Öffentlicher Brief der Bi ProNaturRaum Völkersbach – Malsch an Ministerpräsident Kretschmann
Staatsministerium BW
Herrn Kretschmann
Richard-Wagner-Straße 15
70184 Stuttgart 07.November 2012
Stellungnahme zum Landesplanungsgesetz und Windenergieerlass
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kretschmann,
wir wenden uns heute vertrauensvoll an Sie, weil wir Sie beim Wort nehmen!
In Ihrer Regierungserklärung vom 25.5.2011 heißt es: „Politik des Gehörtwerdens: Vielmehr wollen wir die Dinge im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern, im Dialog mit den organisierten und nichtorganisierten Interessengruppen in unserem Land vorantreiben. Gute Politik wächst von unten, echte Führungsstärke entspringt der Fähigkeit zuzuhören. Diese Regierung wird eine Politik des Gehörtwerdens praktizieren. Sie wird den Bürgerinnen und Bürgern im Dialog gegenübertreten, zuhören und dann entscheiden. Für mich ist die Einmischung der Bürgerinnen und Bürger keine Bedrohung oder ein Ausdruck einer Dagegen-Haltung, sondern eine Bereicherung. Ich sage: eine moderne, eine lebendige und starke Demokratie lebt vom Einspruch und von der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Nicht wo Menschen sich einmischen ist die Demokratie bedroht, sondern dort, wo sie sich abwenden von den öffentlichen Angelegenheiten, von der res publica.
Wir wollen Strukturen so verändern, dass Bürgerinnen und Bürger Gehör finden – auch außerhalb der Wahltage.“ Werden wir durch Sie gehört?
Denn: Unsere Gemeinde hat uns hinsichtlich der Änderung des Landesplanungsgesetzes und des Windenergieerlasses an die Landesregierung verwiesen! Mit dem Hinweis, dass es sich hier um die Zuständigkeit des Landes handelt!
Völkersbach, eine kleine Ortschaft mit rund 1900 Einwohnern, die zur Gemeinde Malsch gehört, liegt auf dem Bergrücken am Schwarzwald-Westhang mit naturnaher, bisher unverbauter Kulturlandschaft und Fernsicht in den Nordschwarzwald sowie in den Kraichgau. Dem Windatlas Baden-Württemberg ist zu entnehmen, dass es sich hierbei um ein windhöffiges Gebiet mit Windgeschwindigkeiten zwischen 5,25 und 5,75 m/sec handelt. In Folge des Landesplanungsgesetzes, gestützt durch das EEG, hat die Gemeinde Malsch bisher ein Konzentrationsgebiet für bis zu 18 Windkraftanlagen in ihrem Entwurf zum Teilflächennutzungsplan Wind (Stand 21.06.2012) ausgewiesen.
Wir, die Mitglieder der Bürgerinitiative proNaturRaum Völkersbach-Malsch, setzen uns ein für die Förderung des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, insbesondere für den Erhalt und die Wiederherstellung einer naturnahen Kulturlandschaft in Völkersbach-Malsch. Hierzu sollen alle Maßnahmen durchgeführt und gefördert werden, die die Schädigung des natürlichen Lebensraums der Menschen, Tiere und Pflanzen verhindern können. Besonderes Augenmerk liegt derzeit auf der Standortwahl für Windkraftanlagen. Diese muss sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Kriterien genügen.
Das Landesplanungsgesetz und der Windenergieerlass führen jedoch zum Ausweis von Standorten, die mit diesen Kriterien im Widerspruch stehen.
Kritische Würdigung des Landesplanungsgesetzes und des Windenergieerlasses
1. Unfrieden
Die Suche nach Vorranggebieten führt derzeit zu Unmut und Unfrieden unter den Bürgern, zwischen Bürger und Gemeindeverwaltung sowie unter den Kommunen. Die Vielzahl der öffentlichen Leserbriefe seit Juli 2012 spiegeln die Ängste und Sorgen, aber auch den Unfrieden wider (siehe www.proNaturRaum.de). Über 1000 Unterschriften gegen die Maßlosigkeit der ins Auge gefassten Bebauung durch WKA wurden am 24.09.2012 dem Bürgermeister der Gemeinde Malsch überreicht. Den Inhalt können Sie der Anlage entnehmen.
2. Fehlende Bürgernähe
Die Landesregierung möchte die Nutzung der Windenergie vorantreiben. Auch wenn dieses Ziel sinnvoll und richtig ist, heiligt es dennoch nicht die Mittel mit denen es jetzt erzwungen wird: Die Gemeindeautonomie wird ausgehebelt und die Bürger wie die Gemeinden werden vor vollendete Tatsachen gestellt, von Demokratie keine Spur.
