24. November 2018
Einspruch der Bürgerinitiativen gegen den Landschaftsrahmenplan

Die Bürgerinitiativen proNaturRaum Malsch, proNaturRaum Völkersbach, proNaturRaum Sulzbach, Runder Tisch Windkraft-Frei-olsheim und die Bürgerinitiative Lebensraum Schluttenbach e.V. haben gemeinsam ihren Einspruch gegen den Landschaftsrahmenplan des Regionalverbands mittlerer Oberrhein wie folgt formuliert:

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Hager,

der Landschaftsrahmenplan ist ohne die Anlagen „Beschreibung der Landschaftsbildräume“ im Internet veröffentlicht (Verweise darauf beispielsweise auf Seite 89, 111). Eine persönliche Betroffenheit kann aber erst durch Überprüfen dieser Beschreibung und durch Überprüfung, inwieweit die Beschreibung unseres Landschaftsbildraumes in die abschließende Bewertung des Regionalverbandes einfließt, erfolgen.

Die Anhänge gehören zum Landschaftsrahmenplan und sind zu veröffentlichen. Nach Veröffentlichung ist eine neue Fristsetzung für die Beteiligung der Öffentlichkeit festzusetzen.

Die im Landschaftsrahmenplan angegebenen Quellen sind zum Teil nicht nachvollziehbar, an anderen Stellen sind vorhandene Quellen nicht aufgeführt / genutzt (bspw. Artenschutz s. unten). Der Landschaftsrahmenplan besteht aus einer Zusammenstückelung von scheinbar prägenden Merkmalen und kleinen Bereichen, lässt an vielen Stellen wesentliche Merkmale außer Acht, prüft die Flächen nur teilweise, zeigt den vorhandenen Zustand von Natur und Landschaft nicht auf, ebenso auch nicht den erwarteten Zustand. Die abgeleiteten Ziele und Maßnahmen sind dementsprechend lückenhaft.

Der Landschaftsrahmenplan (LRP) genügt daher nicht den Anforderungen der §§ 9 ff Bundesnaturschutz-Gesetz und ist deshalb abzulehnen.

Dies zeigt auch die fachliche Stellungnahme zum Landschaftsrahmenplan Mittlerer Oberrhein, die wir Ihnen zukommen lassen.

Wir behalten uns vor, diesen Einspruch weiter zu ergänzen.

Im Folgenden untermauern wir die Fehlerhaftigkeit exemplarisch mit im LRP untersuchten und nicht untersuchten Natur- und Landschaftszuständen auf Ettlinger und Malscher Gebiet.

  1. Lebensraum für Pflanzen und Tiere
  2. Grundwasser, Oberflächenwasser
  3. Bioklima
  4. Landschaftsbild
  5. Wald
  6. Erholungsfunktion
  7. Naturpark Schwarzwald-Mitte-Nord
  8. Boden

Zu 1. Artenschutz

Die Landschaftsrahmenplanung berücksichtigt Lebensräume für Pflanzen und Tiere. Es liegen dem Regionalverband Daten zu streng geschützten Arten nach der Europäischen Vogelschutzrichtlinie sowie Daten zum Fledermausvorkommen in Malsch und Ettlingen vor. Diese wurden nicht berücksichtigt, obwohl in unserem Wald nachweislich eine Vielzahl von geschützten Tierarten leben.
Einzig das Auerhuhn wird in die Planung mit aufgenommen. Was ist mit den Spechten, Greifvögeln, den Waldschnepfen, den Fledermäusen, den Insekten, Dachsen, Haselmäusen, Wildkatzen, außerdem den Amphibien wie Kröten, Fröschen und Feuersalamandern?
Der LRP ist in der Bestandsaufnahme, dessen Bewertung und damit auch in der Zielfestsetzung unvollständig, genügt den Anforderungen des BNatSchG nicht und ist daher abzulehnen.

Zu 2. Grundwasser, Oberflächenwasser

Der Klimawandel mit den Prognosen für den Planungsraum ist in Abschnitt 2.4 zutreffend beschrieben.
Daran gemessen ist aber die einmalige, schützenswerte Landschaft zwischen Ettlingen und Gaggenau in ihrer klimastabilisierenden Bedeutung im Landschaftsrahmenplan unzureichend berücksichtigt.
Das zusammenhängende Mischwaldgebiet auf dem Bergrücken und der Hangkante mit den fingerartigen Fortsetzungen der Baum- und Strauchbestände entlang der Wasserläufe (z.B. Scheuerklamm, Mühlweier an der Lochmühle, Graibrunnen mit Sulzbacher Quelle, Glasbächle mit Glasbächlebrunnen und umliegenden Quellen, Mohrenbrunnen, Mittelbächle mit Langwiesenbrunnen, Tannelgraben, Rehbrünnle, Ottenbrünnle) in Richtung Rheinebene ist einmalig. Zwischen den wasserführenden Gräben beginnen dann ab der Höhe Sulzbach große Streuobstwiesen mit dazwischen gestreuten Wiesen und Feldern bis zur L607. Die wasserführenden Gräben durchziehen danach die anschließenden Feuchtwiesen. Die vielen Baggerseen ergänzen in idealer Weise den Lebensraum.

Der Wald, die grüne Lunge, übernimmt eine ganze Reihe von lebenswichtigen Funktionen für Flora, Fauna und Mensch:

  • Er ist ein großer Wasserspeicher und speist die darunterliegenden Wasserquellen.
  • Die Auswirkungen von Starkregen werden stark reduziert, die Wassermengen fließen über die vielen wasserführenden Gräben dezentral ab.
  • Wasser ist die Grundlage für die vorhandene Flora und Fauna. Die nachgewiesenen vielen Vogelarten, Singvögel und streng geschützte Greifvögel, beweisen, dass es sich hier um einen schützenswerten Lebensraum handelt.
  • Die kühlen Fallwinde an heißen Sommertagen sind Erholung für Mensch und Natur.
  • Der Wald bietet die nötige Ruhe für die vielen erholungssuchenden Menschen.

