Die Landesregierung von Baden-Württemberg treibt die Windkraftplanungen weiterhin voran. Derzeit laufen in verschiedenen Regionen Baden-Württembergs Verfahren zur Änderung von Naturparkverordnungen, so auch im Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord. Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt der Gemeinde Malsch Ende Juli. Ziel der Landesregierung ist es, den unteren Naturschutzbehörden ihr Mitspracherecht bei der Planung von Windkraftanlagen in Naturparks zu entziehen.
In der Naturparkverordnung ist geregelt, was im Naturpark zum Schutz der Natur, der Landschaft und der Erholung erlaubnispflichtig ist, wie beispielsweise das Zelten, Lärm und das Anlegen von Wegen. Für Windkraftanlagen soll dieser Erlaubnisvorbehalt zukünftig jedoch nicht mehr gelten.
Bisher sieht § 4 Abs. 1 der Naturparkverordnung vor, dass die Errichtung baulicher Anlagen im Naturpark der schriftlichen Erlaubnis der unteren Naturschutzbehörde bedarf. Das ist auch gut so, denn die unteren Naturschutzbehörden kennen die örtlichen Gegebenheiten. Sie wissen, welche geschützten Arten und Pflanzen dort heimisch sind und können deshalb frühzeitig eingreifen, wenn durch den Bau von Windkraftanlagen eine unverhältnismäßige Gefährdung droht. Genau das möchte die Landesregierung jedoch vermeiden. Es sollen möglichst schnell möglichst viele WKA gebaut werden und der Natur- und Landschaftsschutz soll dabei möglichst gar keine Rolle spielen.
Gegen die geplante Verordnungsänderung können alle Bürger den zuständigen Landratsämtern noch bis zum 02.10.2014 (Landratsamt Karlsruhe bis 20.10.2014) ihre Bedenken und Anmerkungen mitteilen. Wir haben dies bereits getan.
Hier: Stellungnahme der Bürgerinitiative proNaturRaum
Hier: Mustereinspruch im Wordformat: Mustereinspruch
Hier: Geplante Veränderung der Naturparkverordnung, ab Seite 21:
http://www.malsch.de/pb/site/Malsch/get/documents/malsch/Objekte/Amtsblatt/2014/GA31-2014.pdf