in direkter Nachbarschaft am Premium-Wanderweg Westweg, dessen Streckenführung auf einem Teil des Neusatzer Sträßle verläuft. „Wir müssen alle Register ziehen und kämpfen bis zuletzt“, so sein Appell.
„Ich sehe keine Aussicht auf Erfolg, wir sollten noch abwarten, bevor wir weiteres Geld in die Hand nehmen“, so Bernd Bischoff (FuD). Bislang hat die Gemeinde rund 75 000 Euro für juristischen Beistand und Gutachten ausgegeben. „Es gibt überhaupt keinen Grund, an dieser Stelle aufzugeben“, so Antje Mieves (FuD). Als „tödlich für den Fremdenverkehr und die Waldklinik“ bezeichneten Roy Kieferle (PD) und Sabine Nobel (FuD) das Projekt.
Es dränge sich der Verdacht auf, dass Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung gewählt wurde, da es bis zum Jahresende noch höhere Subventionen für das Projekt gibt, äußerte Rico Faller auf die Nachfrage eines Bürgers. Dem Rechtsweg der Gemeinde Dobel wird sich auch die Stadt Bad Herrenalb anschließen, der Gemeinderat hatte sich in der Sitzung vor Weihnachten dafür ausgesprochen.

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BEREITS MARKIERT – mit grüner Leuchtfarbe – ist auf Gemarkung Dobel die Zufahrt für den geplanten Bau eines Windparks auf Gemarkung Straubenhardt. Foto: bgr

Badische Neueste Nachrichten | Ettlingen | ETTLINGEN | 31.12.2016

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31. Dezember 2016
Heimlicher Mitschnitt

Windkraftpark-Planer muss Band löschen

Dobel (bgr). Zum Eklat kam es kurz vor Ende der Sitzung des Dobler Gemeinderats: Hauptamtsleiterin Sylvia Wacker hatte bemerkt, dass ein neben ihr sitzender Zuhörer in auffälliger Weise an seiner Jacke herumnestelte.
Wie sich herausstellte, hatte der Zuhörer die komplette Sitzung zum Thema rechtliche Schritte gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Windparks Straubenhardt einschließlich der Fragen der Bürger heimlich auf Tonband mitgeschnitten. Pikanterweise handelte es sich bei dem Zuhörer, einen bekennenden Befürworter der Windkraftpläne, um einen seit Januar im Ruhestand stehenden Mitarbeiter des Regionalverbands Nordschwarzwald, der seinerzeit maßgeblich an der Ausweisung von Vorrangstandorten für potenzielle Windkraftanlagen mitgearbeitet hat.
Wacker informierte Bürgermeister Christoph Schaack über ihre Beobachtung, der den Betreffenden daraufhin zur Rede stellte. Sogleich forderten etliche Gemeinderäte und Bürger, dass sie ihre Redebeiträge auf diesem ungenehmigten privaten Mitschnitt gelöscht sehen wollten. Schaack unterbrach die Sitzung. Er forderte im Beisein von Rico Faller, dem in der Sitzung anwesenden Rechtsanwalt der Gemeinde, den Mann auf, das Band zu löschen. Er verwies den Betreffenden aus dem Sitzungssaal. „Es ist ja schon selten dusselig, so etwas heimlich zu machen und sich ausgerechnet neben die Hauptamtsleiterin zu setzen“, machte Schaack seinem Unmut Luft. Die Angelegenheit werde ein Nachspiel haben, so der Schultes.

