Mitgliederstand 343 - Weitere Unterstützer sind herzlich Willkommen !! Klageverfahren und Eilantrag sind weiterhin im Gange !! Jedes Mitglied zählt !!
Liebe Mitbürger,
leider haben erneut massive technische Schwierigkeiten dafür gesorgt, dass wir Sie in den letzten drei Wochen nicht aktuell informieren konnten. Wir bitten das vielmals zu entschuldigen. In den vergangenen Wochen mehrfach aufgetretene technische Probleme sollten nun aber gelöst sein. Allerdings haben Sie in den letzten drei Wochen auch keine großen Neuigkeiten verpasst. Das Klageverfahren und das Eilverfahren sind weiterhin anhängig. Und obwohl die Rechtslage damit weiterhin ungeklärt ist, hat der Investor, wie Sie über die Presse sicherlich erfahren haben, nach Erhalt der Baufreigabe von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, mit den Bauarbeiten zu beginnen.
Der Straubenhardter Bürger Thomas Glauner hat dies zum Anlass genommen, den Gemeinderäten noch einmal vor Augen zu führen, was sie hauptverantwortlich zu verantworten haben.
Wir erinnern noch einmal, dass Gemeinderat und Bürgermeister zwar ihre Hände in Unschuld zu waschen versuchen und sich in vorauseilendem Gehorsam hinter der Landespolitik Windfried Kretschmanns verstecken, man müsse, ‘der Windkraft substantiell Raum geben’. Dabei verschweigen sie ihren Mitbürgern aber, dass man in den uns umgebenden Gemeinden Neuenbürg, Dobel, Bad Herrenalb oder Marxzell nicht vor der Landregierung kuscht – und ‘der Windkraft eben keinen substantiellen Raum gibt’. Es ist ein von unseren Gemeindevertretern gern verbreitetes Märchen, dass die Windindustrie überall bauen dürfe, wo Gemeinden keine Flächen für Windkraft ausweisen. Sie unterschlagen, dass die Windindustrie wohl kaum in Regionen kommt, die ein derart geringes Windaufkommen haben wie Straubenhardt, wenn sie nicht geradezu herbeigebettelt und mit offenen kritikfreien Armen empfangen werden und bei einem (fast völlig) gleich geschalteten Gemeinderat mit keinen politischen Widerständen rechnen müssen. So war das seinerzeit bei Ex-BM Rutschmann und dem damaligen Gemeinderat der Fall, die bereits 2011 (!!) einen bis heute geheim gehaltenen Vertrag zwischen dem Planer Altus AG und der Gemeinde abgeschlossen haben. Und der aktuelle Bürgermeister und der Gemeinderat haben diese einsamen Entscheidungen der Jahre 2011 und 2012 kritiklos übernommen und tragen deshalb die gleiche Mitverantwortung für das, was aktuell geschieht.
Was die Straubenhardter Verantwortlichen angerichtet haben, angeblich um das Klima zu retten, kann man sich zuhauf ja schon in Deutschland ansehen, siehe dazu auch unten. Sie haben durch eine Hinterzimmer-Politik eine Region gespalten, vor allem weil es NIEMALS eine faktenbasierte Diskussion VOR irgendwelchen Hinterzimmer-Entscheidungen gab. Und diejenigen, die glauben, dass sich diese Gräben mit der Zeit schon wieder schließen werden, die können einmal einen Blick in die zahlreichen Windkraftregionen Deutschlands werfen. Überall vertiefen sich die Gräben! Denn die Menschen sehen, dass die Windkraftanlagen erstens viel gewaltiger ausfallen, als es ihnen verharmlosend vorgemacht wurde. Und sie hören, dass das, was da ‘völlig unbedenklich sei’, für die Näherwohnenden gewaltigen Lärm verursacht. Vor allem aber erkennen täglich mehr Bürger, dass trotz aller gegenteiligen FAKE-Information Windkraft weder irgendeinem Klima nützt, noch Kernkraftwerke oder Kohlekraftwerke ersetzt.
Die Bürger-Initiative hat vom Zeitpunkt ihrer Gründung Ende 2014 an versucht, sachbezogen eine Diskussion um diese Windkraftplanung anzustoßen. Wie massiv wir aber bereits im Oktober 2014 aus dem Gemeinderat heraus angefeindet wurden, hat von Anfang an das Klima in dieser Gemeinde vergiftet. Eine demokratische Legitimierung zu einem Windkraftprojekt hat dieser Gemeinderat ohnehin niemals erhalten. Typisch für Hinterzimmerpolitik war, dass dieses absolute Kernthema bei der letzten Kommunal- und Bürgermeisterwahlen komplett verschwiegen worden. Typisch Bananenrepublik.
Herr Glauner hat in seinem Schreiben noch einmal zusammengetragen, was den Bürgern der Region mit den gut 10.000 LKW-Transporten in den nächsten Monaten blühen wird, wenn der Eilantrag gegen die rechtswidrige Genehmigung, die nur durch politischen Druck aus Stuttgart zustande gekommen ist, abgelehnt werden sollte:
Hier das Schreiben, das Herr Glauner u.a. an den Gemeinderat gesandt hat:
Wie sie aus der Presse vielleicht schon erfahren haben werden in Straubenhardt Windenergieanlagen geplant. Dies hat Auswirkungen auf die erste Etappe des Westweges nach Basel. Durch die Einsicht in die Planungsunterlagen ist zu sehen, dass mit dem Bau der WEA11 ganzjährig dieser Streckenabschnitt nicht mehr begehbar ist. Bei einem Rotordurchmesser von 113m und einem Abstand von nur 46m zum Westweg muss man unter dem sich drehenden Rotor durchwandern.
