20. November 2020
Regionalplanung unwirksam – Gemeinde Malsch gewinnt Klage gegen den Regionalverband

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat der Klage der Gemeinde Malsch gegen den Regionalverband Mittlerer Oberrhein stattgegeben und die Planung des Regionalverbands hinsichtlich der Vorranggebiete für Windkraft für unwirksam erklärt, nachdem in dreieinhalbstündiger Verhandlung am 19.November 2020 die Argumente der Gegenseiten ausgetauscht wurden. Geklagt hatten neben Malsch auch die Gemeinden Baden-Baden und Ettlingen. Kritisch hinterfragt wurden von Seiten des Gerichts vor allem die vom Regionalverband bei den Planungen zugrunde gelegten Rechengrößen – der Regionalverband ging von schon im Zeitpunkt der Planung überholten Werten hinsichtlich der Größe und des Rotordurchmessers der Windräder aus.

Die Kritik der Bürgerinitiative Pronaturraum an der Regionalplanung, die im Rahmen der Einwendungen gegen die Planung des Regionalverbands dezidiert vorgetragen wurde, wird mit diesem Urteil bestätigt.

 

 

7. Februar 2020
Verwaltungsgerichtshof entscheidet zu Windkraft im Wald: Genehmigungspraxis in Baden-Württemberg rechtswidrig

Der Verwaltungsgerichtshof hat in zwei Beschlüssen vom 17.09.2019 die Genehmigungen zur Umwandlung von Waldflächen zugunsten der Errichtung und dem Betrieb von Windkraftanlagen auf dem Höhenzug “Länge” bei Donaueschingen und “Blumberg-Riedöschingen” für rechtswidrig erklärt.

Die Beschlüsse betreffen bereits erteilte Genehmigungen sowie derzeit laufende Genehmigungsverfahren. Bezeichnend, dass diese rechtswidrige Genehmigungspraxis nur in Baden-Württemberg ausgeübt wurde.

Mehr dazu unter https://www.caemmerer-lenz.de/aktuelles

 

6. August 2019
„Vollständig unterlassener Artenschutz“

Windkraftpläne: Bürgerinitiative kritisiert Regionalverband und fordert Umdenken

„Keine Chance auf effektive Stellungnahme“

Ettlingen (BNN/rob). Bei der Bürgerinitiative Lebensraum Schluttenbach wundert man sich über den Regionalverband Mittlerer Oberrhein (RVMO). „Schon erstaunlich, dass der sich veranlasst sieht, Aussagen aus der Malscher Gemeinderatssitzung ,richtig zu stellen‘“, schreiben Bettina und Klaus Haßler von der BI, die mit den Initiativen gegen Windkraftanlagen im Bergwald in Malsch und Freiolsheim kooperieren. „Möglicherweise zeigen die etwa 100 Stellungnahmen pro Tag, die der RVMO nach eigenen Angaben zur Planung erhält, Wirkung.“

Die Gemeinden sollen sich in ihren Aussagen nur noch auf die Änderung gegenüber der ersten Offenlage beschränken, und da sei eine Monatsfrist angemessen, hieß es vom RVMO. „Davon abgesehen, dass es eine solche Selbstbeschränkung nicht gibt, lässt der RVMO außer acht, dass gerade die Bürger mit einer Monatsfrist keine Chance auf eine effektive Stellungnahme haben.“ Unerwähnt lasse der Regionalverband, dass eine Windkraftplanung eine bestehende und aktualisierte Landschaftsrahmenplanung gesetzlich erfordert. „Mit keinem Wort erwähnt er den vollständig unterlassenen Artenschutz und die Auswirkungen seiner fatalen Planung auf den Wald.“ Waldschutz sei angesagter denn je, wird die bayerische Staatsregierung verwiesen, die 30 Millionen Bäume neu pflanzen wolle. „Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat zeitgleich beschlossen, Bauvorhaben im Wald grundsätzlich zu verbieten.“ Das betreffe auch die Errichtung von Windkraftanlagen. „Pro Anlage gehen bis zu fünf Hektar Wald verloren, das heißt rund 5 000 Bäume, bei Jungwald noch viel mehr.“

„Die Errichter von Windkraftanlagen vermeiden den Hinweis, dass die Anlagen hier mangels Wind kaum Strom erzeugen, siehe Straubenhardt.“ Sie leisteten „keinen messbaren Beitrag zur CO2-Ersparnis, im Gegenteil“.

Außer Betracht bleiben sollte laut BI Lebensraum Schluttenbach auch nicht, dass bei einem CO2-Anteil in der Luft von lediglich 0,037 bis 0,040 Prozent, also Tausendstel, und einem menschlichen Verursachungsanteil von circa vier Prozent die Handlungsspielräume begrenzt seien. „RVMO und die Politiker sind gerade deshalb aufgefordert, neue Überlegungen anzustellen, anstatt allein auf einen unreflektierten, maßlosen, natur- und landschaftszerstörenden Ausbau der Windkraft zu setzen.“

Ettlingen ist mit der Kreuzelberg-Fläche im Verfahrenslauf bekanntlich Thema des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe (NVK). Der zweite modifizierte Entwurf des Teil-Flächennutzungsplanes Windenergie wurde mehrheitlich beschlossen, in Ettlingen wurden 51 Hektar als Konzentrationszone für Windenergie ausgewiesen. Das Regierungspräsidium hatte zuvor bemängelt, dass die ausgewiesene Fläche nicht „substanziell“ genug sei. Auf Gemarkung Rheinstetten sind 36,4 Hektar ausgewiesen worden. Klaus Haßler rechnet damit, dass im September die Beschlussform in Offenlage geht und die Widerspruchsfrist dagegen beginnt.

Malsch, wo es ebenfalls um Windkraft-Konzentrationsflächen im Bergwald geht, gehört nicht dem Nachbarschaftsverband Karlsruhe an.

Badische Neueste Nachrichten | Ettlingen | ETTLINGEN | 06.08.2019

Mit freundlicher Genehmigung der BNN

18. Juli 2019
Einsprüche auf Postkarten für den RVMO – Zweite Offenlage soll der Windkraft den Weg ebnen

Die zweite Offenlage der Landschaftsrahmenplanung durch den Regionalverband (RVMO) zeigt: Der Malscher Bergwald ist in dieser Planung heute schon als Windpark dargestellt und wird deshalb als nicht schützenswert betrachtet.

Die Landschaftsrahmenplanung wurde aktuell zum zweiten Mal offengelegt. Landschaftsrahmenplanung hört sich eigentlich positiv an. In dieser Planung soll der vorhandene und zu erwartende Zustand von Natur und Landschaft beschrieben werden, um darauf aufbauend Ziele und Maßnahmen für den Naturschutz und die Landschaftspflege abzuleiten. Für Malsch bewirkt diese Planung gerade das Gegenteil.

Der Regionalverband hat sich hier nämlich eines Winkelzugs bedient: In der neuen Landschaftsrahmenplanung werden die Vorrangflächen für Windkraft so behandelt, als würden die Windräder bereits stehen und die Schönheit der Landschaft zunichte machen. Daraus wird dann geschlossen, dass die Landschaft nicht schützenswert ist, so dass getrost Windkraftanlagen gebaut werden können. Dies ist ein unzulässiger Zirkelschluss, zumal gegen die Festlegung der Vorrangflächen mehrere Klagen anhängig sind und diese Planung daher noch gar nicht rechtskräftig feststeht.