Dem Windenergieerlass zufolge, „legt die Landesregierung beim Ausbau der Windenergie großen Wert auf die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger.“ Doch leider ist eine Bürgerbeteiligung nur in Form von Stellungnahmen an die Gemeinden möglich. Diese ist aber an das Landesplanungsgesetz und den Windenergieerlass gebunden. Daraus ergibt sich eine Einflussmöglichkeit von faktisch Null.
Gerade in kleineren Gemeinden sind die Gemeinde- und Ortschaftsräte mit der Ihnen im Windenergieerlass gestellten Aufgabe völlig überfordert. Aber vielleicht ist genau dies ja auch von der Landesregierung beabsichtigt: Je mehr Gemeinden überhaupt keinen oder einen fehlerhaften Flächennutzungsplan verabschieden, desto mehr Windkraftanlagen können am Ende schließlich gebaut werden. Dass der Gemeindefrieden vielerorts auf der Strecke bleibt, ist unerheblich.
Wie können Sie dies mit Ihrem Versprechen vereinbaren „Wir werden aber die Bürgerinnen und Bürger anhören und in die Planungen einbeziehen. Und zwar nicht erst dann, wenn im Grunde schon alles entschieden ist. Wir werden ihre Anliegen ernst nehmen und gegen die Interessen der Allgemeinheit sorgfältig abwägen, und wir werden dann in einem transparenten, gleichberechtigten und fairen Verfahren entscheiden.“?
3. Lastentragung durch einwohnerschwache Gemeinden
Um sich vor willkürlicher Bebauung mit WKA zu schützen, muss eine Gemeinde innerhalb kürzester Zeit (01.01.2013) einen Flächennutzungsplan erstellen, indem sie Vorranggebiete ausweist, die der Windenergie „substanziell Raum verschaffen“ – unabhängig davon, ob wirtschaftlich sinnvoll und unabhängig von der Größe der Gemeinde.
Die bisherigen Konzentrationsgebiete der Gemeinde Malsch liegen zum Großteil nur im subventionsfähigen, nicht aber im wirtschaftlichen Bereich, sind gleichzeitig aber so groß, dass in unserer kleinen Gemeinde ein riesiger Windpark mit bis zu 18 WKA entstehen könnte.
Wir sind der Meinung, dass die Energiewende nur dann sinnvoll umgesetzt werden kann, wenn alle Gemeinden ihren Beitrag zur Energiewende erbringen, mit den Maßnahmen, für die sie eine Begabung haben, die für sie aber auch verträglich und verhältnismäßig sind.
4. Schutz der Gesundheit
WKA gefährden nachweislich die Gesundheit der in ihrer nahen Umgebung lebenden Bürger durch Lärm, Schattenwurf und Infraschall. Infraschall wird in der gültigen Fassung der TA Lärm nicht berücksichtigt und findet somit auch keinen Niederschlag im Windenergieerlass und den Genehmigungsverfahren.
Selbst das Ministerium für Umwelt und Gesundheit beschreibt (unter http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/13579/laerm_bekaempfen.pdf) die negativen Folgen von Infraschall auf die Gesundheit. Im Gerichtsurteil des OLG München Az. 27 U 3421/11 und 27 U 50/12 wurde inzwischen außerdem bestätigt, dass die TA-Lärm keine geeignete Grundlage zum Schutz der Gesundheit bilden kann.
Der im Windenergieerlass empfohlene Mindestabstand von 700 m zur Wohnbebauung würdigt die Gefahren für die Gesundheit nicht ausreichend. Ist es aber nicht vorrangige Aufgabe der Landesregierung, die Gesundheit der Bürger zu schützen?
5. Erholung
Die Errichtung von WKA stellt eine Gefährdung der Naherholung dar: Unsere Mischwälder, oftmals geprägt durch die schutzwürdige Buche (Greenpeace), werden der Ruhe und Schönheit wegen von Einwohnern wie von Naherholungssuchenden aus dem Rheintal aufgesucht. Unser Wald erfüllt alle Kriterien für einen Erholungswald.
Die zu Grunde liegenden Daten der Kartierung zum Ausweis eines Erholungswaldes durch die FVA Freiburg stammen aus dem Jahr 1989. Das Freizeitverhalten und die Altersstruktur haben sich seither wesentlich geändert. Eine neue Kartierung ist erst 2014 zu erwarten. Diese Ergebnisse sind abzuwarten und in den Erlass einzubinden.
