Schließt Roter Milan Windräder aus?
Von unserem Redaktionsmitglied Johannes-Christoph Weis
Malsch. „Der Windenergieerlass Baden-Württemberg bedarf in der Planungs- und Genehmigungspraxis der Überprüfung und Korrektur. Nur wenn der Erlass unter Beachtung der einschlägigen (und gegenüber dem Windenergieerlass vorrangigen) Gesetze und der obergerichtlichen Rechtsprechung berücksichtigt wird, lassen sich rechtswidrige Entscheidungen insbesondere zu Lasten des Naturschutzes … vermeiden.“ Dies ist der Tenor eines Rechtsgutachtens der Karlsruher Kanzlei Caemmerer Lenz, das schon seit Anfang Oktober bei Regierungspräsidentin Nicolette Kressl auf dem Tisch liegt. Das Gutachten hat der Landesverband baden-würtembergischer Bürgerinitiativen gegen Windkraftanlagen in Natur- und Kulturlandschaften in Auftrag gegeben. Das Gutachten gibt jenen Kräften im Malscher Gemeinderat Recht, die noch Ende September mit Mehrheit beschlossen hatten, gegen die vom Regierungspräsidium Karlsruhe geplante Änderung der „Verordnung über den Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord“, die der Windkraft in der hiesigen Region Vorrang einräumen will, Einspruch einzulegen. Sie waren seinerzeit einem von der Bürgerinitiative Pro Naturraum Malsch vorgelegten Text gefolgt. Dabei sprach sich die Mehrheit der Gemeinderäte auch grundsätzlich gegen Windenergieanlagen im Malscher Bergwald aus.
Das Gutachten aus Karlsruhe glaubt insbesondere, dass die in den hiesigen Regionen vorkommenden Rotmilan-Vorkommen durch etwaige Windräder schwer gefährdet werden könnten: „Der Rotmilan … zählt zu den Tierarten, für die Deutschland eine besondere Verantwortung hat: Weltweit wird die Zahl der Brutpaare auf kaum mehr als zwanzigtausend geschätzt, von denen über die Hälfte hierzulande zu Hause ist.“ Wie zu hören war soll Bürgermeister Himmel in Malsch, ein Befürworter von Windenergieanlagen im Malscher Bergwald, heute ein Exemplar des Gutachtens vor der Sitzung des Technischen Ausschusses um 18.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Malsch überreicht bekommen. Apropos Gutachten zum Windenergieerlass: Die Anwälte Rico Faller und Julia Stein schreiben darin wörtlich: Der Erlass sei sehr einseitig gestaltet und berücksichtige aus politischen und wirtschaftlichen Gründen die artenschutzrechtlichen Belange nicht. Es handle sich um einen Erlass, der an vielen Stellen nur „die halbe Wahrheit“ aufführe und die Zusammenhänge unvollständig und daher letztlich verzerrt darstelle.
DIE MEHRHEIT des Malscher Gemeinderats will keine Windenergieanlage im Malscher Bergwald. Ein Gutachten stärkt jetzt deren Position. Foto: Symbolbild/dpa/Archiv BNN
Badische Neueste Nachrichten | Ettlingen | ETTLINGEN | 11.11.2014
Mit freundlicher Genehmigung der BNN