Es lässt sich vermuten, dass man hier den Konsequenzen einer Niederlage vor Gericht durch die Schaffung neuer planerischer Tatsachen vorbeugen möchte. Für die Nutzung des Malscher Bergwalds als Windindustriestandort ist in der Landschaftsrahmenplanung die Wahrheit passend zurechtgebogen worden. Damit soll die bisherige Windkraftplanung im Nachhinein legitimiert werden.

Darüber hinaus wird der neue Landschaftsrahmenplan aber auch Grundlage für zukünftige Windkraftplanungen sein, mit denen aufgrund des neuen Windatlasses zu rechnen ist. Dieser schreibt vor, dass die Windkraft inzwischen in der gesamten Region wirtschaftlich zu betreiben sei – besonders natürlich im Nordschwarzwald. Dieser Prognose liegen Winddaten auf einer Nabenhöhe von 160 m zugrunde, also Windkraftanlagen von 240 m und höher.

Unseren Einwendungen und denen der Gemeinde Malsch im Rahmen der ersten Offenlage wurde in der Regel „nicht gefolgt“, maximal wurden sie „zur Kenntnis genommen“.

Unser Bergwald gehört zu einem der wenigen, besonders ruhigen Gebiete in unserer  Region. Das weiß jeder, der die Region kennt. Ruhige Gebiete sollen durch die neue Landschaftsrahmenplanung in Zukunft geschützt werden. So sollen in solchen Gebieten „Infrastrukturen, die erhöhte Lärmbelastungen nach sich ziehen“, vermieden werden. Auch vermieden werden sollen die „Verlärmung und Zerschneidung der ruhigen Gebiete durch neue Verkehrsinfrastrukturen, Siedlungserweiterungen oder Windenergieanlagen“. Nur der Malscher Bergwald wird dabei nicht als schützenswert eingestuft.

Im Ergebnis kommt der Regionalverband bezüglich der Landschaftsbewertung unserer Hangkante zu folgender Aussage: „Landschaftsbildräume mit sehr hoher Eigenart und Vielfalt finden sich an den Hangkanten. Die Hangkante von Kraichgau und Schwarzwald zum Rheintal hin beherbergt auf ganzer Länge Landschaftsbildräume mit einer hohen oder sehr hohen Eigenart und Vielfalt, mit Ausnahme des Landschaftsbildraumes Hochflächen im Albgau (das sind wir).

Dies liegt unter anderem daran, dass als „prägendes Element“ einer Landschaft in den Augen des RVMO beispielsweise das Vorhandensein von Trockenmauern, Hohlwegen oder Stufenrainen herangezogen werden. Merkmale wie Fernwirkung und besonders weiträumige Sichtbeziehungen oder das Fehlen von technischen Bauwerken finden sich unter den „prägenden Elementen“ nicht.

Ein großer Teil unseres Bergwaldes wird erst gar nicht zur Bewertung der Landschaft hinzugezogen, da für unsere Wälder angeblich nicht ausreichend Daten vorliegen. Bei der Bewertung des Offenlandes wird als Datengrundlage vielfach die „Gebietskenntnis des RVMO“ herangezogen – warum also nicht bei der Bewertung des Waldes? Vielleicht weil das Ergebnis nicht zur Windplanung passen würde?

Fakt ist: Der Regionalverband hat zuerst die Windkraft geplant und danach die Landschaft passend gemacht, indem Vorzüge unserer Landschaft kleingeredet oder nicht beachtet werden.

Nach wie vor unbeachtet bleiben auch unsere artengeschützten Vögel. Der RVMO verlässt sich hier allein auf die Daten der LUBW (Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg) – und die findet hier nichts, beziehungsweise will hier nichts finden. Bei uns haben aber auch in diesem Jahr Milane gebrütet. Dies wurde nachgewiesen und wird nach Ende der Brutzeit auch der LUBW übermittelt. Soviel zur oben genannten „Gebietskenntnis des RVMO“.

Wir wollen dem Regionalverband zeigen, dass viele Malscher nicht mit der Planung einverstanden sind. Unterstützen Sie unser Anliegen, indem Sie die von uns gestaltete Postkarte mit Bildern unseres Rotmilan-Nachwuchses an den Regionalverband schicken. Die Postkarten liegen in Malscher und Völkersbacher Geschäften aus.


Vorderseite-Postkarte

 

Rückseite-PostkarteOder formulieren Sie Ihren Widerspruch selbst und teilen dem Regionalverband per Mail, Brief oder Fax mit, weshalb Sie der Meinung sind, dass unsere Heimat schützenswert ist.

Bitte beachten Sie: Die Frist für Stellungnahmen läuft bereits am 29.07. aus.

Unsere vollständige Stellungnahme werden wir nach Fertigstellung in den nächsten Tagen an dieser Stelle veröffentlichen. Die offen gelegten Pläne sind unter https://www.region-karlsruhe.de/regionalplan/landschaftsrahmenplan/ sowie in den Landratsämtern und dem Regionalverband einsehbar.

Weitere Infos zum Einspruch gibt es auch auf der Homepage von Gegenwind Ettlingen.

24. April 2019
“End of Landschaft” am 15. Mai um 19.30 Uhr in der Ettlinger Kulisse

Wenn bei einem Windradbrand auch die Flügel in Brand geraten, können HUNDERTE Kilogramm hochgiftige Schadstoffe beim Abbrand der kohlefaserverstärkten Epoxidharzflügel in weitem Umkreis verteilt werden. Da die Brände in der Regel bei Starkwind passieren, werden die Giftstoffe für die unmittelbaren Anlieger zwar erfreulicherweise verdünnt, dafür verteilt der Starkwind die riesigen Mengen Gifte, die beim Abbrand von 25.000 Kilogramm Kohlefaser anfallen, aber in weitem Umkreis auf eine erheblich höhere Zahl der betroffenen Menschen, die sich in der Windrichtung eines brennenden Windrades befinden. Epoxidharz, das schon bei der Herstellung der Windradflügel ein überaus  gesundheitsgefährlicher Stoff ist, der nur mit besonderen Atemschutzvorkehrungen verarbeitet werden darf, unter anderem fällt die Emission großer Mengen von Styrol an, stellt bei freier Verbrennung einen besonders schädlichen Giftcocktail dar. Und bei mittlerweile über 30.000 Windrädern in Deutschland brennt eben häufiger auch mal eins, zumal Windräder nach der Inbetriebnahme auch keiner regelmäßigen Überprüfung mehr unterworfen sind, wie der TÜV im vergangene Jahr in einer ausführlichen Stellungnahme diesen Missstand herausstellte. Sieht man neben den Gesundheitsgefahren durch Schall und Infraschall diese zusätzlichen Gefahren der Windkraft und führt sich vor Augen, dass Windkraft ja nur deshalb so hoch subventioniert werden muss, weil ein Windrad mehr Energie und  Ressourcen verbraucht, als es Strom in seiner Lebenszeit zurückliefert, dann fragt man sich, wieso (fast) ein ganzes Land seine Natur und Landschaften seit 20 Jahren massiv zerstört, ohne dass ein rationaler Nutzen (eben die Erzeugung von Energie statt deren Vernichtung, nur zum Vorteil von ein paar Windkraftheuschrecken) erkennbar wäre.

Mit diesen Seiten der Windkraft setzt sich der Film

End of Landschaft

Wie Deutschland das Gesicht verliert

von Jörg Rehmann

auseinander, der am

15. Mai um 19.30 Uhr in der Kulisse in Ettlingen

gezeigt wird.