Quellwasser / Bergwasser ist für Verunreinigungen durch Schadstoffe der Industrie usw. (siehe dazu u.a. BNN vom 16.11.2018) trotz gelegentlichem Eintrag von Oberwasser weniger gefährdet als Grundwasser von der Rheinebene. Gerade deshalb sind unsere Quellen besonders schützenswert.

Die Landschaftsrahmenplanung ist fehlerhaft, da
a)    Quellen mit den dazugehörigen Wasserschutzgebieten nicht berücksichtigt sind und
b)    die oben aufgeführten Besonderheiten dieses Lebensraumes in der Beschreibung von Zielen, Maßnahmen und den regionalen Schwerpunkten keine Berücksichtigung finden.

Zu a) Keine Berücksichtigung / keine ausreichende Berücksichtigung finden folgende Quellen mit den dazugehörigen Wasserschutzgebieten

  • Sulzbacher Quelle (Wasserschutzgebiet noch nicht ausgewiesen)
  • Stockbrunnen mit Wasserschutzgebiet
  • Kaufmannsbrunnen mit Wasserschutzgebiet
  • Lindenbrunnen

Zu b) Keine Berücksichtigung der besonderen Schutzwürdigkeit finden die oben aufgeführten Besonderheiten dieses Lebensraumes in der Beschreibung von Zielen, Maßnahmen und den regionalen Schwerpunkten bei:

  • Karte 1 Landschaftsbild
    • Landschaftsbild: Regionale Schwerpunkte bei den Zielen: L6, L7, L8, L13,
    • Auen und Fließgewässer: Regionale Schwerpunkte bei den Zielen: AL1, A1
  • Karte 2 Lebensräume für Pflanzen und Tiere, Boden und Grundwasser
    Waldweg1

    Bodenverdichtung durch den Einsatz schwerer Maschinen

    • Wald: Regionale Schwerpunkte bei den Zielen: P8
      In der Praxis wird durch den Einsatz schwerer Maschinen auf die ohnehin nicht zulässige Bodenverdichtung keine Rücksicht genommen. Die Folge: Mehr Oberflächenwasser, Verminderung der Aufnahmefähigkeit des Wasserspeichers Wald, in den Wasserschutzgebieten werden die Schüttmengen der Quellen gefährdet, siehe Bild.
    • Boden und Grundwasser: Regionale Schwerpunkte bei den Zielen: G1

Die aktuelle Planung ist abzulehnen, da sie den Anforderungen des BNatSchG nicht genügt. Die aufgeführten Quellen sind zu berücksichtigen. Ebenso ist unter den regionalen Schwerpunkten unsere Landschaft mit aufzunehmen.

Im Übrigen war gerade am 16.11.2018 wieder in der BNN zu lesen, dass in unserem Wasser sehr viel mehr Stoffe enthalten sind, als bisher bekannt. Da müsste der RVMO viel mehr unternehmen. Die EU attestiert Deutschland regelmäßig den schlechten Zustand unseres Grundwassers, aber auch der Fließgewässer. Nur ein geringer Prozentsatz unserer Bäche und Flüsse sind ökologisch intakt.

Zu 3. Bioklima

Gemäß § 9 III Nr. 4e Bundesnaturschutzgesetz sollen die Landschaftsrahmenpläne unter anderem Angaben enthalten über die Maßnahmen zum Schutz, zur Qualitätsverbesserung und zur Regeneration von Luft und Klima. Im Fokus sind hier insbesondere Flächen mit günstiger lufthygienischer oder klimatischer Wirkung wie Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiete oder Luftaustauschbahnen (§ 1 III Nr. 4 BNatSchG).

Innerhalb der Maßnahmen zum Schutz, zur Qualitätsverbesserung und zur Regeneration von Luft und Klima im LRP des RVMO wird jedoch nur das direkte Siedlungsumfeld geschützt. Zum Schutz der kleinklimatischen Verhältnisse ist es aber wichtig, die großen Flächen zwischen den Siedlungen zu schützen. Nicht nur gegen hohe Strömungshindernisse, sondern als Kaltluftspeicher. Nur wenn es hier große natürliche Flächen gibt, bleibt die Luft kalt genug um in die Siedlungen zu strömen, und das Umgebungsklima der Siedlungen zu schützen.
Den Kaltluftentstehungsgebieten wird in der Planung im Malscher Bergwald keiner Weise Rechnung getragen. Die Gebiete in der diese Kaltluft entsteht, werden nicht erfasst, lediglich die Gebiete durch die die Kaltluft strömt. Ohne Wald mit der entsprechenden Feuchtigkeitsregulierung gibt es auch keine kalte Luft mehr die den Berghang hinunterströmt. Deshalb ist der Bergwald als wichtiges Kaltluftentstehungsgebiet zu schützen.
Wie im Klimaleitfaden auf Seite 14 dargestellt wird, entsteht gerade über bewaldetem Hangbereich mit einer Neigung zwischen25° und 30° die meiste Kaltluft

http://klimamoro.de/fileadmin/Dateien/Ver%C3%B6ffentlichungen/Publikatione_aus_den_Modellregionen/Mittlerer_Oberrhein_Norschwarzwald_Leitfaden.pdf

Über diese Gebiete liegt bei Ihnen keinerlei Planung vor.

Das Rheintal hat in den Klimaprognosen (Abb.25) überproportional viele extrem heiße Tage zu befürchten (Zitat S.22: „Aufgrund der bereits jetzt schon hohen Temperaturen im Oberrheingraben wird die Vulnerabilität für dieses Gebiet als hoch eingestuft,…“). Gerade die Hangkante und dahinter die Albtalplatten stellen hier eine große klimaregulierende Fläche dar. Laut der Klimastudie (Karte 3 Bewertungen Südteil) wird gezeigt, dass im Malscher Bergwald Kaltluft entsteht, die weit in die Rheinebene, bis über die B3 bei Neumalsch strömt. Diese Ströme sind nicht nur für Malsch wichtig, bei der prognostizierten Klimaerwärmung, und der damit verbundenen bioklimatischen Belastung der Bevölkerung, muss man dankbar um jegliche Minderung der Auswirkungen sein.
Durch nächtliche Temperaturunterschiede entstehende Flurwinde regulieren das Klima in den Siedlungen. Diese Temperaturunterschiede entstehen jedoch nur wenn es weiterhin Kaltluftströme von der Hangkante ins Tal gibt.
Hier ist durch sorgsame Planung Vorsorge zu treffen. Gerade dieser heiße Sommer hat gezeigt, dass man die noch vorhandenen Kaltluftentstehungsgebiete sorgfältiger schützen muss, als man es noch vor 20 Jahren geglaubt hätte.
Ihre Planung greift diese Entstehungsgebiete nicht auf, genügt damit nicht den Anforderungen des Bundesnaturschutzgesetzes und ist deshalb abzulehnen.

