28. April 2018
Klage oder Ausstieg – Der Gemeinderat muss entscheiden

Wer in Völkersbach spazieren geht, hat seit einigen Monaten einen unverstellten Blick auf die Windkraftanlagen von Straubenhardt. Allseits herrscht Erstaunen über die Größe der Anlagen, die weit über die Bäume hinaus in den Himmel ragen. Die Ansicht von Völkersbach aus mag dem ein oder anderen sogar idyllisch erscheinen, hat man doch im Hinterkopf, dass diese Anlagen „saubere Energie“ produzieren. Viele finden die Szenerie aber auch erschreckend und haben das Gefühl, das Landschaftsbild ist verschandelt. Zudem kann das Dauerblinken in der Nacht denjenigen, deren Fenster in Richtung der Anlagen ausgerichtet sind, leicht die Nerven rauben. Das Panorama von weitem zeigt jedoch nicht das wahre Ausmaß der Naturzerstörung. Die Zerstückelung des Waldes, Brachland, wo vorher unberührte Natur war, der Wald in Straubenhardt ist nun eine Industrielandschaft, zerschnitten von breiten Zufahrtswegen und gerodeten Flächen. Und man sieht, dass weiter gearbeitet wird. Baumaterialien, Dixi-Toiletten, Schutthaufen wo sich früher die Natur ausbreiten konnte. Und wofür das Ganze? Die Anwohner und alle, die einen Blick darauf haben, stellen schon fest: “Die drehe sich awer net oft“. Man muss keine besonderen prophetischen Fähigkeiten haben, um voraussagen zu können, dass das Resümee der Betreiber – zumindest bei ehrlicher Betrachtung – in einem oder zwei Jahren ernüchternd ausfallen wird. Die Ausbeute an Windstrom in Straubenhardt wird gering sein, denn unsere Region ist nun einmal ein windschwaches Gebiet. Setzt man den Profit, den einige wenige von den Windkraftanlagen in Straubenhardt aufgrund von Subventionen durch uns Steuerzahler vielleicht doch haben werden, gegen die Umweltzerstörung, den kaputten Wald und die Zerstörung des Gemeindefriedens in Straubenhardt und den Nachbarorten, dann kommt man unschwer zu der Erkenntnis, dass das nicht im Verhältnis steht. Positive Auswirkungen auf das Weltklima sind ebenfalls nicht zu erwarten.

IMG_5322

Schneisen im Wald wo vorher unberührte Natur war, der Waldboden verdichtet, Lebensraum zerstört – und wozu das Ganze? Sicher nicht fürs Weltklima!

 

Dem Beispiel Straubenhardt gegenüber steht Ettlingen. Hier gibt es einen Gemeinderat, der gerade beschlossen hat, gegen die Teilfortschreibung des Regionalplans Wind beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zu klagen. Die Vorrangflächen, die der Regionalverband ausgewiesen hat, betreffen unter anderem den „Kreuzelberg“, die malerische Kulisse Ettlingens, die den Beginn des Nordschwarzwaldes markiert. Undenkbar erscheint es vielen Ettlingern, dass das mittelalterliche Stadtbild in Zukunft von hochaufragenden Windkraftanlagen geprägt sein soll, die den Bergwald dominieren. Zudem ist der Kreuzelberg nachweislich Heimat vieler windkraftempfindlicher Vogelarten. Dies zeigt ein Umweltgutachten, welches für den Bergkamm von Ettlingen bis Malsch erstellt wurde. Im Rahmen der Teilflächennutzungsplanung wurde deshalb bereits die Höhere Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium um Prüfung gebeten, ob die Planung von Windkraft auf dem Kreuzelberg überhaupt zulässig ist. Das Ergebnis: Zwar sei dauerhaft von einem erhöhten Tötungsrisiko auszugehen, aber es bestehe eine Ausnahmelage nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Dagegen steht ein aktuelles Rechts-Gutachten der Rechtsanwaltskanzlei Caemmerer-Lenz in Karlsruhe. Dieses kommt mit gewichtigen Argumenten zu dem Schluss, dass nach europäischem Recht hier keineswegs von einer Ausnahmelage ausgegangen werden darf. Über diese Frage muss nun der Verwaltungsgerichtshof oder möglicherweise sogar der Europäische Gerichtshof selbst entscheiden, wenn der Verwaltungsgerichtshof sich entschließt, die Sache diesem vorzulegen.

 

Und wie geht es in Malsch weiter? Auch in Malsch hat der Regionalverband Vorrangflächen geplant, die das Vorkommen von windkraftempfindlichen Arten nicht berücksichtigen. Auch hier müsste die zweifelhafte Ausnahmeregelung nach Bundesnaturschutzgesetz bemüht werden, wenn man Windkraft planen wollte. Die Fläche des Regionalplans auf Malscher Gemarkung ist mit 136,4 Hektar um ein Vielfaches größer als diejenige in Ettlingen. Das der Ettlinger Klage zugrunde liegende Umweltgutachten umfasst auch den Malscher Bergwald. Die Mehrheit im Gemeinderat Malsch will keine Windkraftanlagen in ihrem Wald. 2015 wurde von den Freien Wählern der Antrag gestellt, die Teilflächennutzungsplanung einzustellen. Eine knappe Mehrheit stimmte dagegen. So votierte damals auch die CDU gegen diesen Antrag mit dem Argument, dass man nach Einstellung der Planung rechtlich nicht mehr gegen den Regionalplan vorgehen könne. In folgenden Sitzungen sprach man sich immer wieder dafür aus, gegen den Regionalplan zu klagen, sollte dieser genehmigt werden. Die Genehmigung wurde im Sommer 2017 erteilt. Die Frist für eine Klage läuft am 04. August 2018 ab, danach ist der Regionalplan nicht mehr angreifbar. Der Gemeinderat sollte sich daher eingehend und schnellstmöglich über Klageaussichten informieren und dann entscheiden, ob er diesen Weg gehen oder doch aus der Planung aussteigen möchte.

Bürgerinitiative pronaturraum