© soonmedia Jörg Rehmann

© soonmedia Jörg Rehmann

Zahlreiche Presseberichte über den Film können Sie hier https://joerg-rehmann.de/blog/category/media/film-aktuell/  nachlesen. Eine Kurzvorstellung können Sie hier https://www.youtube.com/watch?v=TClKa61lCxc&frags=pl%2Cwn  auf Youtube sehen: Wer die Möglichkeit hat, sollte unbedingt die Gelegenheit nutzen, um sich diesen als besonders sehenswert geschilderten Film anzusehen. Wer Kontakte zu einem Kinobetreiber hat (oder knüpfen möchte), sollte diese nutzen, damit der Film auch in anderen Lichtspielhäusern in der Region gesehen werden kann. Dazu gibt es hier https://joerg-rehmann.de/wp-content/uploads/2018/09/End_of_Landschaft_Kinobrief ein vorbereitetes Anfrage-Mail.

 

 

 

11. April 2019
Infraschall unterbewertet – Mediziner/innen äußern Bedenken zum weiteren Ausbau der Windkraft

Ein Statement zum Thema Infraschall ist der offene Brief an politisch Verantwortliche, in dem Ärztinnen, Ärzte und Wissenschaftler/innen aus Deutschland, die mit dem Problem beschäftigt sind, ihre Bedenken gegen den weiteren Ausbau der Windkraft in Deutschland äußern.

Absender: Ärztinnen und Ärzte und Wissenschaftler/innen aus Deutschland
April 2019

Offener Brief an politisch Verantwortliche zum Thema:
Auswirkungen von technischem Infraschall auf die Gesundheit

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wir, die Absender dieses Briefes befassen uns seit langem mit diesem Thema und stellen mit zunehmender Besorgnis fest:

Die gesundheitlichen Risiken durch von technischen Anlagen wie z.B. Windraftanlagen ausgesendetem Infraschall werden aktuell sowohl

• in ihrer Schwere und
• ihrer epidemiologischen Bedeutung

erheblich unterbewertet. Die bestehenden Normen zum Schutz der Bevölkerung entsprechen nicht den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und sind nicht mehr ausreichend. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Auswirkungen das Maß von Belästigung weit übersteigen, es handelt sich um Erkankungen.

• Die Schwere der Erkrankungen reicht dabei von hochgradigen Schlafstörungen mit organischen Folgeerkrankungen, über Störungen des Gleichgewichtsorgans, langfristige Störungen der Hörphysiologie, eine Zunahme von Angst-Störungen bis hin zu einer Schwächung von Herzmuskelzellen. Die Symptome sind dabei so mannigfaltig, dass von einer Einwirkung auf eine Vielzahl von psychischen und physischen Funktionsvorgängen ausgegangen werden muss, die alle nicht annähernd genug untersucht und verstanden sind.

• Bei der Abschätzung der Zahl von Erkrankten muss von einer sehr hohen Dunkelziffer ausgegangen werden, da insbesondere viele der Betroffenen und deren Ärzte den Zusammenhang der Erkrankungen mit der Ursache -Infraschall von technischen Anlagen- nicht in Verbindung bringen. Die Zahl der bekannten Erkrankten ist daher nur die Spitze des Eisbergs. Eine Schätzung der Gesamtzahl von Erkrankten in der Bundesrepublik erscheint zwischen einigen Tausenden bis zu Hunderttausenden realistisch zu sein. Die wahrscheinlichen Folgekosten im Gesundheitswesen durch frühzeitige Erwerbsunfähigkeit und Arbeitsausfälle sind kaum zu bemessen.

Wissenschaftliche Untersuchungen zum Thema enden aufgrund der Komplexität der Einwirkungen des Infraschalls auf Mensch und Tier meist mit der Aussage: -Weitere Untersuchungen sind erforderlich-.

Diese Aussage wurde und wird von behördlicher und Regierungs-Seite als -Es gibt keine Hinweise auf gesundheitliche Schädigungen- oder gar als -gesundheitlich unbedenklich - fehlinterpretiert und dienten und dienen so auch den Gerichten als Grundlage für ihre Entscheidungen.

In Deutschland haben wir an Land bereits die höchste Windenergieanlagen-Dichte auf der Welt und planen deren weiteren forcierten Ausbau. Dies soll insbesondere durch leistungsstärkere Anlagen erfolgen, die gerade intensiveren und weitreichenderen Infraschall produzieren. Das Problem wird sich also unweigerlich dramatisch verschärfen.

In Anbetracht der bereits offenbaren Infraschall-Erkrankungen und deren möglichem epidemiologischen Ausmaß, ist unseres Ermessens nach dem Vorsorgeprinzip von den politisch Verantwortlichen dringender Handlungsbedarf gegeben. Die Rahmenbedingungen, unter denen der Betrieb von Windkraftanlagen für die Bevölkerung gesundheitlich unbedenklich sind, ist aus unserer Sicht neu zu definieren und die Grundlage der Regelwerke zu überprüfen.

Unterzeichner:

Ärzte

Prof. Dr. med. Johannes Mayer, Prof. Dr. Werner Roos, Dr. med. Dagmar Schmucker (Internistin), Prof. Dr. med. Werner Matthys (eh. Leiter des Bereichs Umwelthygiene und Umweltmedizin, Universität Münster), Prof. Lothar Meyer (Bremen),

 

24. November 2018
Einspruch der Bürgerinitiativen gegen den Landschaftsrahmenplan

Die Bürgerinitiativen proNaturRaum Malsch, proNaturRaum Völkersbach, proNaturRaum Sulzbach, Runder Tisch Windkraft-Frei-olsheim und die Bürgerinitiative Lebensraum Schluttenbach e.V. haben gemeinsam ihren Einspruch gegen den Landschaftsrahmenplan des Regionalverbands mittlerer Oberrhein wie folgt formuliert:

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Hager,

der Landschaftsrahmenplan ist ohne die Anlagen „Beschreibung der Landschaftsbildräume“ im Internet veröffentlicht (Verweise darauf beispielsweise auf Seite 89, 111). Eine persönliche Betroffenheit kann aber erst durch Überprüfen dieser Beschreibung und durch Überprüfung, inwieweit die Beschreibung unseres Landschaftsbildraumes in die abschließende Bewertung des Regionalverbandes einfließt, erfolgen.

Die Anhänge gehören zum Landschaftsrahmenplan und sind zu veröffentlichen. Nach Veröffentlichung ist eine neue Fristsetzung für die Beteiligung der Öffentlichkeit festzusetzen.

Die im Landschaftsrahmenplan angegebenen Quellen sind zum Teil nicht nachvollziehbar, an anderen Stellen sind vorhandene Quellen nicht aufgeführt / genutzt (bspw. Artenschutz s. unten). Der Landschaftsrahmenplan besteht aus einer Zusammenstückelung von scheinbar prägenden Merkmalen und kleinen Bereichen, lässt an vielen Stellen wesentliche Merkmale außer Acht, prüft die Flächen nur teilweise, zeigt den vorhandenen Zustand von Natur und Landschaft nicht auf, ebenso auch nicht den erwarteten Zustand. Die abgeleiteten Ziele und Maßnahmen sind dementsprechend lückenhaft.

Der Landschaftsrahmenplan (LRP) genügt daher nicht den Anforderungen der §§ 9 ff Bundesnaturschutz-Gesetz und ist deshalb abzulehnen.