Im Zielekatalog des Landschaftsrahmenplans wird K1 keinerlei Schutz der Entstehungsgebiete gefordert. Lediglich die Strömungsgebiete müssen freigehalten werden. Auch diese sind nur im direkten Siedlungsumfeld geschützt. Hier greift die Planung zu kurz. Der LRP dient ja gerade dazu nicht nur kleinräumig sondern über Gemeindegrenzen hinweg wichtige Landschaftsgebiete zu schützen. Auf dieser großräumigen Ebene liegen aber hier keine Planungen vor. Der Erhalt bioklimatischer Ausgleichsfunktionen wird hier auf die Kommunen übertragen. Dies ist nicht richtig da diese Planungen meist Gemeindegrenzen überschreiten.

Zu 4. Landschaftsbild

„Unter Landschaftsbild wird das gesamte vom Menschen wahrnehmbare Erscheinungsbild einer Landschaft verstanden“, LRP Seite 88.

Beschreibung der Landschaft zwischen Ettlingen und Gaggenau
Das Institut für Landschaftsplanung und Ökologie, Universität Stuttgart, hat festgestellt, dass der Bergwald zwischen Ettlingen und Gaggenau in einem Landschaftsteil mit hohem landschaftsästhetischen Potential liegt. Siehe https://lnv-bw.de/landschaftsbild-baden-wuerttemberg/
Die Landschaft um Völkersbach, die Ettlinger Höhenstadtteile und Freiolsheim ist geprägt durch eine sehr hohe Natürlichkeit mit hohem landschaftlichen Reiz. Sie ist mit Elementen für Erholung reich ausgestattet, wobei die Nachfrage danach gerade in dieser Region sehr hoch ist. Die Landschaft ist dabei nicht durch technische Bauwerke wie Hochspannungs-leitungen überprägt. Die Aussicht auf der Randplatte des Schwarzwaldes zwischen Ettlingen und Gaggenau ist extrem weit in alle Richtungen.

Die Landschaftsbildbewertung im Landschaftsrahmenplan des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein ist unvollständig und fehlerhaft:

  1. Sichtexposition
    Gehört es nicht zu einer LRP die großräumige visuelle Erlebnisqualität der Landschaft anhand von Sichtexpositionen und ihre Bedeutung als landschaftsprägende Raumkulisse zu bewerten? Besondere Blickbeziehungen tragen maßgeblich zum Landschaftsbild und zur Erholungsfunktion einer Landschaft bei.Zwischen Ettlingen und Gaggenau verläuft der Kamm der Schwarzwald-Hangkante zum Rheintal hin. Die Ortschaften im oberen Albgau zwischen Ettlingen und Gaggenau liegen in exponierter Lage. Blickbeziehung von Völkersbach aus gibt es ins Rheintal, Vogesen, Kraichgau, Pforzheim, Mittelberg, Dobel, Freiolsheim, Mahlberg, Bernstein und von Mittelberg / Dobel / Bernstein / Mahlberg aus in Richtung Völkersbach über die sanften Hügel der Ausläufer des Nordschwarzwaldes über die Rheinebene hinweg, im Norden bis zum Odenwald sowie im Westen bis zum Pfälzerwald. Hervorzuheben ist der Rundblick vom viel besuchten Mahlbergturm. Landschaften mit besonderen Sichtbeziehungen sind im LRP letztendlich nicht berücksichtigt.
    Die aktuelle Planung ist abzulehnen, da sie den Anforderungen des Bundesnaturschutzgesetzes nicht gerecht wird. Besondere Blickbeziehungen und großräumig visuelle Erlebnisqualitäten wie in unserer Landschaft sind als prägendes Merkmal einer Landschaft in die LRP aufzunehmen – in der Übersichtskarte wie auch im Ziele- und Maßnahmenkatalog.
  2. Ruhige Gebiete
    In der dicht besiedelten Region Mittlerer Oberrhein ist Ruhe ein besonderes Gut (siehe Seite 105 LRP). In ruhigen Gebieten sind zusätzliche Lärmbelastungen zu vermeiden. Maßnahmen, die geeignet sind, die Ruhe zu beeinträchtigen, sollen nicht zulässig sein. Insbesondere die Neuerrichtung von Lärm erzeugenden baulichen Anlagen soll verhindert werden. (siehe Arbeitsblatt, Jäschke, Stand 09.03.2017, siehe https://www.fh-erfurt.de/lgf/fileadmin/LA/Aktuelles/Tagung_K/Poster/LRP_MittlererOberrhein.pdf).Zu den besonders ruhigen und trotzdem aus den Ballungsräumen gut erreichbares Gebieten gehört der Malscher Bergwald und der Ettlinger Kreuzelberg (siehe oben genanntes Arbeitsblatt, Jäschke, Stand 09.03.2017). Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind im LRP vorhandene Zustände der Natur aufzunehmen.Das ruhige Gebiet Kreuzelberg fehlt in der Karte auf Seite 106. Das Gebiet ist in dieser Karte mit aufzunehmen.
    Auch in der zusammenfassenden Karte findet sich der Kreuzelberg nicht. Hier werden außerdem im Ruhebereich des Malscher Bergwaldes Teile innerhalb des ruhigen Gebietes ausgenommen, obwohl dort keine Straße verläuft.Eigene Messungen haben ergeben, dass im gesamten oben genannten Gebiet die Lärmbelastung unter 35 dB liegt. Wir weisen außerdem auf die Reflexionswirkung von Schall im Wald hin.Die aktuelle Planung ist abzulehnen, da sie den Anforderungen des Bundesnaturschutzgesetzes nicht genügt. Die gesamte ruhige Zone unseres Waldes ist nicht nur im textlichen Teil des LRP, sondern auch in die Karte mitaufzunehmen. Als das den Ballungszentren mit am nächsten gelegene ruhige Gebiet ist der Malscher Bergwald und der Kreuzelberg innerhalb der regionalen Schwerpunkte bei Ziel L13 explizit aufzunehmen.
  3. Unberührtheit und fehlende industrielle Vorbelastung
    „Unberührtheit“ und „Lichtverschmutzung“ sind prägende Merkmale einer Landschaft, sie werden im LRP aber nicht berücksichtigt. Völkersbach, Freiolsheim und die Ettlinger Bergdörfer bestechen mit weiten zusammenhängenden Wiesen und Wäldern ohne Hochspannungsleitungen, Strommasten und Funkmasten, ohne gewerbliche Schornsteine, ohne Schnellstraße und ohne Lichtverschmutzung in der Dunkelheit.
    Dem ist im LRP Rechnung zu tragen. Die aktuelle Planung ist abzulehnen, da sie den Anforderungen des Bundesnaturschutzgesetzes nicht genügt.
  4. Streuobstwiesen
    Aus dem Rückgang der Streuobstwiesen in den letzten Jahrzehnten sollte nicht gefolgert werden, dass diese bedeutungslos geworden sind.
    Streuobstwiesen verleihen der Kulturlandschaft unserer Vorbergzone ihr charakteristisches Aussehen.
    Streuobstbestände gliedern und beleben das Landschaftsbild und stellen für den Betrachter zu fast jeder Jahreszeit einen hohen Erlebniswert dar. Die Blütenpracht im Frühling ist einzigartig. Viele der Ortschaften in dieser Region  (wie z.B. Ettlingen, Oberweier, Sulzbach, Malsch, Muggensturm) sind durch die ortsnahen Streuobstgürtel harmonisch in die Landschaft eingebunden. Die Streuobstbestände sind „ein Stück gewachsene Heimat“.Streuobstwiesen bilden einen wichtigen Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Dieser Artenreichtum ist bedingt durch die Kombination von extensiv genutztem Grünland und offenen Gehölzstrukturen. Sowohl Offenlandbewohner als auch eher waldliebende Arten mit unterschiedlichen Feuchtigkeits- und Temperaturansprüchen treffen hier aufeinander und nutzen das abwechslungsreiche Mosaik an Lebensräumen.
    Mit dem Alter nimmt die ökologische Bedeutung von Streuobstwiesen weiter zu. Neuanlagen erreichen erst nach mehreren Jahrzehnten den ökologischen Wert alter Bestände.
    Laut Schätzungen liegt das Arteninventar von heimischen Streuobstwiesen bei über 3.000 Tierarten. Diese leben entweder im Boden, im Unterwuchs, an den häufig von Flechten und Moosen überzogenen Stämmen oder im Kronenraum der Obstbäume.
    Viele Arten stehen auf der Roten Liste und werden als gefährdet eingestuft (z.B. Rebhuhn, Feldhase, Feldlerche, Starbestände sind stark rückläufig). Von besonderer Bedeutung sind die Höhlen älterer Bäume, denn diese kommen etlichen Vogelarten wie dem Wendehals und dem Steinkauz oder Säugetieren wie dem Garten- bzw. Siebenschläfer und diversen Fledermausarten zu Gute.
    Der Artenreichtum einer Streuobstwiese ist auch an der Zusammensetzung des Unterwuchses erkennbar. Im günstigsten Falle blühen Veilchen, Schlüsselblumen, Margeriten, Witwenblumen, Wiesensalbei, verschiedene Kleearten und vieles mehr. Für Bienen und zahlreiche andere Insekten sind Obstwiesen daher nicht nur zur Blütezeit der Obstbäume attraktiv, sondern auch wegen der reichen Ausstattung an blühenden Kräutern.
    Deshalb sind sie für unsere Landschaft von herausragender Bedeutung und sollten nicht durch weiteren großflächigen Anbau von Mais, Raps, Erdbeeren, Spargel etc. zerstört werden. Diese landwirtschaftliche Wirtschaftsweise bedingt einen hohen Pestizideintrag, Dezimierung der Arten, Veränderung des Kleinklimas und nicht zuletzt eine Verödung der Landschaft.
    Der RVMO muss diesem Umstand innerhalb der Ziele und Maßnahmen mehr Rechnung tragen und alles dafür tun, um diese wertvolle Landschaft zu schützen und zu erhalten.
  5. Landschaftsbild in anderen Plänen
    Eine hohe oder sehr hohe Vielfalt und Eigenart der Landschaft findet sich gemäß Landschaftsrahmenplan an den Hangkanten zum Schwarzwald (Seite 92ff). Das Landschaftsbild der äußeren Hangkante der Schwarzwald-Randplatten ist auch nach dem ILPÖ von hoher Vielfalt, Eigenart und Schönheit. Unsere Hangkante ist eine regional prägende und identitätsstiftende Landmarke. Im Landschaftsrahmenplan bleibt dies unberücksichtigt. Wie kann es zu so großen Differenzen kommen?Die aktuelle Planung ist abzulehnen. Die Hangkante zwischen Ettlingen und Gaggenau ist als Landschaft mit sehr hoher Vielfalt und Eigenart in die Karte mit aufzunehmen. Ebenso ist ein Ziel zum Erhalt dieser Landschaft mit aufzunehmen.

Zu 5. Wald

Es fehlt die Landschaftsbewertung des Waldes, der nicht als „naturnah“ bezeichnet ist – und damit werden große Landschaftsabschnitte einfach außer Acht gelassen.

