Der Verwaltungsgerichtshof hat in zwei Beschlüssen vom 17.09.2019 die Genehmigungen zur Umwandlung von Waldflächen zugunsten der Errichtung und dem Betrieb von Windkraftanlagen auf dem Höhenzug “Länge” bei Donaueschingen und “Blumberg-Riedöschingen” für rechtswidrig erklärt.
Die Beschlüsse betreffen bereits erteilte Genehmigungen sowie derzeit laufende Genehmigungsverfahren. Bezeichnend, dass diese rechtswidrige Genehmigungspraxis nur in Baden-Württemberg ausgeübt wurde.
Mehr dazu unter https://www.caemmerer-lenz.de/aktuelles