Dies zeigt auch die fachliche Stellungnahme zum Landschaftsrahmenplan Mittlerer Oberrhein, die wir Ihnen zukommen lassen.

Wir behalten uns vor, diesen Einspruch weiter zu ergänzen.

Im Folgenden untermauern wir die Fehlerhaftigkeit exemplarisch mit im LRP untersuchten und nicht untersuchten Natur- und Landschaftszuständen auf Ettlinger und Malscher Gebiet.

  1. Lebensraum für Pflanzen und Tiere
  2. Grundwasser, Oberflächenwasser
  3. Bioklima
  4. Landschaftsbild
  5. Wald
  6. Erholungsfunktion
  7. Naturpark Schwarzwald-Mitte-Nord
  8. Boden

Zu 1. Artenschutz

Die Landschaftsrahmenplanung berücksichtigt Lebensräume für Pflanzen und Tiere. Es liegen dem Regionalverband Daten zu streng geschützten Arten nach der Europäischen Vogelschutzrichtlinie sowie Daten zum Fledermausvorkommen in Malsch und Ettlingen vor. Diese wurden nicht berücksichtigt, obwohl in unserem Wald nachweislich eine Vielzahl von geschützten Tierarten leben.
Einzig das Auerhuhn wird in die Planung mit aufgenommen. Was ist mit den Spechten, Greifvögeln, den Waldschnepfen, den Fledermäusen, den Insekten, Dachsen, Haselmäusen, Wildkatzen, außerdem den Amphibien wie Kröten, Fröschen und Feuersalamandern?
Der LRP ist in der Bestandsaufnahme, dessen Bewertung und damit auch in der Zielfestsetzung unvollständig, genügt den Anforderungen des BNatSchG nicht und ist daher abzulehnen.

Zu 2. Grundwasser, Oberflächenwasser

Der Klimawandel mit den Prognosen für den Planungsraum ist in Abschnitt 2.4 zutreffend beschrieben.
Daran gemessen ist aber die einmalige, schützenswerte Landschaft zwischen Ettlingen und Gaggenau in ihrer klimastabilisierenden Bedeutung im Landschaftsrahmenplan unzureichend berücksichtigt.
Das zusammenhängende Mischwaldgebiet auf dem Bergrücken und der Hangkante mit den fingerartigen Fortsetzungen der Baum- und Strauchbestände entlang der Wasserläufe (z.B. Scheuerklamm, Mühlweier an der Lochmühle, Graibrunnen mit Sulzbacher Quelle, Glasbächle mit Glasbächlebrunnen und umliegenden Quellen, Mohrenbrunnen, Mittelbächle mit Langwiesenbrunnen, Tannelgraben, Rehbrünnle, Ottenbrünnle) in Richtung Rheinebene ist einmalig. Zwischen den wasserführenden Gräben beginnen dann ab der Höhe Sulzbach große Streuobstwiesen mit dazwischen gestreuten Wiesen und Feldern bis zur L607. Die wasserführenden Gräben durchziehen danach die anschließenden Feuchtwiesen. Die vielen Baggerseen ergänzen in idealer Weise den Lebensraum.

Der Wald, die grüne Lunge, übernimmt eine ganze Reihe von lebenswichtigen Funktionen für Flora, Fauna und Mensch:

  • Er ist ein großer Wasserspeicher und speist die darunterliegenden Wasserquellen.
  • Die Auswirkungen von Starkregen werden stark reduziert, die Wassermengen fließen über die vielen wasserführenden Gräben dezentral ab.
  • Wasser ist die Grundlage für die vorhandene Flora und Fauna. Die nachgewiesenen vielen Vogelarten, Singvögel und streng geschützte Greifvögel, beweisen, dass es sich hier um einen schützenswerten Lebensraum handelt.
  • Die kühlen Fallwinde an heißen Sommertagen sind Erholung für Mensch und Natur.
  • Der Wald bietet die nötige Ruhe für die vielen erholungssuchenden Menschen.

Quellwasser / Bergwasser ist für Verunreinigungen durch Schadstoffe der Industrie usw. (siehe dazu u.a. BNN vom 16.11.2018) trotz gelegentlichem Eintrag von Oberwasser weniger gefährdet als Grundwasser von der Rheinebene. Gerade deshalb sind unsere Quellen besonders schützenswert.

Die Landschaftsrahmenplanung ist fehlerhaft, da
a)    Quellen mit den dazugehörigen Wasserschutzgebieten nicht berücksichtigt sind und
b)    die oben aufgeführten Besonderheiten dieses Lebensraumes in der Beschreibung von Zielen, Maßnahmen und den regionalen Schwerpunkten keine Berücksichtigung finden.

Zu a) Keine Berücksichtigung / keine ausreichende Berücksichtigung finden folgende Quellen mit den dazugehörigen Wasserschutzgebieten

  • Sulzbacher Quelle (Wasserschutzgebiet noch nicht ausgewiesen)
  • Stockbrunnen mit Wasserschutzgebiet
  • Kaufmannsbrunnen mit Wasserschutzgebiet
  • Lindenbrunnen

Zu b) Keine Berücksichtigung der besonderen Schutzwürdigkeit finden die oben aufgeführten Besonderheiten dieses Lebensraumes in der Beschreibung von Zielen, Maßnahmen und den regionalen Schwerpunkten bei:

  • Karte 1 Landschaftsbild
    • Landschaftsbild: Regionale Schwerpunkte bei den Zielen: L6, L7, L8, L13,
    • Auen und Fließgewässer: Regionale Schwerpunkte bei den Zielen: AL1, A1
  • Karte 2 Lebensräume für Pflanzen und Tiere, Boden und Grundwasser
    Waldweg1

    Bodenverdichtung durch den Einsatz schwerer Maschinen

    • Wald: Regionale Schwerpunkte bei den Zielen: P8
      In der Praxis wird durch den Einsatz schwerer Maschinen auf die ohnehin nicht zulässige Bodenverdichtung keine Rücksicht genommen. Die Folge: Mehr Oberflächenwasser, Verminderung der Aufnahmefähigkeit des Wasserspeichers Wald, in den Wasserschutzgebieten werden die Schüttmengen der Quellen gefährdet, siehe Bild.
    • Boden und Grundwasser: Regionale Schwerpunkte bei den Zielen: G1

Die aktuelle Planung ist abzulehnen, da sie den Anforderungen des BNatSchG nicht genügt. Die aufgeführten Quellen sind zu berücksichtigen. Ebenso ist unter den regionalen Schwerpunkten unsere Landschaft mit aufzunehmen.

Im Übrigen war gerade am 16.11.2018 wieder in der BNN zu lesen, dass in unserem Wasser sehr viel mehr Stoffe enthalten sind, als bisher bekannt. Da müsste der RVMO viel mehr unternehmen. Die EU attestiert Deutschland regelmäßig den schlechten Zustand unseres Grundwassers, aber auch der Fließgewässer. Nur ein geringer Prozentsatz unserer Bäche und Flüsse sind ökologisch intakt.

Zu 3. Bioklima

Gemäß § 9 III Nr. 4e Bundesnaturschutzgesetz sollen die Landschaftsrahmenpläne unter anderem Angaben enthalten über die Maßnahmen zum Schutz, zur Qualitätsverbesserung und zur Regeneration von Luft und Klima. Im Fokus sind hier insbesondere Flächen mit günstiger lufthygienischer oder klimatischer Wirkung wie Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiete oder Luftaustauschbahnen (§ 1 III Nr. 4 BNatSchG).

