20. November 2020
Regionalplanung unwirksam – Gemeinde Malsch gewinnt Klage gegen den Regionalverband

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat der Klage der Gemeinde Malsch gegen den Regionalverband Mittlerer Oberrhein stattgegeben und die Planung des Regionalverbands hinsichtlich der Vorranggebiete für Windkraft für unwirksam erklärt, nachdem in dreieinhalbstündiger Verhandlung am 19.November 2020 die Argumente der Gegenseiten ausgetauscht wurden. Geklagt hatten neben Malsch auch die Gemeinden Baden-Baden und Ettlingen. Kritisch hinterfragt wurden von Seiten des Gerichts vor allem die vom Regionalverband bei den Planungen zugrunde gelegten Rechengrößen – der Regionalverband ging von schon im Zeitpunkt der Planung überholten Werten hinsichtlich der Größe und des Rotordurchmessers der Windräder aus.

Die Kritik der Bürgerinitiative Pronaturraum an der Regionalplanung, die im Rahmen der Einwendungen gegen die Planung des Regionalverbands dezidiert vorgetragen wurde, wird mit diesem Urteil bestätigt.