Ein Wald, der die Kriterien für Erholungswald erfüllt, muss durch den Windenergieerlass besonderen Schutz erfahren.
6. Vogelzug
Baden Württemberg ist ein Durchzugsland für den Vogelzug. Im Winter sind lokale Zugbewegungen durch die klimatischen Unterschiede zwischen Mittelgebirge und tieferen Gegenden zu beobachten. Durch die Aufhebung der bisherigen Ausschlussgebiete entsteht damit eine massive Gefährdung von Klein- und Großvogelarten. Durch die bis zu zweihundert Meter hohen Anlagen in exponierter Lage entsteht eine nicht unerhebliche Gefahr für Zugvögel.
7. Missverhältnis Landschaftsverbrauch und Auslastung WKA
Die aktuelle kommunale Ausweisung von Flächen zur Erstellung von Windkraftanlagen auf dem Schwarzwald-Westhang betrifft zum Großteil Gebiete, deren Windverhältnisse eine ökonomisch zufriedenstellende Nutzung nicht garantieren können (s. Windatlas Baden-Württemberg). Nur durch die 20 Jahre lang garantierten EEG-Subventionen wird der Bau von Anlagen rentabel.
WKA der vorgestellten 3 MW-Klasse werden bei den hiesigen Windgeschwindigkeiten kaum ausgelastet. Die Leistung einer WKA hängt in der dritten Potenz von der Windgeschwindigkeit ab. So beträgt die Leistung einer E 82 (3000 kW) erst bei 16m/sec 3000 kW, bei 5 m/sec 174 kW. (siehe http://www.enercon.de/p/downloads/EN_PUE_de_web.pdf). Bei einer Windgeschwindigkeit von 15 m/sec beträgt die Energieproduktion bei diesem Anlagentyp etwa 16.000 MWh/Jahr, bei 5 m/sec nur noch 3.000 MWh/Jahr. Um die gleiche Energieproduktion wie in windstarken Gebieten zu erreichen, müssten in unserer Region etwa das 6-fache an Anlagen aufgestellt werden!
Die planwirtschaftlichen Vorgaben im Windenergieerlass führen zusammen mit den Subventionen durch das EEG zu einem Landschaftsverbrauch, der nicht zu rechtfertigen ist. Muss eine staatliche Steuerung aber nicht versuchen, genau solche Fehlentwicklungen zu verhindern?
8. Missverhältnis Bruttostromerzeugung und Primärenergieverbrauch
Der Anteil Windenergie an der Bruttostromerzeugung betrug in Deutschland in 2011 8%, der Anteil am Primärenergieverbrauch in 2010 aber nur 0,9% (siehe Datensammlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, www.bmwi.de).
Dies liegt zum Großteil an der mangelnden Grundlastfähigkeit der Windenergie. Windenenergie wird nur erzeugt, wenn der Wind weht. Wenn mehr Strom aus Windenergie produziert wird als durch das Netz aufgenommen werden kann, werden Anlagen abgestellt. Weht der Wind zu schwach, müssen die konventionellen Kraftwerke weiterhin betrieben werden um Versorgungslücken zu schließen, was wiederum zu Ineffizienz in diesen Bereichen führt.
Sollte der langfristigen, weltweiten Aufgabe Klimaschutz nicht besser ein gut durchdachtes Energiekonzept zugrunde gelegt werden, anstatt kurzfristig alle bisherigen Schutzgebiete aufzuheben und die Planung den Kommunen zu übertragen?
9. Wertschöpfung und Tourismus
Dem Windenergieerlass ist zu entnehmen: „Windenergie schafft und sichert Arbeitsplätze… Zudem bietet der Aufbau von Windenergieanlagen….zahlreichen anderen Dienstleistungen bis hin zu den Hotelaufenthalten der Aufbaumannschaften mannigfaltige Möglichkeiten zur Wertschöpfung vor Ort, die in erster Linie der lokalen Wirtschaft zu Gute kommen.“
Rechtfertigt diese kurzfristige Wertschöpfung die langfristige Gefährdung der wirtschaftlichen Nutzung des Nord-Schwarzwaldes durch Tourismus und Naherholung?