Zur Bewertung des Landschaftsbildes wurden die Kriterien Vielfalt und Eigenart hinzugezogen. Die Vielfalt wurde jedoch nur für das Offenland bewertet, da für Wälder nicht ausreichend Daten vorliegen würden und die Kriterien nicht geeignet seien, um die Qualität des Landschaftsbildes im Wald abzubilden (Seite 90 LRP). Im Wald ist beispielsweise der Wechsel der Jahreszeiten und die natürliche Dynamik besonders erlebbar. In die Bewertung der Landschaftsbildräume und in die Karten der LRP wurden jedoch nur „naturnahen Wälder“ und „naturnahe alte Wälder“ aufgenommen. Damit bleibt ein großer Teil des Malscher und Ettlinger Waldes im LRP unberücksichtigt! Für diesen Landschaftsteil werden in der vorliegenden Planung auch keine Ziele definiert.
Unser Wald beheimatet eine Vielzahl streng geschützter Tierarten (hierzu Erläuterung s. oben), ist landschaftlich sehr reizvoll, trägt maßgeblich zur Erholung und vor allen Dingen zum Klimaschutz bei!
Die aktuelle Planung ist abzulehnen, da sie den Anforderungen des Bundesnaturschutz-gesetzes nicht genügt. Auch unser Wald, wie alle anderen bisher nicht berücksichtigten Wälder sind in die Planung mitaufzunehmen, zu erhalten, zu entwickeln und zu schützen.
Rodungen und forstwirtschaftliche Tätigkeiten müssen auch in unserem Wald eingeschränkt werden, nicht nur weil Rodungen mit Vollerntern die Bodenschichten verdichten und eine Erholung des Bodens kaum noch möglich ist. Stattdessen sollten Buchen geschützt und vermehrt angepflanzt werden.

Zu 6. Erholungsfunktion

Der Bergwald zwischen Ettlingen und Freiolsheim hat eine hohe Erholungseignung und ist mit für Erholung bedeutsamen Elementen reich ausgestattet. Die Gesamtnachfrage in den Randplatten des Schwarzwaldes liegt im mittleren Bereich – sie nehmen dabei eine Sonderstellung ein, weil sie der einzige Naturraum in Baden-Württemberg mit gleichzeitig hoher Nachfrage aus den Nachbarräumen, wie auch für Kur- und Ferienerholung sind. Zur potentiellen Naherholungsnachfrage s. auch LUBW unter http://fachdokumente.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/118432/85_Naherholung.pdf?COMMAND=DisplayBericht&FIS=200&OBJECT=50096&MODE=BER&RIGHTMENU=NO#Heading4_

Zur potentiellen Gesamterholungsnachfrage s. auch LUBW unter http://fachdokumente.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/118432/83_Gesamterholung.pdf?COMMAND=DisplayBericht&FIS=200&OBJECT=50096&MODE=BER&RIGHTMENU=NO#Heading4_

Die Erholungsfunktion wird zwar textlich erwähnt, findet im LRP aber keine Berücksichtigung. Ebenso wird die Nähe und gute Erreichbarkeit des Bergwaldes zu den Ballungszentren und die damit einhergehende besondere Funktion zur Erholung nicht berücksichtigt im LRP.
Unser Bergwald liegt innerhalb des Naturparks Schwarzwald Mitte-Nord. Durch die Randlage ist er das „Tor zum Schwarzwald“ und als solcher für die Naherholung der Städte in der Rheinebene besonders wertvoll. Dies zeigen auch die oben angeführten Karte der LUBW zur potenziellen Naherholungsnachfrage. Im Frühjahr 2014 haben wir eigene Zählungen im Malscher Wald durchgeführt. Im Ergebnis kann davon ausgegangen werden, dass hier Erholungswald der Stufe 2 vorliegt und damit die Voraussetzungen für einen gesetzlichen Erholungswald vorliegen würden.
Die aktuelle Planung ist abzulehnen, da ein gewichtiges Element der Landschaftsrahmenplanung fehlt, § 9 Absatz 4f BNatSchG. Eine Bestandsaufnahme, Ziele und Maßnahmen für den Erhalt von Erholungsgebieten sind in die LRP mit aufzunehmen!

Zu 7. Naturpark Schwarzwald-Mitte-Nord

Unser Bergwald und unsere Wiesen liegen im Naturpark Schwarzwald-Mitte-Nord.

Aus der Naturparkverordnung (§ 2 Absatz 4):

„Der Naturpark umfasst ein großräumiges Gebiet im Schwarzwald im Bereich der Naturräume Schwarzwald Randplatten, Nördlicher Talschwarzwald, Grindenschwarzwald und Enzhöhen sowie Mittlerer Schwarzwald (bis zur Grenze des Naturparks Südschwarzwald) ….., das als vorbildliche Erholungslandschaft zu entwickeln und zu pflegen ist und das
-überwiegend sich durch Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft auszeichnet,
-wegen seiner Naturausstattung sich für die Erholung größerer Bevölkerungsteile besonders eignet und
-nach den Grundsätzen und Zielen der Raumordnung und Landesplanung bestimmt wurde.“,

Zum einen verweisen wir auf die Ausführungen zum Landschaftsbild. Zum anderen weisen wir darauf hin, dass die Naturparkverordnung nicht mit dem Landschaftsrahmenplan vereinbar ist.

Die aktuelle Planung ist daher abzulehnen.

Zu 8. Boden

In Malsch ist der Federbachbruch unbedingt zu schützen, also eine Trockenlegung zu verhindern und für ausreichende Bewässerung sorgen, da Moore zum Klimaschutz beitragen.
Der Ziele- und Maßnahmenkatalog ist hinsichtlich dessen zu ergänzen.

