14. Januar 2018
Neues Schallmessverfahren für Windkraftanlagen verspricht für die Zukunft größere Abstände zur Wohnbebauung

Ende November hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionen ein neues Verfahren zur Berechnung der Schallemissionen bei Windkraftanlagen in Kraft gesetzt. Diese neuen Schallschutzregeln müssen im Rahmen von Genehmigungsverfahren ab sofort beachtet werden.

Lesenswert hierzu:

http://eifelon.de/umland/ein-chance-fuer-windradlaerm-geplagte-anwohner-neues-schallmessverfahren-fuer-windraeder-in-kraft.html

http://www.tobiaswald.de/2018/01/10/endlich-realistischer/