Der Schwarzwald verfügt über ein landschaftliches und touristisches Alleinstellungsmerkmal. Die Schwarzwald Tourismus GmbH schätzte für das Jahr 2009 33 Mio. Übernachtungen und 160 Mio. Tagesgäste in der Schwarzwaldregion. Mit fast 140.000 direkten Arbeitsplätzen ist der Tourismus danach größter Arbeitgeber im Schwarzwald. (s. Pressemeldung unter www.schwarzwald-tourismus.info). Auch in unserer landschaftlich besonders reizvollen Region als Tor zum Schwarzwald ist der Tagestourismus von Erholungssuchenden aus den Städten der Rheinebene ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor (beispielsweise Rimmelsbacher Hof). Die Attraktivität unserer Region für den Tourismus wird jedoch durch den Bau von Windkraftanlagen wesentlich gemindert.
Änderungsantrag
Der Windenergieerlass lenkt zusammen mit dem derzeit umstrittenen EEG den Markt trotz dieser Missverhältnisse weiter in die falsche Richtung. Eine pauschale Forderung nach Windenergie ohne Berücksichtigung anderer erneuerbarer Energien führt zu einer immensen Landschaftszerstörung durch WKA, da sie wegen fehlender Auslastung in viel zu großer Anzahl erstellt werden. Der Bürger hat dabei kein Mitspracherecht, die Gemeinden werden zur Erfüllung der Landesvorgaben innerhalb kürzester Zeit und ohne die Möglichkeit einer sinnvollen Auseinandersetzung mit der Sachlage gezwungen.
Aufgrund dieser Missstände bitten wir die Landesregierung, das Landesplanungsgesetz und den Windenergieerlass vom 09.05.2012 zu ändern und die Sicherungspflicht im Sinne des §1 Landesnaturschutzgesetzes wahrzunehmen:
1. Um den Gemeinden genügend Zeit für sinnvolle Konzepte zu geben, ist die Aufhebung der bisherigen Ausschlussgebiete zum 01.01.2013 auszusetzen.
2. Die Energiewende sollte in drei Schritten erreicht werden:
- Energie sparsam einsetzen und unnötigen Verbrauch vermeiden
- Energieeffiziente Techniken einsetzen
- Fossile Energieträger durch erneuerbare Energien ersetzen
Dabei nicht den dritten Schritt vor dem ersten machen: die Verschwendung fossiler Energieträger darf nicht durch die Landschaftsverschwendung für erneuerbare Energien ersetzt werden.
Der Gemeindeautonomie ist in wesentlich höherem Maße Rechnung zu tragen.
Den Kommunen sollte dabei frei überlassen bleiben, welche erneuerbare Energie sie einsetzen, um das Ziel der Energiewende zu erreichen.
3. Bisher unberührte Gebiete am Schwarzwald-Westrand, insbesondere Kamm- und Gipfellagen sind besonderem Schutz vor der Bebauung mit WKA zu unterwerfen.
4. Zum Schutz der Menschen, sollte der Mindestabstand von Windkraftanlagen zu Siedlungs-gebieten mindestens das Zehnfache der Gesamthöhe aufweisen. Solch eine Regelung berücksichtigt auch gleich die immer höher werdenden Windkraftanlagen.
5. Der Begriff „der Windenergie ist substanziell Raum zu verschaffen“ ist genau zu definieren. Die Regelmechanismen zum Ausschluss der Erstellung von WKA sind nicht klar umschrieben und bilden daher weder in der Bewertung der Argumente, noch im Verfahren eine rechtssichere Grundlage.
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, wir schreiben ihnen als Bürger eines der schönsten, aber auch am dichtesten besiedelten Regionen der Bundesrepublik! Bitte bedenken Sie, auch wir, die Menschen, möchten uns in unserer Heimat wohl fühlen, unsere Landschaft schützen und auch selbst vor gesundheitlichen Gefahren beschützt werden! Wir bitten Sie deshalb dringend, auf entsprechen-de Änderungen am Landesplanungsgesetz und am Windenergieerlass hinzuwirken.
Gerne bieten wir Ihnen dabei unsere Mithilfe an. Bitte überzeugen Sie sich selbst – schauen Sie auf unsere Homepage www.pronaturraum.de!
Herzlichst grüßt die Bürgerinitiative
proNaturRaum Völkersbach Malsch
Sabine Lampe Arnfried Schmidt
Eine Kopie des Schreibens erhalten
• Bundesministerium für Umwelt, Herr Altmeier
• Ministerium für Verkehr und Infrastruktur BW
• Bürgermeister Malsch, Herr Himmel
• Regionalverband Mittlerer Oberrhein, Herr Hager
• Mitglieder des Bundestags, des Landestags BW und des Gemeinderats Malsch