Neben den Teilaspekten bezogen auf unsere Landschaft fehlen im Landschaftsrahmenplan eine Vielzahl an weiteren Zielsetzungen wie beispielsweise

  • keine weiteren Flächenversiegelungen, Ende der Ausweitung von Gewerbegebieten, Einschränkung von Ausweisungen von Neubaugebieten
  • kreative Lösungen, um Flächen zu schonen, alternative Ressourcen und schonende Bauweisen zu fördern
  • Vorschläge, wie der Verkehr eingeschränkt werden kann, ohne die Lärmbelästigung auf die Schiene zu verlagern

Dieser Einspruch erfolgt auch im Namen der nachfolgenden Unterzeichner persönlich.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerinitiativen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

27. Juli 2018
Malsch klagt gegen Windkraftplanung des Regionalverbands

Der Gemeinderat von Malsch hat beschlosssen: Gegen die vom Regionalverband ausgewiesenen Konzentrationsflächen wird man den Klageweg beschreiten. Rund 200 interessierte Bürger waren zur öffentlichen Sitzung nach Sulzbach gekommen. Bürgermeister Himmel erklärte, er werde sich heraushalten, er sei gegen die Klage.

Lesen Sie hierzu den Bericht der BNN

 

11. September 2017
Gutachten beweist: Windenergieerlass ist rechtswidrig

Ein aktuelles Gutachten der Kanzlei Caemmerer-Lenz, Karlsruhe, befasst sich mit dem Windenenergieerlass und anderen baden-württembergischen Verwaltungsvorschriften zu Ausnahmen vom Tötungsverbot nach Bundesnaturschutzgesetz.
Nach § 44 BNatSchG ist es verboten, Wildtiere zu töten. Da insbesondere Greifvögel wie der Rotmilan beim Bau von Windkraftanlagen einer hohen Tötungsgefahr ausgesetzt werden, sah sich die Landesregierung von Baden-Württemberg mit dem Problem konfrontiert, dass viele Anlagen wegen Verstoßes gegen das artenschutzrechtliche Tötungsverbot nicht genehmigungsfähig sein könnten. Den Ausweg bot § 45 Abs. 7 BNatSchG, der unter anderem vorsieht, dass aus “zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses” Ausnahmen vom Tötungsverbot gemacht werden können. Aus Sicht der baden-württembergischen Landesregierung sind Windkraftanlagen selbstverständlich von überragendem öffentlichem Interesse – was sind schon ein paar hundert oder auch tausend Greifvögel gegen die grüne Utopie des ganz und gar “sauberen” Stroms.
Um zu vermeiden, dass weniger idealistische Verwaltungsbeamte dies bei der Genehmigung von Windkraftanlagen nicht ganz so sehen und aufgrund des Tötungsverbots Genehmigungen nicht erteilen würden, erließ die Landesregierung Verwaltungsvorschriften, die den Beamten nahe legen, wie wichtig die Windkraft und wie unwichtig andere Belange dagegen sind. Solche Verwaltungsvorschriften sind der Windenergieerlass von 2012 und die “Hinweise zu artenschutzrechtlichen Ausnahmen vom Tötungsverbot bei windenergieempfindlichen Vogelarten bei der Bauleitplanung und Genehmigung von Windenergieanlagen” vom 01.07.2015. Mit diesen Vorschriften übt die Landesregierung Druck auf Verwaltungsbehörden dahingehend aus, dass möglichst viele Windkraftanlagen genehmigt werden.
Dass dies gegen höherrangiges deutsches und europäisches Recht verstößt, beweist das Gutachten  (Download hier) das die Rechtsanwälte Dr. Rico Faller und Julia Stein im Auftrag des Landesverbandes baden-württembergischer Bürgerinitiativen gegen Windkraftanlagen in Natur- und Kulturlandschaften e.V. erstellt haben.

In seinem Schreiben, das an Landratsämter, Regierungspräsidien und politische Funktionsträger übersandt wurde, fordert der Landesverband baden-württembergischer Bürgerinitiativen gegen Windkraftanlagen das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz dazu auf, die betreffenden Erlasse für nicht anwendbar zu erklären und zu veranlassen, dass darauf beruhende Bescheide überprüft werden.

Lesenwert hierzu auch die Stellungnahme von Gegenwind Ettlingen.

 

 

 

14. Juni 2016
Informationsveranstaltung fand regen Zuspruch

Die Bürgerinitiativen proNaturRaum, Runder Tisch Windkraft-Frei-olsheim und Lebensraum Schluttenbach e.V. luden am Sonntag, 12. Juni, zu einer Informationsveranstaltung an der Carl-Schöpf-Hütte in Völkersbach ein. Hier hatten die, trotz des Regenwetters doch recht zahlreichen Besucher, die Gelegenheit, sich über die aktuelle Lage der Windkraftplanung in unserer Region und über die Arbeit der Bürgerinitiativen zu informieren.

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Aufgezeigt wurde, dass auch nach der Landtagswahl der politische Druck zur Ausweisung von Flächen für Windkraft unverändert hoch ist – selbst in unserer windschwachen Region Gaggenau-Malsch-Ettlingen. Der grün-schwarze Koalitionsvertrag in Baden-Württemberg sieht keine Kehrtwende in der Energiepolitik vor. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz fördert weiterhin die Windkraft gerade dort besonders stark wo am wenigsten Wind weht. Und das, obwohl immer noch keine adäquaten Speichermöglichkeiten zur Verfügung stehen. Der Regionalplan, der derzeit zur Genehmigung im Verkehrsministerium vorliegt, weist von Freiolsheim über Malsch bis Schluttenbach große Flächen für Windkraft aus, die bis 500 m an die Wohnbebauung heranreichen. Auch die in reizvoller Landschaft befindliche Carl-Schöpf-Hütte am Rimmelsbacher Hof liegt in unmittelbarer Nähe zu den regionalplanerischen Flächen. Diese müssten von der Gemeinde Malsch bei Erstellung eines Teilflächennutzungsplans übernommen werden.

Anschaulich dargestellt und diskutiert wurden an diesem Nachmittag außerdem Fragen der Wirtschaftlichkeit, der technischen Möglichkeiten sowie der Auswirkungen von Infraschall. Abgerundet wurden die vorgestellten Themen durch eindrucksvolle und selbst erstellte Fotografien heimischer windkraftempfindlicher Vogelarten sowie durch eine Fledermaus-Ausstellung (Leihgabe der Arbeitsgemeinschaft Fledermausschutz Baden- Württemberg). Beide Tiergruppen wären durch den Bau- und Betrieb von Windkraftanlagen gefährdet.