Innerhalb der Maßnahmen zum Schutz, zur Qualitätsverbesserung und zur Regeneration von Luft und Klima im LRP des RVMO wird jedoch nur das direkte Siedlungsumfeld geschützt. Zum Schutz der kleinklimatischen Verhältnisse ist es aber wichtig, die großen Flächen zwischen den Siedlungen zu schützen. Nicht nur gegen hohe Strömungshindernisse, sondern als Kaltluftspeicher. Nur wenn es hier große natürliche Flächen gibt, bleibt die Luft kalt genug um in die Siedlungen zu strömen, und das Umgebungsklima der Siedlungen zu schützen.
Den Kaltluftentstehungsgebieten wird in der Planung im Malscher Bergwald keiner Weise Rechnung getragen. Die Gebiete in der diese Kaltluft entsteht, werden nicht erfasst, lediglich die Gebiete durch die die Kaltluft strömt. Ohne Wald mit der entsprechenden Feuchtigkeitsregulierung gibt es auch keine kalte Luft mehr die den Berghang hinunterströmt. Deshalb ist der Bergwald als wichtiges Kaltluftentstehungsgebiet zu schützen.
Wie im Klimaleitfaden auf Seite 14 dargestellt wird, entsteht gerade über bewaldetem Hangbereich mit einer Neigung zwischen25° und 30° die meiste Kaltluft

http://klimamoro.de/fileadmin/Dateien/Ver%C3%B6ffentlichungen/Publikatione_aus_den_Modellregionen/Mittlerer_Oberrhein_Norschwarzwald_Leitfaden.pdf

Über diese Gebiete liegt bei Ihnen keinerlei Planung vor.

Das Rheintal hat in den Klimaprognosen (Abb.25) überproportional viele extrem heiße Tage zu befürchten (Zitat S.22: „Aufgrund der bereits jetzt schon hohen Temperaturen im Oberrheingraben wird die Vulnerabilität für dieses Gebiet als hoch eingestuft,…“). Gerade die Hangkante und dahinter die Albtalplatten stellen hier eine große klimaregulierende Fläche dar. Laut der Klimastudie (Karte 3 Bewertungen Südteil) wird gezeigt, dass im Malscher Bergwald Kaltluft entsteht, die weit in die Rheinebene, bis über die B3 bei Neumalsch strömt. Diese Ströme sind nicht nur für Malsch wichtig, bei der prognostizierten Klimaerwärmung, und der damit verbundenen bioklimatischen Belastung der Bevölkerung, muss man dankbar um jegliche Minderung der Auswirkungen sein.
Durch nächtliche Temperaturunterschiede entstehende Flurwinde regulieren das Klima in den Siedlungen. Diese Temperaturunterschiede entstehen jedoch nur wenn es weiterhin Kaltluftströme von der Hangkante ins Tal gibt.
Hier ist durch sorgsame Planung Vorsorge zu treffen. Gerade dieser heiße Sommer hat gezeigt, dass man die noch vorhandenen Kaltluftentstehungsgebiete sorgfältiger schützen muss, als man es noch vor 20 Jahren geglaubt hätte.
Ihre Planung greift diese Entstehungsgebiete nicht auf, genügt damit nicht den Anforderungen des Bundesnaturschutzgesetzes und ist deshalb abzulehnen.

Im Zielekatalog des Landschaftsrahmenplans wird K1 keinerlei Schutz der Entstehungsgebiete gefordert. Lediglich die Strömungsgebiete müssen freigehalten werden. Auch diese sind nur im direkten Siedlungsumfeld geschützt. Hier greift die Planung zu kurz. Der LRP dient ja gerade dazu nicht nur kleinräumig sondern über Gemeindegrenzen hinweg wichtige Landschaftsgebiete zu schützen. Auf dieser großräumigen Ebene liegen aber hier keine Planungen vor. Der Erhalt bioklimatischer Ausgleichsfunktionen wird hier auf die Kommunen übertragen. Dies ist nicht richtig da diese Planungen meist Gemeindegrenzen überschreiten.

Zu 4. Landschaftsbild

„Unter Landschaftsbild wird das gesamte vom Menschen wahrnehmbare Erscheinungsbild einer Landschaft verstanden“, LRP Seite 88.

Beschreibung der Landschaft zwischen Ettlingen und Gaggenau
Das Institut für Landschaftsplanung und Ökologie, Universität Stuttgart, hat festgestellt, dass der Bergwald zwischen Ettlingen und Gaggenau in einem Landschaftsteil mit hohem landschaftsästhetischen Potential liegt. Siehe https://lnv-bw.de/landschaftsbild-baden-wuerttemberg/
Die Landschaft um Völkersbach, die Ettlinger Höhenstadtteile und Freiolsheim ist geprägt durch eine sehr hohe Natürlichkeit mit hohem landschaftlichen Reiz. Sie ist mit Elementen für Erholung reich ausgestattet, wobei die Nachfrage danach gerade in dieser Region sehr hoch ist. Die Landschaft ist dabei nicht durch technische Bauwerke wie Hochspannungs-leitungen überprägt. Die Aussicht auf der Randplatte des Schwarzwaldes zwischen Ettlingen und Gaggenau ist extrem weit in alle Richtungen.

Die Landschaftsbildbewertung im Landschaftsrahmenplan des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein ist unvollständig und fehlerhaft:

  1. Sichtexposition
    Gehört es nicht zu einer LRP die großräumige visuelle Erlebnisqualität der Landschaft anhand von Sichtexpositionen und ihre Bedeutung als landschaftsprägende Raumkulisse zu bewerten? Besondere Blickbeziehungen tragen maßgeblich zum Landschaftsbild und zur Erholungsfunktion einer Landschaft bei.Zwischen Ettlingen und Gaggenau verläuft der Kamm der Schwarzwald-Hangkante zum Rheintal hin. Die Ortschaften im oberen Albgau zwischen Ettlingen und Gaggenau liegen in exponierter Lage. Blickbeziehung von Völkersbach aus gibt es ins Rheintal, Vogesen, Kraichgau, Pforzheim, Mittelberg, Dobel, Freiolsheim, Mahlberg, Bernstein und von Mittelberg / Dobel / Bernstein / Mahlberg aus in Richtung Völkersbach über die sanften Hügel der Ausläufer des Nordschwarzwaldes über die Rheinebene hinweg, im Norden bis zum Odenwald sowie im Westen bis zum Pfälzerwald. Hervorzuheben ist der Rundblick vom viel besuchten Mahlbergturm. Landschaften mit besonderen Sichtbeziehungen sind im LRP letztendlich nicht berücksichtigt.
    Die aktuelle Planung ist abzulehnen, da sie den Anforderungen des Bundesnaturschutzgesetzes nicht gerecht wird. Besondere Blickbeziehungen und großräumig visuelle Erlebnisqualitäten wie in unserer Landschaft sind als prägendes Merkmal einer Landschaft in die LRP aufzunehmen – in der Übersichtskarte wie auch im Ziele- und Maßnahmenkatalog.
  2. Ruhige Gebiete
    In der dicht besiedelten Region Mittlerer Oberrhein ist Ruhe ein besonderes Gut (siehe Seite 105 LRP). In ruhigen Gebieten sind zusätzliche Lärmbelastungen zu vermeiden. Maßnahmen, die geeignet sind, die Ruhe zu beeinträchtigen, sollen nicht zulässig sein. Insbesondere die Neuerrichtung von Lärm erzeugenden baulichen Anlagen soll verhindert werden. (siehe Arbeitsblatt, Jäschke, Stand 09.03.2017, siehe https://www.fh-erfurt.de/lgf/fileadmin/LA/Aktuelles/Tagung_K/Poster/LRP_MittlererOberrhein.pdf).Zu den besonders ruhigen und trotzdem aus den Ballungsräumen gut erreichbares Gebieten gehört der Malscher Bergwald und der Ettlinger Kreuzelberg (siehe oben genanntes Arbeitsblatt, Jäschke, Stand 09.03.2017). Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind im LRP vorhandene Zustände der Natur aufzunehmen.Das ruhige Gebiet Kreuzelberg fehlt in der Karte auf Seite 106. Das Gebiet ist in dieser Karte mit aufzunehmen.
    Auch in der zusammenfassenden Karte findet sich der Kreuzelberg nicht. Hier werden außerdem im Ruhebereich des Malscher Bergwaldes Teile innerhalb des ruhigen Gebietes ausgenommen, obwohl dort keine Straße verläuft.Eigene Messungen haben ergeben, dass im gesamten oben genannten Gebiet die Lärmbelastung unter 35 dB liegt. Wir weisen außerdem auf die Reflexionswirkung von Schall im Wald hin.Die aktuelle Planung ist abzulehnen, da sie den Anforderungen des Bundesnaturschutzgesetzes nicht genügt. Die gesamte ruhige Zone unseres Waldes ist nicht nur im textlichen Teil des LRP, sondern auch in die Karte mitaufzunehmen. Als das den Ballungszentren mit am nächsten gelegene ruhige Gebiet ist der Malscher Bergwald und der Kreuzelberg innerhalb der regionalen Schwerpunkte bei Ziel L13 explizit aufzunehmen.
  3. Unberührtheit und fehlende industrielle Vorbelastung
    „Unberührtheit“ und „Lichtverschmutzung“ sind prägende Merkmale einer Landschaft, sie werden im LRP aber nicht berücksichtigt. Völkersbach, Freiolsheim und die Ettlinger Bergdörfer bestechen mit weiten zusammenhängenden Wiesen und Wäldern ohne Hochspannungsleitungen, Strommasten und Funkmasten, ohne gewerbliche Schornsteine, ohne Schnellstraße und ohne Lichtverschmutzung in der Dunkelheit.
    Dem ist im LRP Rechnung zu tragen. Die aktuelle Planung ist abzulehnen, da sie den Anforderungen des Bundesnaturschutzgesetzes nicht genügt.
  4. Streuobstwiesen
    Aus dem Rückgang der Streuobstwiesen in den letzten Jahrzehnten sollte nicht gefolgert werden, dass diese bedeutungslos geworden sind.
    Streuobstwiesen verleihen der Kulturlandschaft unserer Vorbergzone ihr charakteristisches Aussehen.
    Streuobstbestände gliedern und beleben das Landschaftsbild und stellen für den Betrachter zu fast jeder Jahreszeit einen hohen Erlebniswert dar. Die Blütenpracht im Frühling ist einzigartig. Viele der Ortschaften in dieser Region  (wie z.B. Ettlingen, Oberweier, Sulzbach, Malsch, Muggensturm) sind durch die ortsnahen Streuobstgürtel harmonisch in die Landschaft eingebunden. Die Streuobstbestände sind „ein Stück gewachsene Heimat“.Streuobstwiesen bilden einen wichtigen Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Dieser Artenreichtum ist bedingt durch die Kombination von extensiv genutztem Grünland und offenen Gehölzstrukturen. Sowohl Offenlandbewohner als auch eher waldliebende Arten mit unterschiedlichen Feuchtigkeits- und Temperaturansprüchen treffen hier aufeinander und nutzen das abwechslungsreiche Mosaik an Lebensräumen.
    Mit dem Alter nimmt die ökologische Bedeutung von Streuobstwiesen weiter zu. Neuanlagen erreichen erst nach mehreren Jahrzehnten den ökologischen Wert alter Bestände.
    Laut Schätzungen liegt das Arteninventar von heimischen Streuobstwiesen bei über 3.000 Tierarten. Diese leben entweder im Boden, im Unterwuchs, an den häufig von Flechten und Moosen überzogenen Stämmen oder im Kronenraum der Obstbäume.
    Viele Arten stehen auf der Roten Liste und werden als gefährdet eingestuft (z.B. Rebhuhn, Feldhase, Feldlerche, Starbestände sind stark rückläufig). Von besonderer Bedeutung sind die Höhlen älterer Bäume, denn diese kommen etlichen Vogelarten wie dem Wendehals und dem Steinkauz oder Säugetieren wie dem Garten- bzw. Siebenschläfer und diversen Fledermausarten zu Gute.
    Der Artenreichtum einer Streuobstwiese ist auch an der Zusammensetzung des Unterwuchses erkennbar. Im günstigsten Falle blühen Veilchen, Schlüsselblumen, Margeriten, Witwenblumen, Wiesensalbei, verschiedene Kleearten und vieles mehr. Für Bienen und zahlreiche andere Insekten sind Obstwiesen daher nicht nur zur Blütezeit der Obstbäume attraktiv, sondern auch wegen der reichen Ausstattung an blühenden Kräutern.
    Deshalb sind sie für unsere Landschaft von herausragender Bedeutung und sollten nicht durch weiteren großflächigen Anbau von Mais, Raps, Erdbeeren, Spargel etc. zerstört werden. Diese landwirtschaftliche Wirtschaftsweise bedingt einen hohen Pestizideintrag, Dezimierung der Arten, Veränderung des Kleinklimas und nicht zuletzt eine Verödung der Landschaft.
    Der RVMO muss diesem Umstand innerhalb der Ziele und Maßnahmen mehr Rechnung tragen und alles dafür tun, um diese wertvolle Landschaft zu schützen und zu erhalten.
  5. Landschaftsbild in anderen Plänen
    Eine hohe oder sehr hohe Vielfalt und Eigenart der Landschaft findet sich gemäß Landschaftsrahmenplan an den Hangkanten zum Schwarzwald (Seite 92ff). Das Landschaftsbild der äußeren Hangkante der Schwarzwald-Randplatten ist auch nach dem ILPÖ von hoher Vielfalt, Eigenart und Schönheit. Unsere Hangkante ist eine regional prägende und identitätsstiftende Landmarke. Im Landschaftsrahmenplan bleibt dies unberücksichtigt. Wie kann es zu so großen Differenzen kommen?Die aktuelle Planung ist abzulehnen. Die Hangkante zwischen Ettlingen und Gaggenau ist als Landschaft mit sehr hoher Vielfalt und Eigenart in die Karte mit aufzunehmen. Ebenso ist ein Ziel zum Erhalt dieser Landschaft mit aufzunehmen.

Zu 5. Wald

Es fehlt die Landschaftsbewertung des Waldes, der nicht als „naturnah“ bezeichnet ist – und damit werden große Landschaftsabschnitte einfach außer Acht gelassen.