Badische Neueste Nachrichten | Ettlingen | ETTLINGEN | 31.12.2016

Mit freundlicher Genehmigung der BNN

29. Dezember 2016
Genehmigung für Windpark

Straubenhardt (BNN). Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den von Wirsol geplanten Windpark in Straubenhardt liegt nun vor. Wirsol sieht einen Windpark mit elf Windenergieanlagen südlich von Straubenhardt mit einer Gesamtleistung von 33 Megawatt vor. Mit der Genehmigung wird dem Planer bescheinigt, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens wurden bereits zu einem frühen Zeitpunkt die Einwendungen der Beteiligten gehört und bei mehreren Terminen erörtert.
„Bei einem derart komplexen Projekt ist es wichtig, dass Einwände gehört, Fragen mit Fakten beantwortet und sachlich erörtert werden. Wir haben uns daher von Anfang an den Fragen der Öffentlichkeit gestellt. Ebenso wurde das Projekt sowohl durch die Genehmigungsbehörde, wie auch durch alle Vertreter der Gemeinde Straubenhardt stets sehr kritisch, aber immer sachlich und unvoreingenommen geprüft“, so Projektleiter Simon Schunter. „Wir beabsichtigen, mit der Errichtung des Windparks in Straubenhardt unverzüglich 2017 zu beginnen“, sagt Peter Vest Geschäftsführer von Wirsol.

Badische Neueste Nachrichten | Ettlingen | AUS DER REGION | 29.12.2016

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31. Juli 2016
Untersuchung wird untermauert

Windkraftpläne: Vogelarten-Bericht vorgestellt / Noch keine Weitergabe an Verband

Malsch (sf). Als sehr umfangreich und für den möglichen Bau von Windkraftanlagen auf den Gemeindehöhen relevant bezeichnet Biologe Martin Boschert die von Bürgern gesammelten Beobachtungen von Vögeln. Wie berichtet hat er diese mit Blick auf den geplanten Teilflächennutzungsplan Windenergie des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein und die darin auf der Gemeinde Malsch liegenden Vorranggebiete für Windkraftanlagen, etwa Wulzenkopf, gutachterlich ausgewertet. Als Ergebnis führte er in einem Berichtsentwurf vorm Gemeinderat aus, dass auf den angedachten Vorranggebieten 15 von 31 Vogelarten vorhanden sind, die als windkraftsensibel gelten. Als ehrenamtliche Beobachter engagiert hätten sich mehr als 30 Personen, die in Bürgerinitiativen wie ProNaturRaum Völkersbach und Sulzbach aktiv sind. An 29 Stellen beobachteten sie in 860 Einheiten 1 500 Mal windkraftsensible Vögel. Darunter vor allem den Rotmilan (1 000) sowie Wespenbussard (120) und Schwarzmilan (75). Zudem konnten diese ebenso wie sechs der weiteren windkraftsensiblen Vogelarten, etwa Waldschnepfe, als Brutvögel nachgewiesen werden. Neben 150 Beobachtungen in Völkersbach rastender Kranichen gibt es Hinweise auf hohes Zugvogelaufkommen. Da die ausgewerteten Daten sehr umfangreich sind, sollte laut Thomas Kastner (CDU), der sich zum Schutz von Natur und Heimat gegen die Vorranggebiete aussprach, vor einer Weitergabe an den Regionalverband noch beraten werden. Dass in diesem Fall auch eine Stellungnahme erstellt werden sollte, erklärte Horst Sahrbacher (Freie Wähler), der in den Gebieten hohes Artenschutz-Konfliktpotential sah. Dass der Nachweis eines Verdichtungsraums windkraftsensibler Arten nur beim Vergleich mit ähnlichen Gebieten möglich sei, betonte Karlheinz Bechler (BfU/Grüne). Für eine Weiterleitung des Gutachtens an den Regionalverband sprach sich Veronika Wehr-Schwander (SPD) aus.