Trotz widriger Wetterbedingungen kamen im Verlauf des Nachmittags etwa 200 Interessierte und selbst der regnerische Spaziergang zu möglichen Standorten fand regen Anklang. Auch die Landtagsabgeordnete Christine Neumann (CDU) und einige Kommunalpolitiker folgten der Einladung zum Gespräch und signalisierten Unterstützung für die Belange der Bürgerinitiativen und ein offenes Ohr für die Sorgen der Bevölkerung.

20160612_143158Noch mehr BIlder und Infos zu der Veranstaltung finden Sie auf der Homepage der Bürgerinitiative Lebensraum Schluttenbach e.V. : https://gegenwindettlingen.wordpress.com/

 

 

12. Mai 2016
Einladung zu einer gemeinsamen Veranstaltung der Bürgerinitiativen proNaturRaum, Runder Tisch Windkraft-Freiolsheim und Gegenwind Ettlingen

Die Lage um Windkraft im Bergwald spitzt sich zu! Der Regionalplan, der derzeit zur Genehmigung im Verkehrsministerium vorliegt, weist von Freiolsheim über Malsch bis Schluttenbach Flächen für Windkraft aus, die bis 500m / 700m an die Wohngebiete heranreichen.

 

Am Sonntag, den 12. Juni 2016 von 14 bis 17 Uhr laden wir Sie an der Carl-Schöpf-Hütte am Rimmelsbacher Hof ein sich über den aktuellen Stand zu informieren. Wir bewirten Sie in unserer schönen Landschaft mit Getränken, Vesper, Kaffee und Kuchen.

 

Es erwarten Sie:

  • Informationen zum Sachstand Windkraft in Malsch
  • Darstellungen der Größenverhältnisse
  • Wanderungen zu ausgewiesenen Windkraftflächen
  • Informationsstände zu den Themen Technik, Ökonomie, Natur und Gesundheit
  • Fledermausausstellung

 

Ihre Bürgerinitiativen proNaturRaum Völkersbach/Malsch/Sulzbach, Gegenwind Ettlingen e.V. und Runder Tisch Windkraft-Freiolsheim

29. Oktober 2015
„Mit allen Mitteln dagegen vorgehen“

Windkraft: Rat fordert die Standortstreichung

Gutachter berichtet über sensible Tierarten

Von unserem Redaktionsmitglied Rainer Obert

Malsch. Eine klare Ablehnung der Windkraftpläne für Malsch ist Inhalt einer verabschiedeten Stellungnahme an den Regionalverband Mittlerer Oberrhein des Gemeinderats. Ausgearbeitet von CDU und Freien Wählern waren BfU/Grüne und SPD doch erstaunt bis pikiert – der Antrag wurde erst am Sitzungsabend vorgelegt und dann mit der CDU/FWV-Mehrheit beschlossen. Ratsmitglied Manfred Ochs vom Bündnis für Völkersbach hatte sich entschuldigt.
„Umwelt- und naturschutzrechtliche Konfliktpotenziale“ konstatierte FWV-Sprecher Horst Sahrbacher. „Die Flächen sind nicht geeignet für Windkraft.“ Die Bedenken seien vom Regionalverband bislang nicht ausreichend gewürdigt worden. Die Vorranggebiete dürften nicht in den Regionalplan. Ansonsten werde man „eine Ausweisung nicht akzeptieren und mit allen Mitteln dagegen vorgehen“.
CDU-Fraktionschef Thomas Kastner pflichtete bei. Der Regionalverband antworte bisher gar nicht auf geäußerte und eingereichte. „Das sind wir schon gewohnt.“ Die Stellungnahme solle ein Fundament sein, um von der Behörde gehört zu werden.
Zuvor hatte Gutachter Martin Boschert vom Büro Bioplan aus Bühl die bisherigen Ergebnisse der Beobachtungen in Sachen windkraftsensible Tierarten präsentiert. Neun seien in Malsch bisher aufgenommen, darunter der Rot- und Schwarzmilan, Wespenbussard und Waldschnepfe. Rund 1 000 Stunden von Mitgliedern der Bürgerinitiative Pro Naturraum und weiterer Bürger lägen aus den Jahren 2014/15 bereits vor. Die Beobachtungsstandorte seien strategisch gut gewählt. Stattliche 54 Meldungen gebe es zum Rotmilan, der eventuell auf der Höhe überwintere. Vier Brutplätze des Wanderfalken seien nachgewiesen, zwei Wespenbussard-Paare stehen unter „Brutverdacht“, recht nahe an den Völkersbacher Windkraft-Suchorten. Eine abschließende Bewertung, wie negativ die Windkraft die Arten beeinflusse, lag noch nicht vor. Die Hangkante sei auch für Thermalflieger wichtig, das sei aber überall so. Im Weiteren werde etwa geprüft, ob der Rotmilan „in größeren Trupps gezielt drüber“ geht.
„Nur weil ihnen das Ergebnis des bisherigen Gutachters nicht gepasst hat“, kommentierte Karlheinz Bechler (BfU/Grüne) das Einschalten von Boschert. Es seien bislang keine Konzentrationsgebiete sensibler Arten nachgewiesen, den Antrag lehne man ab. Klaus Jung (SPD) bekräftigte nochmals, dass keine kommunalen Flächen für Windkraftanlagen zur Verfügung gestellt werden sollen. In Sachen Windkraft-Standort Kreuzelberg will man sich an die Stellungnahme aus Ettlingen anhängen, der Gemeinderat dort lehnt diesen ab.
Mit dem Antrag verknüpften CDU und Freie Wähler – unabhängig vom Thema Windkraft – gleich noch die Beantragung eines Wasserschutzgebiets zum Quellenschutz für Sulzbach, um somit die Option einer Mischung mit Zweckverbandswasser für weicheres Wasser im Blick zu behalten.

