Der Malscher Wald, unsere grüne Lunge, wurde und wird immer wieder bedroht.
Im 18. Jahrhundert erließ der badische Markgraf Karl Friedrich ein Verbotsgesetz des Waldbrennens und des Waldweidens von Großvieh zum Schutz der blühenden Pflanzen und des nachwachsenden Baumbestandes. Im 20. Jahrhunderts waren es die riesigen Schadstoffmengen der Industrie und des Verkehrs, die den Wald in seiner Existenz bedrohten. Strenge Abgasverordnungen und umfangreiche Kalkungsaktionen, um den sauren Boden zu neutralisieren, haben den Wald wieder in seinen heutigen guten Zustand zurückgeführt.
Die Wichtigkeit der Stabilität des Naturhaushaltes unterstreicht der Regionalverband Mittlerer Oberrhein (RVMO) mit seiner Offenlage von 2003 : In den Grundsätzen zum Schutz und zur Entwicklung der Landschaft wird beschrieben, wie Boden, Wasser, Luft und Klima sowie Tier- und Pflanzenwelt zu schützen sind.
In der Raumplanungskarte 2002 sind für Malsch, Sulzbach, Völkersbach Wasserschutzgebiete ausgewiesen. Malsch und Sulzbach sind als überschwemmungsgefährdete Siedlungsgebiete gekennzeichnet. Nach einer Waldbegehung des Gemeinderats Malsch am 14. Juni 2002 zum Thema Klima, Wasser, Wald wurde unter anderem festgehalten: „Jede zusätzliche Bodenverdichtung (durch Befahren von Wald u. Wiesen) oder gar Bodenversiegelung (durch Bebauung) erhöht den Anteil des Oberflächenwassers und trägt zu Hochwassersituationen bei.
Alle Fortschritte und Bestrebungen der Generationen vor uns, unsere Umwelt mit ihrer Artenvielfalt zu erhalten und die Lebensbedingungen für Mensch und Tier in unserem hochindustrialisierten Land zu verbessern, werden von der Grün-Roten-Landesregierung vernichtet. Diese hat sich zum Ziel gesetzt, auch in Schwachwindgebieten, mitten im Malscher Bergwald, ohne Rücksicht auf Mensch, Tier, Pflanzen, Wasserhaushalt, Klima und Hochwassergefahr, Windräder aufzustellen. Derselbe RVMO, der im Anhangband 2003 in unserer ökologisch sensiblen Bergzone keine Vorranggebiete für regional bedeutsame Windkraftanlagen ausgewiesen hat, hat nun in der 1.,2. und 3. Offenlage 2015 auf Druck der Landesregierung Vorranggebiete für regional bedeutsame Windkraftanlagen für die Waldgebiete Hohlberg/Sulzberg/Birkenschlag (Scheuerberg) in der Größe von 136,4 ha ausgewiesen.
Durch die Nutzungsumwandlungen wird unsere grüne Lunge, der Wald, zur Industriezone mit allen Folgen für uns und die Natur.
Legen Sie Ihren persönlichen Einspruch beim RVMO ein oder senden Sie die Postkarte, die Sie in den nächsten Tagen erhalten werden, mit Ihrer Unterschrift ab. Wir sind überzeugt, dass die Energiewende auch ohne Nachteile für Mensch und Natur realisiert werden kann!
Ihre Bürgerinitiativen ProNaturRaum Sulzbach / Völkersbach