In den kalten Monaten ist eine Gefährdung durch Eisabwurf zusätzlich durch WEA 10 nicht auszuschließen. Der Sicherheitsabstand für Eiswurf beträgt das 1,5-fache der Nabenhöhe zuzüglich des Rotordurchmessers das wären für solch eine Anlage (140m + 118) * 1,5 = 390m (siehe Bericht http://www.op-marburg.de/Lokales/Hinterland/Wenn-s-Windrad-friert-und-Brocken-verliert ).
Wenn‘s Windrad friert und Brocken verliert
Eiswürfe von Windkraftanlagen sind kein theoretisch angenommener Unfall, sondern vielfach schon vorgefallen.
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Mit zunehmender Höhe nimmt aber die Temperatur ab, sodass sich bei entsprechenden Wetterlagen an den Rotorblättern schneller Eis bilden kann. Dabei löst gefrierendes Kondenswasser bei Lufttemperaturen um den Gefrierpunkt den Eisansatz aus. Als Folge besteht die Gefahr, dass sich Eisstücke lösen und in der Umgebung von Windrädern herabfallen.
Anscheinend waren sich die Behördenvertreter vor rund zehn Jahren der Gefahr nicht bewusst. So entstand Kritik an den damals geltenden Sicherheitsabständen. In Nordrhein-Westfalen galt zum Beispiel ein allgemeiner Abstand von 30 Metern, der durch Warnschilder zu kennzeichnen war.
Der Kritik zahlreicher Interessenverbände wurde Rechnung getragen und die Sicherheitsabstände auch aufgrund von genaueren Berechnungen verändert. „Der Sicherheitsabstand für Eiswurf beträgt das 1,5-fache der Nabenhöhe zuzüglich des Rotordurchmessers“, erläutert Ina Velte, stellvertretende Pressesprecherin des Regierungspräsidium (RP) Gießen.
Sollte sich innerhalb dieser Entfernung eine Straße oder Ähnliches befinden, so wird der Betreiber verpflichtet, Schutzvorkehrungen zu treffen oder durch einen Sachverständigen eine Risiko-Analyse erstellen zu lassen, so Velte weiter.
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Da die Hauptwindrichtung in diesem Bereich parallel zum Westweg ist, ist die Gefahr des Eisabwurfs erheblich. Der geforderte Sicherheitsabstand welcher im Bericht vorgeschrieben wird, ist bei den WEA10 + 11 nicht eingehalten. Sie sollten darüber Nachdenken den Westweg in diesem Bereich auf eine andere Route zu verlegen. Ob dieser Abschnitt in absehbarer Zeit überhaupt begehbar oder es Wert ist noch begangen zu werden ist fraglich wenn sie sich die Bilder unten anschauen. Vielleicht haben sie ja Möglichkeiten einen Jahrzehnte lang begangenen Fernwanderweg zu schützen und vor diesem Wahnsinn zu retten. Bei unseren Gemeindevertretern, bei den Landtagsabgeordneten Frau Schmid und Herr Lusche(diese beiden werben im Gemeindeblatt mit „wenn sie Fragen oder Probleme haben wenden sie sich an uns“ aber erwarten sie keine Antwort) stoße ich auf…..”
Bodenabtrag im Wald
Herstellung der Baustraße (Westweg????)
Graben für Dränage und Regenwasserableitung
Fußdränage für Fundamentsockel
Fundament Bauphase
Fundament mit Ringdränage – nach Abschluss
Herstellung der Aufstellfläche
Gittermast-Raupenkran
Schwerlastmobilkran (Fahrzeug)
Baustelle für Endmontage der Gondel
Wo früher Erholungswald war : Baustelle nach Rekultivierung könnte so aussehen
Und das alles wofür? Für ein Vorzeige-Objekt unserer Gemeindevertreter welches nicht aus ökologischen Gründen gebaut wird.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Glauner
Liebe Mitbürger,
wir danken wieder allen Spendern, die das von der BI koordinierte Klageverfahren des Rechtshilfefonds ‘Waldrettung’ bisher unterstützt haben, ganz ganz herzlich !!!
Bitte unterstützen Sie uns auch weiterhin in unserem Widerstand gegen sinnlose Windkraft im Straubenhardter Schwachwindgebiet im Rechtsverfahren. Die Bürger-Initiative Gegenwind Straubenhardt e.V. koordiniert die Klage einer Gruppe von Privatklägern beim Verwaltungsgericht gegen die aufgrund zahlreicher Mängel in den Genehmigungsunterlagen unserer Ansicht nach rechtswidrige Baugenehmigung des Landratsamtes.
Zur Finanzierung der Klage haben wir den Rechtshilfefonds ‘Waldrettung’ ins Leben gerufen, durch den die anwaltliche Vertretung der Klägergruppe finanziert wird. Bitte unterstützen Sie zur Verhinderung sinnloser Windkraftanlagen im Schwachwindgebiet Straubenhardt deshalb weiterhin den
Rechtshilfefonds Waldrettung, Volksbank Wilferdingen-Keltern, IBAN DE30 6669 2300 0018 3696 05.
Bitte beachten Sie, dass Spenden an den Rechtshilfefonds steuerlich nicht absetzbar sind. Dies ist leider nicht zu vermeiden und sollte ALLE, die unsinnige Windkraft im Schwachwindgebiet Straubenhardt noch verhindern wollen, dennoch nicht von der Unterstützung der BI und des Rechtshilfefonds abhalten.
Bitte senden Sie dieses Mail an Freunde, Bekannte, Nachbarn usw. weiter.