Zur Bewertung des Landschaftsbildes wurden die Kriterien Vielfalt und Eigenart hinzugezogen. Die Vielfalt wurde jedoch nur für das Offenland bewertet, da für Wälder nicht ausreichend Daten vorliegen würden und die Kriterien nicht geeignet seien, um die Qualität des Landschaftsbildes im Wald abzubilden (Seite 90 LRP). Im Wald ist beispielsweise der Wechsel der Jahreszeiten und die natürliche Dynamik besonders erlebbar. In die Bewertung der Landschaftsbildräume und in die Karten der LRP wurden jedoch nur „naturnahen Wälder“ und „naturnahe alte Wälder“ aufgenommen. Damit bleibt ein großer Teil des Malscher und Ettlinger Waldes im LRP unberücksichtigt! Für diesen Landschaftsteil werden in der vorliegenden Planung auch keine Ziele definiert.
Unser Wald beheimatet eine Vielzahl streng geschützter Tierarten (hierzu Erläuterung s. oben), ist landschaftlich sehr reizvoll, trägt maßgeblich zur Erholung und vor allen Dingen zum Klimaschutz bei!
Die aktuelle Planung ist abzulehnen, da sie den Anforderungen des Bundesnaturschutz-gesetzes nicht genügt. Auch unser Wald, wie alle anderen bisher nicht berücksichtigten Wälder sind in die Planung mitaufzunehmen, zu erhalten, zu entwickeln und zu schützen.
Rodungen und forstwirtschaftliche Tätigkeiten müssen auch in unserem Wald eingeschränkt werden, nicht nur weil Rodungen mit Vollerntern die Bodenschichten verdichten und eine Erholung des Bodens kaum noch möglich ist. Stattdessen sollten Buchen geschützt und vermehrt angepflanzt werden.

Zu 6. Erholungsfunktion

Der Bergwald zwischen Ettlingen und Freiolsheim hat eine hohe Erholungseignung und ist mit für Erholung bedeutsamen Elementen reich ausgestattet. Die Gesamtnachfrage in den Randplatten des Schwarzwaldes liegt im mittleren Bereich – sie nehmen dabei eine Sonderstellung ein, weil sie der einzige Naturraum in Baden-Württemberg mit gleichzeitig hoher Nachfrage aus den Nachbarräumen, wie auch für Kur- und Ferienerholung sind. Zur potentiellen Naherholungsnachfrage s. auch LUBW unter http://fachdokumente.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/118432/85_Naherholung.pdf?COMMAND=DisplayBericht&FIS=200&OBJECT=50096&MODE=BER&RIGHTMENU=NO#Heading4_

Zur potentiellen Gesamterholungsnachfrage s. auch LUBW unter http://fachdokumente.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/118432/83_Gesamterholung.pdf?COMMAND=DisplayBericht&FIS=200&OBJECT=50096&MODE=BER&RIGHTMENU=NO#Heading4_

Die Erholungsfunktion wird zwar textlich erwähnt, findet im LRP aber keine Berücksichtigung. Ebenso wird die Nähe und gute Erreichbarkeit des Bergwaldes zu den Ballungszentren und die damit einhergehende besondere Funktion zur Erholung nicht berücksichtigt im LRP.
Unser Bergwald liegt innerhalb des Naturparks Schwarzwald Mitte-Nord. Durch die Randlage ist er das „Tor zum Schwarzwald“ und als solcher für die Naherholung der Städte in der Rheinebene besonders wertvoll. Dies zeigen auch die oben angeführten Karte der LUBW zur potenziellen Naherholungsnachfrage. Im Frühjahr 2014 haben wir eigene Zählungen im Malscher Wald durchgeführt. Im Ergebnis kann davon ausgegangen werden, dass hier Erholungswald der Stufe 2 vorliegt und damit die Voraussetzungen für einen gesetzlichen Erholungswald vorliegen würden.
Die aktuelle Planung ist abzulehnen, da ein gewichtiges Element der Landschaftsrahmenplanung fehlt, § 9 Absatz 4f BNatSchG. Eine Bestandsaufnahme, Ziele und Maßnahmen für den Erhalt von Erholungsgebieten sind in die LRP mit aufzunehmen!

Zu 7. Naturpark Schwarzwald-Mitte-Nord

Unser Bergwald und unsere Wiesen liegen im Naturpark Schwarzwald-Mitte-Nord.

Aus der Naturparkverordnung (§ 2 Absatz 4):

„Der Naturpark umfasst ein großräumiges Gebiet im Schwarzwald im Bereich der Naturräume Schwarzwald Randplatten, Nördlicher Talschwarzwald, Grindenschwarzwald und Enzhöhen sowie Mittlerer Schwarzwald (bis zur Grenze des Naturparks Südschwarzwald) ….., das als vorbildliche Erholungslandschaft zu entwickeln und zu pflegen ist und das
-überwiegend sich durch Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft auszeichnet,
-wegen seiner Naturausstattung sich für die Erholung größerer Bevölkerungsteile besonders eignet und
-nach den Grundsätzen und Zielen der Raumordnung und Landesplanung bestimmt wurde.“,

Zum einen verweisen wir auf die Ausführungen zum Landschaftsbild. Zum anderen weisen wir darauf hin, dass die Naturparkverordnung nicht mit dem Landschaftsrahmenplan vereinbar ist.

Die aktuelle Planung ist daher abzulehnen.

Zu 8. Boden

In Malsch ist der Federbachbruch unbedingt zu schützen, also eine Trockenlegung zu verhindern und für ausreichende Bewässerung sorgen, da Moore zum Klimaschutz beitragen.
Der Ziele- und Maßnahmenkatalog ist hinsichtlich dessen zu ergänzen.

Neben den Teilaspekten bezogen auf unsere Landschaft fehlen im Landschaftsrahmenplan eine Vielzahl an weiteren Zielsetzungen wie beispielsweise

  • keine weiteren Flächenversiegelungen, Ende der Ausweitung von Gewerbegebieten, Einschränkung von Ausweisungen von Neubaugebieten
  • kreative Lösungen, um Flächen zu schonen, alternative Ressourcen und schonende Bauweisen zu fördern
  • Vorschläge, wie der Verkehr eingeschränkt werden kann, ohne die Lärmbelästigung auf die Schiene zu verlagern

Dieser Einspruch erfolgt auch im Namen der nachfolgenden Unterzeichner persönlich.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerinitiativen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

23. November 2018
Aufruf zur Einlegung von Einsprüchen gegen die Landschaftsrahmenplanung des RVMO – mit Muster

Wir sind, wie im vorhergehenden Artikel erläutert, der Meinung, dass der Landschaftsrahmenplan des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein schwerwiegende Mängel aufweist. Aus unserer Sicht soll er nur dazu dienen, die Planung zu den Vorranggebieten für Windkraftanlagen  „abzusegnen“.

Daher sollten so viele wie möglich gegen diesen Landschaftsrahmenplan Einspruch eingelegen.

Mit der Bitte um Weiterleitung an Bekannte und Unterstützer unseres Anliegens und für alle von Euch, die keine Zeit mehr zum Formulieren eines Einspruchs haben, hier ein Muster-Einspruch.

Die Einspruchsfrist läuft bereits am Dienstag, den 27.11.2018 ab.

