10. September 2013
Fünf Forderungen an Umweltminister Untersteller
  1. Die Vorschriften in Baden-Württemberg sehen im Vergleich zu anderen Bundesländern wesentlich geringere Mindestabstände zwischen Windkraftanlagen und Wohngebieten vor. Die Mindestabstände, die früher für kleine Windkraftanlagen eingeführt wurden, gelten auch für die heute geplanten Riesenanlagen. Bayern und Sachsen haben darauf mit einer Bundesratsinitiative reagiert, die einen Mindestabstand vom 10-fachen der Anlagenhöhe vorsieht. Wir fordern die Landesregierung auf, diese Mindestabstände auch in Baden-Württemberg einzuführen. Die Gesundheit der Menschen in Baden-Württemberg sollte nicht weniger wichtig sein als die der Menschen in Bayern und Sachsen.
  2. Einschränkungen im Naturschutz können nicht durch Klimaschutz gerechtfertigt werden. Das gilt insbesondere für den im Land geplanten Bau von Windindustrieanlagen im Wald. „Wälder und Waldböden sind die bedeutendsten terrestrischen Kohlenstoffspeicher im Kreislauf der Natur“, so der Arbeitsentwurf für ein Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) des Landes vom 17.12.2012. Genau aus diesem Grund will die Bundesregierung den Wald durch einen Waldklimafonds schützen. Wir fordern die Landesregierung auf, in Baden-Württemberg keinen Wald für Standorte von Windindustrieanlagen zu roden und zu opfern.
  3. Der weitere Ausbau der witterungsabhängig begrenzt verfügbaren Wind- und Sonnenenergie ist wirtschaftlicher und ökologischer Unsinn. Der Bau von Windkraftanlagen bringt keine Verringerung des CO2-Ausstoßes, wie alle Zahlen belegen. Es gibt heute schon zuviel Strom, wenn der Wind weht und zu wenig, wenn der Wind nicht weht. Zusätzliche Windkraftanlagen schaffen keine Versorgungssicherheit und Strom kann bisher nicht gespeichert werden. Wir fordern die Landesregierung auf, den Bau weiterer Windindustrieanlagen im Land generell zu stoppen, bis das Speicherproblem gelöst ist.
  4. Baden-Württemberg hat mit der Novellierung des Landesplanungsgesetzes vom 9. Mai 2012 für den Bau von Windkraftanlagen ein Procedere vorgegeben, das bisherige Schutzgebiete ignoriert, die Planungshoheit der Regionalverbände auf die Gemeinden übertragen hat, was zu Interessenkonflikten zwischen Bürgern in den Gemeinden und zwischen Gemeinden führt. Wir fordern die Landesregierung auf, diesen unhaltbaren Zustand zu ändern und die Kompetenz der Regionalverbände für eine ausgleichende Planung wieder zu nutzen.
  5. Das EEG in der jetzigen Form in Kombination mit dem Zertifikatehandel ist der Grund dafür, dass Klimaschutz nicht erreicht wird und Windkraftanlagen nur den Projektierern und Grundeigentümern nutzen. Das Risiko tragen die Anleger. Das Verbraucherschutzministerium und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnen davor, dass etwa bei einer Investition in sogenannte Genussrechte das Risiko besteht, dass Verbraucher bei einem Scheitern des Windprojektes ihr investiertes Kapital vollständig verlieren können (siehe Verbraucherportal Baden-Württemberg). Wir fordern die Landesregierung auf, sich für eine Änderung des EEG einzusetzen, die diese Fehllenkungen beseitigt.

September 2013, BI Pro Limpurger Berge und BI Für Gaildorf

Die Forderungen werden vom „Landesverband baden-württembergischer Bürgerinitiativen gegen Windkraftanlagen in Natur- und Kulturlandschaften“ und der „Bundesinitiative VERNUNFTKRAFT“ (www.vernunftkraft.de) unterstützt.