Die ENBW hat beim Regierungspräsidium Stuttgart eine “artenschutzrechtliche Ausnahme” vom Tötungsverbot für Rotmilane beantragt. Eine solche Ausnahme glaubt die baden-württembergische Landesregierung im Einzelfall bejahen zu dürfen, weil ein “zwingendes öffentliches Interesse” – nämlich das an der Windenergienutzung – gegenüber der Schutzwürdigkeit der Rotmilane überwiegt. Nachzulesen ist dies in einem ⇒Hinweispapier des Ministeriums für ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom Juli 2015.
Bei der Gemeinde Adelberg möchte die ENBW zwei Windräder errichten, wie die “Welt am Sonntag” berichtet hat. Interessante Beiträge hierzu finden sich auf welt.de unter den Überschriften ⇒”Wenn Umweltschützer gegen Klimaretter kämpfen”, ⇒“Konflikt um Schutz des Rotmilans bei geplantem Windpark” und ⇒“Naturschützer kämpfen für Rotmilan gegen Windkraft”.