7. Februar 2020
Verwaltungsgerichtshof entscheidet zu Windkraft im Wald: Genehmigungspraxis in Baden-Württemberg rechtswidrig

Der Verwaltungsgerichtshof hat in zwei Beschlüssen vom 17.09.2019 die Genehmigungen zur Umwandlung von Waldflächen zugunsten der Errichtung und dem Betrieb von Windkraftanlagen auf dem Höhenzug “Länge” bei Donaueschingen und “Blumberg-Riedöschingen” für rechtswidrig erklärt.

Die Beschlüsse betreffen bereits erteilte Genehmigungen sowie derzeit laufende Genehmigungsverfahren. Bezeichnend, dass diese rechtswidrige Genehmigungspraxis nur in Baden-Württemberg ausgeübt wurde.

Mehr dazu unter https://www.caemmerer-lenz.de/aktuelles