Badische Neueste Nachrichten | Ettlingen | ETTLINGEN | 29.10.2015

Mit freundlicher Genehmigung der BNN

23. Oktober 2015
Große Mehrheit gegen Windkraft im Wald

Umfragen haben ergeben, dass eine deutliche Mehrheit dagegen ist, Waldgebiete durch Windkraftanlagen zu zerstören und zu zerschneiden. Die Zeitung “Die Welt” berichtete in einem Artikel vom Juli 2015 über Windkraftanlagen im Wald und stellte die Ergebnisse einer Emnid-Umfrage zu dem Thema vor, die von der deutschen Wildtier-Stiftung in Auftrag gegeben wurde: Danach sind 79 Prozent der Befragten dagegen, für den Ausbau der Windenergie Waldgebiete zu eliminieren oder zu zerschneiden.

Lesen Sie den vollständigen Artikel hier: http://www.welt.de/politik/deutschland/article144313452/Windkraft-Branche-will-jetzt-die-Waelder-verspargeln.html

Auch die Deutsche Wildtierstiftung berichtet auf ihrer Homepage über die Ergebnisse der Umfrage: http://www.deutschewildtierstiftung.de/de/wildtier-nachrichten/news/emnid_umfrage_belegt_79_prozent_der_befragten_lehnen_windkraft_im_wald_ab/?gclid=CJKtvuGR-cYCFQTHtAodFgcD-A

151019_mdr Sendung mit Ahlborn_UmfrageIm Rahmen der Sendung “Fakt” des MDR wurde ebenfalls über Windkraft im Wald diskutiert. Bei der anschließenden Zuschauerbefragung votierten 88 Prozent dagegen, Windkraftanlagen in Wälder zu bauen. Das Ergebnis der Umfrage und den Link zur Sendung finden Sie hier: http://www.mdr.de/nachrichten/faktist-windkraft100_zc-e9a9d57e_zs-6c4417e7.html.

 

25. September 2015
Eine Postkarte für den RVMO – Machen Sie mit !

Wir sind in unsere schöne Landschaft gegangen und haben Fotos gemacht. Daraus wurde eine wunderschöne Postkarte mit der wir dem Regionalverband im Rahmen der Dritten Offenlage signalisieren wollen: Hände weg von unserer Landschaft. Windkraftanlagen in Schwachwindgebieten sind angesichts der mit ihnen verbundenen Umweltzerstörung unverhältnismäßig!

Machen Sie mit, schicken Sie eine Postkarte bis zum 15. Oktober 2015 an den Regionalverband. Die Karten liegen in vielen Geschäften aus und werden in den nächsten Tagen in Malsch und den Ortsteilen verteilt.

Ihre Bürgerinitiative proNaturRaum

Postk_Malsch_V

Postk_Malsch_R

23. September 2015
Das Grüne Waldsterben verhindern – jetzt handeln

Der Malscher Wald, unsere grüne Lunge, wurde und wird immer wieder bedroht.
Im 18. Jahrhundert erließ der badische Markgraf Karl Friedrich ein Verbotsgesetz des Waldbrennens und des Waldweidens von Großvieh zum Schutz der blühenden Pflanzen und des nachwachsenden Baumbestandes. Im 20. Jahrhunderts waren es die riesigen Schadstoffmengen der Industrie und des Verkehrs, die den Wald in seiner Existenz bedrohten. Strenge Abgasverordnungen und umfangreiche Kalkungsaktionen, um den sauren Boden zu neutralisieren, haben den Wald wieder in seinen heutigen guten Zustand zurückgeführt.
Die Wichtigkeit der Stabilität des Naturhaushaltes unterstreicht der Regionalverband Mittlerer Oberrhein (RVMO) mit seiner Offenlage von 2003 : In den Grundsätzen zum Schutz und zur Entwicklung der Landschaft wird beschrieben, wie Boden, Wasser, Luft und Klima sowie Tier- und Pflanzenwelt zu schützen sind.

Wird der Malscher Wald zum Opfer grüner Politik?

In der Raumplanungskarte 2002 sind für Malsch, Sulzbach, Völkersbach Wasserschutzgebiete ausgewiesen. Malsch und Sulzbach sind als überschwemmungsgefährdete Siedlungsgebiete gekennzeichnet. Nach einer Waldbegehung des Gemeinderats Malsch am 14. Juni 2002 zum Thema Klima, Wasser, Wald wurde unter anderem festgehalten: „Jede zusätzliche Bodenverdichtung (durch Befahren von Wald u. Wiesen) oder gar Bodenversiegelung (durch Bebauung) erhöht den Anteil des Oberflächenwassers und trägt zu Hochwassersituationen bei.

Alle Fortschritte und Bestrebungen der Generationen vor uns, unsere Umwelt mit ihrer Artenvielfalt zu erhalten und die Lebensbedingungen für Mensch und Tier in unserem hochindustrialisierten Land zu verbessern, werden von der Grün-Roten-Landesregierung vernichtet. Diese hat sich zum Ziel gesetzt, auch in Schwachwindgebieten, mitten im Malscher Bergwald, ohne Rücksicht auf Mensch, Tier, Pflanzen, Wasserhaushalt, Klima und Hochwassergefahr, Windräder aufzustellen. Derselbe RVMO, der im Anhangband 2003 in unserer ökologisch sensiblen Bergzone keine Vorranggebiete für regional bedeutsame Windkraftanlagen ausgewiesen hat, hat nun in der 1.,2. und 3. Offenlage 2015 auf Druck der Landesregierung Vorranggebiete für regional bedeutsame Windkraftanlagen für die Waldgebiete Hohlberg/Sulzberg/Birkenschlag (Scheuerberg) in der Größe von 136,4 ha ausgewiesen.
Durch die Nutzungsumwandlungen wird unsere grüne Lunge, der Wald, zur Industriezone mit allen Folgen für uns und die Natur.

Legen Sie Ihren persönlichen Einspruch beim RVMO ein oder senden Sie die Postkarte, die Sie in den nächsten Tagen erhalten werden, mit Ihrer Unterschrift ab. Wir sind überzeugt, dass die Energiewende auch ohne Nachteile für Mensch und Natur realisiert werden kann!

Ihre Bürgerinitiativen ProNaturRaum Sulzbach / Völkersbach