Badische Neueste Nachrichten | Ettlingen | ETTLINGEN | 30.07.2016

Mit freundlicher Genehmigung der BNN

25. Mai 2016
Artikel in der BNN: Wirkt sich Infraschall auf die Gesundheit aus?

Die Wissenschaft ist sich in dieser Frage uneinig

Von unserem Mitarbeiter Klaus Müller
Karlsruhe. Dass Windkraftanlagen Infraschall produzieren, ist unbestritten. Durch die Rotation der gewaltigen Flügel entstehen vereinfacht ausgedrückt Luftschwingungen. Die Gretchenfrage dabei ist, ob dieses Schwingen sich überhaupt, und wenn ja, in welcher Form, auf den Menschen auswirkt. Um eines gleich vorwegzunehmen: Genau darum, um die Auswirkungen oder eben Nicht-Auswirkungen des Infraschalls wird kräftig diskutiert, gestritten und gemutmaßt.
Ausgangspunkt
Bernhard Voigt, Arbeitsmediziner aus Gaggenau, wandte sich in einem Brief an diese Zeitung. In seinem Leserbrief widersprach er der Behauptung, Infraschall habe keinen relevanten Einfluss auf die Gesundheit (BNN-Artikel vom 27. Februar – „Kein relevanter Einfluss“); für ihn eine Behauptung, die so keinesfalls richtig sei. Voigt beruft sich auf entsprechende Studien, unter anderem des Robert-Koch-Instituts Berlin, in denen von einem „relevanten Einfluss von Infraschall auf die menschliche Gesundheit“ die Rede ist.
Die Positionen dabei sind vielfältig: In der Tat, an der Aussage ist was dran. Es gibt Untersuchungen, bei denen Menschen direkt einer Infraschallquelle (und das mit wenig Abstand) ausgesetzt waren. Bei „direkter Bestrahlung“ werde Infraschall vom Gehirn tatsächlich registriert, bestätigte Umweltmedizinerin Snezana Jovanovic vom Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg. Das wiederum, meint Voigt, würde zu Gesundheitsbeeinträchtigungen führen: „Weltweit sind bereits Tausende von Menschen registriert worden, die unter dem Windkraftsyndrom Infraschall leiden.“ Zu den Symptomen gehörten Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Stimmungsschwankungen, Gedächtnisprobleme, Schwindel und Übelkeit.
Zu einem anderen Ergebnis kommt die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW), nachzulesen in einem Info-Flyer zum Thema „Windenergie und Infraschall“. Dort heißt es: „Der von Windenergieanlagen erzeugte Infraschall liegt in deren Umgebung deutlich unterhalb der Wahrnehmungsgrenzen des Menschen. Nach heutigem Stand der Wissenschaft sind schädliche Wirkungen durch Infraschall bei Windenergieanlagen nicht zu erwarten“. Grundlage für diese Erkenntnis bildet nach Auskunft von Martin Hoffmann, Leiter des LUBW-Referates Technischer Arbeitsschutz und Lärmschutz, ein Messprojekt im Zeitraum 2013 bis 2015 über „tieffrequente Geräusche inklusive Infraschall von Windkraftanlagen und anderen Quellen“. Gemessen wurde in Entfernungen von 150, 300 und 700 Metern zu Windkraftanlagen – mit dem Resultat: „Die Messergebnisse liegen unterhalb der Wahrnehmungsschwelle für Menschen“. Rein physikalisch – nichts anderes bilden die Messungen ab – bestehe somit keine Gefahr.
Forschung und Folgerungen
Im besagten Flyer „Windenergie und Infraschall“ taucht als Mitherausgeber auch das Landesgesundheitsamt auf. So ganz unterschreiben wollte im Gespräch mit den BNN Umweltmedizinerin Jovanovic die Grundaussage in dem Flyer dann doch nicht. Genau genommen gebe es weder Beweise dafür, dass der von Windkraftanlagen erzeugte Infraschall unschädlich wäre, noch dass er doch schädlich sein könnte. In dem Bereich müsse mehr geforscht werden. Gleichwohl, und darin stimmt sie mit Martin Hoffmann überein, dürfte der Zuwachs an weiteren Hintergrundbelastungen durch Windkraftanlagen im Vergleich zu anderen bestehenden Lärmquellen (zum Beispiel Verkehr) fast schon vernachlässigbar sein.
Entscheidend dabei sei aber die Entfernung von Windkraftanlagen zu Siedlungsflächen, kontert Bernhard Voigt. Für ihn sind mit Blick auf mögliche Infraschallauswirkungen die derzeit gültigen Abstände (rund ein Kilometer) viel zu gering. Es müssten mindestens 20 Kilometer sein.
Vorläufige Zwischenbilanz
Das ist schon eine eigenartige Geschichte rund um den Infraschall. Sie erinnert an den Umgang mit wissenschaftlichen Entwicklungen – mit dem Fortschritt ganz allgemein. Gerne werden in diesem Zusammenhang Formulierungen wie „nach heutigem Stand der Wissenschaft …“ benutzt. Sicher, wie es morgen oder übermorgen aussieht, weiß niemand. Snezana Jovanovic vom Landesgesundheitsamt bringt es ungewöhnlich offen auf den Punkt: „Technologien entwickeln sich mitunter schneller, als die Forschung darüber, wie sie sich (die Technologien) auf Natur, Menschen und Tiere auswirken könnten“.

