1. Februar 2014
Untersteller sieht Kurs bei Windkraft bestätigt

Verbandsdirektor Hager übt Kritik an Grün-Rot

“Schwache Standorte nicht salonfähig machen”

Von unserem Redaktionsmitglied Wolfgang Voigt

Stuttgart/Karlsruhe. Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) hat sich zufrieden über den Ausbaustand der Windkraft im Land geäußert. Ende vergangenen Jahres lagen den Behörden laut Untersteller 69 Anträge für 227 Windenergieanlagen vor. Dies bedeute mehr als eine Verdoppelung im vergangenen Halbjahr. Auch die Zahl der „konkreten Voranfragen“ habe sich von 316 im Sommer auf aktuell 330 Anlagen erhöht. Im vergangenen Jahr sind in Baden-Württemberg zwölf Windkraftanlagen mit einer installierten Leistung von zusammen 34,5 Megawatt in Betrieb genommen worden. 2012 waren es noch 13 Anlagen mit insgesamt 19 Megawatt. Die Maßnahmen der Landesregierung entfalteten inzwischen eine deutliche Wirkung, so Untersteller.

Gerd Hager, Direktor des in Karlsruhe ansässigen Regionalverbands Mittlerer Oberrhein, gießt Wasser in den Wein. In seinem Zuständigkeitsbereich gebe es derzeit keine Anträge zum Bau neuer Windenergieanlage, sagte er im Gespräch mit den BNN. Den Bau von nur zwölf Anlagen im vergangenen Jahr bezeichnete er als ernüchternd. „Wenn man es beim alten Planungsrecht belassen hätte, würden heute deutlich mehr Windenergieanlagen stehen“, kritisiert Hager die Landesregierung. 25 bis 30 Anlagen seien derzeit regional in der Planung, wobei der Schwerpunkt im Schwarzwald liegt.

Angesichts der aktuellen Debatte um eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) stärkte Hager dem für die Energiewende im Bund zuständigen Minister Sigmar Gabriel (SPD) den Rücken. Dessen Weg, die Effizienz-Anforderungen zu erhöhen, sei richtig: „Windschwache Anlagen bedeuten mehr Subventionen pro Kilowattstunde“, so der Verbandsdirektor. „Man sollte nicht über eine höhere Subventionierung schwache Standorte salonfähig machen“, unterstrich Hager.

Umweltminister Untersteller appellierte an Bundeswirtschaftsminister Gabriel, die im Eckpunktepapier der Bundesregierung vorgesehene Stichtagsregelung zu ändern: Nicht nur Anlagen, die am 22. Januar bereits genehmigt waren, sollten die Fördersätze des bisherigen EEG erhalten, sondern auch Anlagen, für die an diesem Tag ein Genehmigungsantrag gestellt worden war.

Badische Neueste Nachrichten | Ettlingen | SÜDWESTECHO | 01.02.2014
Mit freundlicher Genehmigung der BNN