Einspruch kann eingelegt werden, und zwar wie folgt:

1. Brief an Regionalverband Mittlerer Oberrhein, Baumeisterstr. 2, 76137 Karlsruhe oder
2. zur Niederschrift ebenda,Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 8:30 Uhr bis 16:30 Uhr,Freitag 8:30 Uhr bis 15:00 Uhr oder
3. per Fax unterFax-Nummer 0721/355 02-22 oder
4. per E-Mail: rvmo@region-karlsruhe.de
Die Planung, die Kontaktdaten und der Link zur Mail-Adresse finden sich auch auf der Internetseite www.region-karlsruhe.de (bitte den Button … Landschaftsrahmenplan … mehr erfahren … einfach anklicken.)
23. November 2018
Die Wahrheit bleibt zugunsten der Windkraft auf der Strecke: die Landschaftsrahmenplanung des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein

In einer Landschaftsrahmenplanung soll der vorhandene und zu erwartende Zustand von Natur und Landschaft beschrieben werden. Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege sollen hieraus abgeleitet werden und Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Ziele formuliert werden.

Der Landschaftsrahmenplan gehört eigentlich zu den Grundlagen für die bereits erfolgte Planung der Windkraft-Vorranggebiete. Die offen gelegten Pläne sind unter https://www.region-karlsruhe.de/regionalplan/landschaftsrahmenplan/ sowie in den Landratsämtern und dem Regionalverband einsehbar.

Das Ergebnis der Planung und die Beschreibung unserer Landschaft ist ernüchternd. Obwohl in der landesweiten Landschafts-Bewertung die Eigenart, Vielfalt und Schönheit der Landschaft unseres Malscher Bergrückens als hoch eingestuft wird (LUBW, Uni Stuttgart), spiegelt die Landschaftsrahmenplanung des Regionalverbandes dies in keiner Weise wider.

Die Landschaft um Völkersbach beispielsweise ist „Grünland“, und unser Bergwald ist ein „weißer Fleck“ in der Planung.

Das liegt unter anderem daran, dass als „prägendes Element“ einer Landschaft beispielsweise das Vorhandensein von Trockenmauern, Hohlwegen, Stufenrainen oder Grünland herangezogen wurden. Das Fehlen von technischen Bauwerken oder Merkmale wie Fernwirkung und besonders weiträumige Sichtbeziehungen finden sich unter den „prägenden Elementen“ nicht.

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Die Landschaft um Völkersbach: lediglich “Grünland”, der Bergwald ein weißer Fleck.

Ein großer Teil unseres Bergwaldes wurde erst gar nicht zur Bewertung der Landschaft hinzugezogen, da für Wälder nicht ausreichend Daten vorliegen würden. Unser Wald ist aber landschaftlich sehr reizvoll, dient der Erholung, trägt zu einem guten Klima bei und beherbergt nachweislich viele geschützte Tierarten. In den Vor-Planungs-Unterlagen wird überdies aufgezeigt, dass unser Bergwald eines der wenigen, besonders ruhigen Gebiete in unserer Region ist. Ruhige Gebiete sollen laut Planung in Zukunft eigentlich geschützt werden. In der Endversion findet man die geplanten Windkraftvorrangflächen aber eingeplant, mit der Folge, dass die Ruhe in unserem Bergwald nicht schützenswert ist. Es drängt sich der Verdacht auf, dass der Plan lediglich der nachträglichen Legitimation für die bereits erfolgte Regionalplanung „Teilfortschreibung Wind“ dienen soll. Der Regionalverband hat zuerst die Windkraft geplant und danach die Landschaft passend gemacht, indem Vorzüge unserer Landschaft kleingeredet oder nicht beachtet werden. Normalerweise nennt man so etwas Behördenwillkür.

Letztlich weist die Landschaftsrahmenplanung noch viele andere Defizite auf. Unsere Stellungnahme werden wir nach Fertigstellung in den nächsten Tagen auf www.pronaturraum.de veröffentlichen.

Wir bitten alle, die mit der Landschaftsbewertung nicht einverstanden sind, beim Regionalverband Stellung zu nehmen. Online ist dies möglich unter rvmo@region-karlsruhe.de oder schriftlich an den Regionalverband Mittlerer Oberrhein, Baumeisterstr. 2, 76137 Karlsruhe

Die Frist für Stellungnahmen läuft am bereits am 27.11 aus.

 

 

6. Oktober 2018
Bundesrechnungshof bilanziert: Energiewende droht zu scheitern

„Die Bundesregierung droht mit ihrem Generationenprojekt der Energiewende zu scheitern. Darauf deuten teils erhebliche Zielverfehlungen bei der Umsetzung hin“, bilanziert der Präsident des Bundesrechnungshofes Kay Scheller anlässlich der Zuleitung eines Berichts an den Deutschen Bundestag über die Umsetzung der Energiewende durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). „Der enorme Aufwand und die starke Belastung der Bürger und Wirtschaft stehen in krassem Missverhältnis zum bisher dürftigen Ertrag der Energiewende. Wenn die Energiewende gelingen soll, muss die Bundesregierung umsteuern“, sagte Scheller.

Der Bundesrechnungshof kritisiert, dass das BMWi die Energiewende unzureichend koordiniert und mangelhaft steuert. Die bisherigen finanziellen Belastungen der Wirtschaft sowie der öffentlichen und privaten Haushalte sind enorm. Der Bundesrechnungshof geht für das Jahr 2017 von mindestens 34 Mrd. Euro aus. Trotzdem wird Deutschland fast alle Ziele der Energiewende bis zum Jahr 2020 verfehlen. Die Prüfung des Bundesrechnungshofes zeigt, dass dies auch auf Mängel bei der Koordination und Steuerung der Energiewende durch das BMWi zurückzuführen ist.

Damit lässt das BMWi die notwendige Handlungsbereitschaft vermissen, die angesichts eines derart komplexen Projekts zu erwarten wäre. So hat es auch nach fünf Jahren nicht genau bestimmt, was es tun muss, um die Energiewende so zu koordinieren, dass die Bundesregierung die damit verbundenen Ziele wirtschaftlich erreicht.

Der Bundesrechnungshof hat Möglichkeiten aufgezeigt, die die Koordination und Steuerung der Energiewende verbessern können. So ist beispielsweise eine gesamtverantwortliche und entscheidungsbefugte Stelle für die Umsetzung der Energiewende unerlässlich.

Nicht nur für die Steuerung, sondern auch für die Akzeptanz der Energiewende ist es notwendig, dass das BMWi die Kosten der Energiewende vollständig transparent macht. Es muss außerdem klar machen, was genau es unter den Zielen der Bezahlbarkeit und der Versorgungssicherheit bei der Energiewende versteht. Die Bundesregierung sollte den Ansatz aufgeben, die Energiewende mit einer Vielzahl komplizierter Gesetze und Verordnungen zu regeln. Vielmehr sollte sie einen rechtlichen Rahmen und ökonomische Anreize zu umweltverträglichem Verhalten setzen. In Betracht käme dafür z. B. eine allgemeine CO2-Bepreisung. Dadurch könnten verschiedene derzeit zu zahlende Umlagen und Steuern entfallen und auch das bisherige Regelungsdickicht könnte erheblich gelichtet werden.

Das BMWi hat die Vorschläge des Bundesrechnungshofes überwiegend zurückgewiesen. Es sieht keinen Handlungsbedarf und hält die Energiewende für effektiv und effizient koordiniert.

In den letzten fünf Jahren wurden für die Energiewende mindestens 160 Mrd. Euro aufgewendet. Steigen die Kosten der Energiewende weiter und werden ihre Ziele weiterhin verfehlt, besteht das Risiko des Vertrauensverlustes in die Fähig­keit von Regierungshandeln. Aus Sicht des Bundesrechnungshofes sind entscheidende Verbesserungen bei der Koordination und Steuerung der Energiewende unumgänglich.