Windkraftanlagen-Foto
WINDKRAFTANLAGEN produzieren durch ihre Schwingungen Infraschall – zumindest das ist bei Forschern unumstritten. Ob diese Wellen vom Menschen aber überhaupt wahrnehmbar sind und wie sie sich auswirken, darüber herrscht Streit. Foto: dpa

Hintergrund

….lesen Sie den originalen BNN-Artkel

Badische Neueste Nachrichten | Ettlingen | SÜDWESTECHO | 25.05.2016

Mit freundlicher Genehmigung der BNN

8. April 2016
BNN-Interview mit Regionalverbandsdirektor Hager: „Fünf Standorte in der Planung“

Prof. Dr. Gerd Hager im Gespräch über den Windenergieausbau in der Region

BNN-Interview

Kreis Karlsruhe. Es ist ein ambitioniertes Ziel: Von aktuell knapp 17 auf 38 Prozent soll der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung in Baden-Württemberg bis zum Jahr 2020 gesteigert werden – so der Plan der Landesregierung. Energieexperten sehen dabei die größten Chancen in der Windkraft. Über welches Potenzial die Region in dieser Hinsicht verfügt und auf welchem Stand sich Planungs- und Bauvorhaben für Windräder befinden, darüber sprach unser Redaktionsmitglied Britta Baier mit Gerd Hager, Direktor des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein.

Herr Hager, welchen Stellenwert hat die Windkraft in der Region?

Hager: Unser Gebiet ist das windschwächste in Baden-Württemberg. Das wird im Bereich der erneuerbaren Energien also sicher nicht der Sektor sein, auf dem wir nachhaltig punkten können. Für uns sind ganz klar Wasserkraft und Solar die stärksten Energielieferanten. Die Windkraft wird gleichwohl ihren Beitrag zum regionalen Energiemix leisten.

Ist trotz der geringen Messwerte vorgesehen, die Windkraft auszubauen?

Hager: Ja. Wir haben eine Flächenplanung vorgenommen, die Vorranggebiete – prädestinierte Gebiete für den Bau von Anlagen – auszeichnet. Diese liegt beim Ministerium für Verkehr und Infrastruktur zur Genehmigung vor. Laut Planung sollen einmal 40 bis 50 Windkraftanlagen in der Region aktiv sein.

Von welchem Zeitraum gehen Sie bei der Verwirklichung aus?

Wir stellen uns darauf ein, dass es ein langer Weg wird und das Interesse der Investoren nicht übermäßig ausfällt.

Welche Aspekte spielen für die Energieunternehmen neben den gemessenen Windstärken eine Rolle?

Hager: Das sind vor allem umweltpolitische Entscheidungen, zum Beispiel die Entwicklung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. In unserer Region gibt es im Moment eine kräftige Förderung für Windkraftanlagen, andernfalls würde sich ihr Betrieb bei den schwachen Windwerten gar nicht lohnen. Spannend ist nun, welchen Kurs die neue Landesregierung einschlägt. Ein zweites wichtiges Argument für die Investoren ist die Akzeptanz in den Kommunen: Ein Investor wird immer eher auf einer Fläche bauen, von der er weiß, dass die Bürger der Windkraft offen gegenüberstehen.

