Zum Thema Windkraft in Malsch:
Die Gemeindeverwaltung Malsch beabsichtigt die Ausweisung von Flächen auf dem gesamten Malscher Bergrücken für den Bau von Windkraftanlagen. Gemäß Planung, sollen hier bis zu 15 über 250 Meter hohe Windkraftanlagen an der Hangkante des Nordschwarzwaldes errichtet werden. Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst, der Windkraft nicht komplett negativ gegenüber zu stehen, aber der Bau solcher Windkraftanlagen im Wald darf nur unter strenger Berücksichtigung gültiger Gesetze, beispielsweise Artenschutz sowie einer ausreichenden Abstandsregelung befürwortet werden.
Die Malscher Gemeindeverwaltung sieht das offensichtlich anders, denn weder wird der unter Artenschutz stehende und in der Region nistende Rotmilan noch werden die vom Gemeinderat angeratenen Abstände von 1 200 Metern bei der Ausweisung der Flächen berücksichtigt. Gemäß Planung der Gemeindeverwaltung werden Flächen mit Abständen von 700 Meter Entfernung zu Wohngebieten und nur 500 Meter Abstand beim Rimmelsbacher Hof ausgewiesen.
Zum Vergleich findet in unserem Nachbarland Bayern die Zehn-H-Regelung Anwendung, das heißt, dass die Abstände zu Wohnsiedlungen mindestens dem zehnfachen der Höhe von Windkraftanlagen entsprechen müssen. Den negativen Auswirkungen auf Mensch und Tier, beispielsweise durch den bisher nur wenig erforschten Infraschall, soll mit dieser Abstandsregelung Rechnung getragen werden.
Wir, betroffene Bürger der Gemeinde Malsch, kämpfen für den Lebensraum bedrohter Vogelarten, den Erhalt des Waldes und unserer einmalig schönen Nord-Schwarzwaldregion. Dafür bitten wir um Unterstützung über die Initative Pro Naturraum Malsch.
Volkmar Balzer Malsch
Badische Neueste Nachrichten | Ettlingen | ETTLINGEN | 20.05.2015
Mit freundlicher Genehmigung der BNN