Die zweite Offenlage der Landschaftsrahmenplanung durch den Regionalverband (RVMO) zeigt: Der Malscher Bergwald ist in dieser Planung heute schon als Windpark dargestellt und wird deshalb als nicht schützenswert betrachtet.
Die Landschaftsrahmenplanung wurde aktuell zum zweiten Mal offengelegt. Landschaftsrahmenplanung hört sich eigentlich positiv an. In dieser Planung soll der vorhandene und zu erwartende Zustand von Natur und Landschaft beschrieben werden, um darauf aufbauend Ziele und Maßnahmen für den Naturschutz und die Landschaftspflege abzuleiten. Für Malsch bewirkt diese Planung gerade das Gegenteil.
Der Regionalverband hat sich hier nämlich eines Winkelzugs bedient: In der neuen Landschaftsrahmenplanung werden die Vorrangflächen für Windkraft so behandelt, als würden die Windräder bereits stehen und die Schönheit der Landschaft zunichte machen. Daraus wird dann geschlossen, dass die Landschaft nicht schützenswert ist, so dass getrost Windkraftanlagen gebaut werden können. Dies ist ein unzulässiger Zirkelschluss, zumal gegen die Festlegung der Vorrangflächen mehrere Klagen anhängig sind und diese Planung daher noch gar nicht rechtskräftig feststeht.
Es lässt sich vermuten, dass man hier den Konsequenzen einer Niederlage vor Gericht durch die Schaffung neuer planerischer Tatsachen vorbeugen möchte. Für die Nutzung des Malscher Bergwalds als Windindustriestandort ist in der Landschaftsrahmenplanung die Wahrheit passend zurechtgebogen worden. Damit soll die bisherige Windkraftplanung im Nachhinein legitimiert werden.
Darüber hinaus wird der neue Landschaftsrahmenplan aber auch Grundlage für zukünftige Windkraftplanungen sein, mit denen aufgrund des neuen Windatlasses zu rechnen ist. Dieser schreibt vor, dass die Windkraft inzwischen in der gesamten Region wirtschaftlich zu betreiben sei – besonders natürlich im Nordschwarzwald. Dieser Prognose liegen Winddaten auf einer Nabenhöhe von 160 m zugrunde, also Windkraftanlagen von 240 m und höher.
Unseren Einwendungen und denen der Gemeinde Malsch im Rahmen der ersten Offenlage wurde in der Regel „nicht gefolgt“, maximal wurden sie „zur Kenntnis genommen“.
Unser Bergwald gehört zu einem der wenigen, besonders ruhigen Gebiete in unserer Region. Das weiß jeder, der die Region kennt. Ruhige Gebiete sollen durch die neue Landschaftsrahmenplanung in Zukunft geschützt werden. So sollen in solchen Gebieten „Infrastrukturen, die erhöhte Lärmbelastungen nach sich ziehen“, vermieden werden. Auch vermieden werden sollen die „Verlärmung und Zerschneidung der ruhigen Gebiete durch neue Verkehrsinfrastrukturen, Siedlungserweiterungen oder Windenergieanlagen“. Nur der Malscher Bergwald wird dabei nicht als schützenswert eingestuft.
Im Ergebnis kommt der Regionalverband bezüglich der Landschaftsbewertung unserer Hangkante zu folgender Aussage: „Landschaftsbildräume mit sehr hoher Eigenart und Vielfalt finden sich an den Hangkanten. Die Hangkante von Kraichgau und Schwarzwald zum Rheintal hin beherbergt auf ganzer Länge Landschaftsbildräume mit einer hohen oder sehr hohen Eigenart und Vielfalt, mit Ausnahme des Landschaftsbildraumes Hochflächen im Albgau (das sind wir).
Dies liegt unter anderem daran, dass als „prägendes Element“ einer Landschaft in den Augen des RVMO beispielsweise das Vorhandensein von Trockenmauern, Hohlwegen oder Stufenrainen herangezogen werden. Merkmale wie Fernwirkung und besonders weiträumige Sichtbeziehungen oder das Fehlen von technischen Bauwerken finden sich unter den „prägenden Elementen“ nicht.
Ein großer Teil unseres Bergwaldes wird erst gar nicht zur Bewertung der Landschaft hinzugezogen, da für unsere Wälder angeblich nicht ausreichend Daten vorliegen. Bei der Bewertung des Offenlandes wird als Datengrundlage vielfach die „Gebietskenntnis des RVMO“ herangezogen – warum also nicht bei der Bewertung des Waldes? Vielleicht weil das Ergebnis nicht zur Windplanung passen würde?
Fakt ist: Der Regionalverband hat zuerst die Windkraft geplant und danach die Landschaft passend gemacht, indem Vorzüge unserer Landschaft kleingeredet oder nicht beachtet werden.
Nach wie vor unbeachtet bleiben auch unsere artengeschützten Vögel. Der RVMO verlässt sich hier allein auf die Daten der LUBW (Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg) – und die findet hier nichts, beziehungsweise will hier nichts finden. Bei uns haben aber auch in diesem Jahr Milane gebrütet. Dies wurde nachgewiesen und wird nach Ende der Brutzeit auch der LUBW übermittelt. Soviel zur oben genannten „Gebietskenntnis des RVMO“.
Wir wollen dem Regionalverband zeigen, dass viele Malscher nicht mit der Planung einverstanden sind. Unterstützen Sie unser Anliegen, indem Sie die von uns gestaltete Postkarte mit Bildern unseres Rotmilan-Nachwuchses an den Regionalverband schicken. Die Postkarten liegen in Malscher und Völkersbacher Geschäften aus.
Oder formulieren Sie Ihren Widerspruch selbst und teilen dem Regionalverband per Mail, Brief oder Fax mit, weshalb Sie der Meinung sind, dass unsere Heimat schützenswert ist.
Bitte beachten Sie: Die Frist für Stellungnahmen läuft bereits am 29.07. aus.
Unsere vollständige Stellungnahme werden wir nach Fertigstellung in den nächsten Tagen an dieser Stelle veröffentlichen. Die offen gelegten Pläne sind unter https://www.region-karlsruhe.de/regionalplan/landschaftsrahmenplan/ sowie in den Landratsämtern und dem Regionalverband einsehbar.
Weitere Infos zum Einspruch gibt es auch auf der Homepage von Gegenwind Ettlingen.