„Offen, ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat“
Von Redaktionsmitglied Rainer Obert
Ettlingen. Wer Wind sät, wird Sturm ernten … Ganz so drastisch ist Ettlingens Kampf gegen die Windkraft nicht zu sehen – dennoch könnte die Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim landesweit für Schlagzeilen sorgen. Mit 17 zu 13 Stimmen entschied der Gemeinderat jetzt: Ettlingen zieht vor Gericht, um notfalls auch vor dem Europäischen Gerichtshof zu klären, ob Ausnahmegenehmigungen nach dem Motto Klimaschutz vor Artenschutz für den Bau von Windkraftanlagen nach Bundesgesetz nicht mit EU-Recht kollidiert.
Mehrere Mitglieder der Schluttenbacher Bürgerinitiative gegen Windkraft auf dem Kreuzelberg standen in der Bürgerfragestunde auf, um unter anderem zu betonen, dass EU-Recht gebeugt werde. Bürgermeister Moritz Heidecker stellte nochmals die Situation der Stadt dar: „Es ist offen, ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat.“ Kosten von mindestens rund 20 000 Euro könnten im Fall einer Niederlage auf die Stadt zukommen. Im Falle des Sieges könne drohen, dass dann auf allen Ettlinger Flächen Windkraft zulässig wäre. Der Verwaltungsgerichtshof könne aber müsse die Sache nicht dem Europäischen Gerichtshof vorlegen. Seit Jahren beschäftigt das Thema Kreuzelberg den Gemeinderat, OB Johannes Arnold votierte am Ende gegen eine Klage. Wie erklärte, nach Abwägung der Chancen und Risiken. Das für die Stadt erstellte Rechtsgutachten weckt Zweifel am Erfolg vor Gericht, das eigene Gutachten der CDU prognostiziert gute Aussichten. Das Regierungspräsidium müsse zweifelhafte politische Pläne zur Windkraft durchsetzen, so Heiko Becker (CDU). „Eine solche Planung ist einer Prüfung zu unterziehen.“ Viele Kommune in der Region und außerhalb „werden gespannt auf den Ausgang des Verfahrens schauen“. Äußerst knapp war bereits die Abstimmung Technischen Ausschuss des Gemeinderats ausgefallen, wo die CDU ebenfalls schon geschlossen für den Klageweg plädierte. „Es geht darum, ob Anlagen auf dem Kreuzelberg rechtmäßig sind“, befand Herbert Rebmann (FE/FW). „Ein politisches Projekt soll gegen die Rechtslage durchgesetzt werden.“ Man sei in der Fraktion gespalten. „Welches ist das höhere Gut?“, fragte sich Sonja Steinmann (SPD) mit Blick auf Klima- und Artenschutz. Auch so müsse jedoch wohl niemand Windkraft auf dem Kreuzelberg fürchten – auch durch größere Hürden der neuen Vergaberichtlinien. „Wir nehmen alle Gemeinden im Regionalverbandsgebiet aber mit ins Boot – ob sie wollen oder nicht.“ Uneinheitlich sei das Meinungsbild in der Fraktion. „Politischen Schaden reduzieren“, forderten die Grünen (Reinhard Schrieber). Die Probleme mit Nachbarkommunen im Fall einer Klage schätze man als schwer ein. Klimaschutz, sprich Windkraft, sei auch Artenschutz, spannte Schrieber den weltweiten Bogen in Sachen Klima. „Die Fronten im Gemeinderat und in der Bevölkerung sind klar“, war das Fazit von Martin Keydel (FDP). Man stimme „dem weiteren, steinigen Weg“ vor Gericht zu.
OB Johannes Arnold votierte bei der Abstimmung gegen eine Klage. Er erklärte jedoch, dass der Regionalplan auch weiterhin Gültigkeit habe, auch der Flächennutzungsplan könne fortgeführt werden. Bis zum Sommer muss die Stadt nun Klage erheben. Wie lange der Rechtsstreit letztlich dauern wird, das ist im Moment nicht absehbar.

HOCH HINAUS geht es gerichtlich jetzt in Sachen Ettlinger „Hausberg“ und Windkraft. Nachdem der Kreuzelberg im Regionalplan als Vorranggebiet für Windräder ausgewiesen wurde, strengt die Stadt Ettlingen nun eine Normenkontrollklage vorm Verwaltungsgerichtshof Mannheim an – das Urteil könnte Wellen schlagen. Foto: rob
Badische Neueste Nachrichten | Ettlingen | ETTLINGEN | 23.03.2018
Mit freundlicher Genehmigung der BNN