Wo gibt es starken Widerstand?

Besonders in Ettlingen und Malsch bestehen zahlreiche Bürgerinitiativen gegen Windkraft, die vielfach sehr fundiert argumentieren.

Welches sind die Planungsschritte, die bis zur fertigen Windanlage durchlaufen werden müssen?

Hager: Bei unserer Raumplanung legen wir als Regionalverband fest, was minimal an Windkraftflächen entstehen soll. Die Kommunen erarbeiten dann auf der darunterliegenden Ebene eine detaillierte Flächen- und Nutzungsplanung. Dabei sind die Vorgaben des Regionalverbandes das Minimum, die Kommune kann also nicht sagen: „Wir wollen weniger Flächen für Windräder.“ Mehr gehen hingegen immer. Die Kommune kann zudem Gebiete außerhalb der Vorranggebiete festlegen, auf denen sie auf keinen Fall Windräder haben möchte.

Kann ein Investor erst bauen, wenn die Planung auf regionaler und kommunaler Ebene abgeschlossen ist?

Hager: Nein. Da der Bau von Windkraftanlagen unter die Kategorie „Privilegiertes Außenbereichsvorhaben“ fällt, ist es sogar umgekehrt: Solange kein Plan vorliegt, kann ein Investor grundsätzlich bauen, wo er will – wenn er dabei nicht gegen den Artenschutz oder den Immissionsschutz verstößt.

Hat es für den Investor überhaupt Vorteile, die Planung abzuwarten?

Hager: Der Vorteil für den Investor, nach einer abgeschlossenen Flächenplanung zu bauen, ist zum einen, dass wir als Regionalverband bereits prädestinierte Gebiete ausschreiben. Wenn auch die Gemeinden ihren Flächennutzungsplan abgeschlossen haben, kann er zudem anhand der Flächenkulisse besser einschätzen, ob er als Investor willkommen ist – oder mit erheblichem Widerstand aus der Bevölkerung rechnen muss.

Wo ist denn konkret der Bau weiterer Windräder geplant?

Hager: An insgesamt fünf Standorten. Der erste ist das Gelände des Fraunhofer-Instituts in Pfinztal-Berghausen. Dort steht bereits eine Speicheranlage, die zu Forschungszwecken genutzt wird. Nun soll ein Windrad zur Energieerzeugung hinzukommen. Die Genehmigung dazu liegt vor, bis zum Mai 2017 soll der Bau abgeschlossen sein. In Waghäusel, Kronau und Bad Schönborn hat ein örtlicher Investor Interesse an einem Windpark angemeldet. Dort wird noch bis September 2016 die Windstärke gemessen, um die Rentabilität des Standortes einzuschätzen. Außerdem ist eine Repowering-Maßnahme der Windräder auf der Deponie am Rheinhafen in Karlsruhe geplant. Auch dieses Vorhaben ist bereits genehmigt, die Betreiber gehen von einem Baubeginn im ersten Quartal 2017 aus.

Und wie sieht es im südlichen Raum aus?

Hager: Für eine Fläche, die größtenteils in Gernsbach liegt, gibt es mehrere Interessenten. Diese Fläche hat ein relativ starkes Windpotenzial, hier könnten vier bis sechs Räder laufen. Auch auf der westlichen Seite des Baden-Badener Stadtwaldes gibt es Anfragen von Unternehmen. Allerdings erfährt die Windenergie hier auch relativ starken Widerstand, was verständlich erscheint. Schließlich handelt es sich um ein herausragendes Kur- und Tourismusgebiet. Hier gilt es abzuwägen, zwischen einem Beitrag zur regenerativen Energieerzeugung und den berechtigten Kurstadtinteressen.

Gerd Hager RegionalverbandHager Artikel-Zusammenfassung

GERD HAGER, Direktor beim Regional-verband Mittlerer Oberrhein. Foto: Archiv

 

Badische Neueste Nachrichten | Ettlingen | AUS DER REGION | 08.04.2016

Mit freundlicher Genehmigung der BNN