Diese Stellungnahme wurde vom Ortschaftsrat bei der öffentlichen Sitzung am 24.09.2012 verabschiedet:
TOP : Stellungnahme des Ortschaftsrates Völkersbach zum Entwurf des Teilflächennutzungsplans
Wind – Beratung und Beschlussfassung
- Durch die Änderung des Landesplanungsgesetzes hat der Landtag Baden Württemberg die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass in Kommunen mit windhöffigen Gebieten künftig Windkraftanlagen im Außenbereich gebaut werden dürfen. Der Ortschaftsrat sieht diese Entwicklung mit großer Sorge und befürchtet erhebliche negative Auswirkungen auf das gewachsene Landschaftsbild besonders aber auch massive, negative Eingriffe in die Natur, die durch den Bau einzelner oder mehrerer Anlagen notwendig werden. Auch gesundheitliche Risiken, die von solchen Anlagen ausgehen können, sind sehr ernst zu nehmen. Demgegenüber steht die Wirtschaftlichkeit und Effizienz solcher Anlagen, die in unserer Gegend gebaut werden, im Vergleich zu Offshore-Anlagen in keinem vernünftigen Verhältnis zu den Schäden, die der Natur, der Umwelt, dem Landschaftsbild und den Menschen in der Region zugemutet werden. Der Ortschaftsrat fordert deshalb den Gemeinderat auf, an die Landesregierung und den Landtag Baden Württemberg heranzutreten und auf eine Änderung der gesetzlichen Regelungen zu dringen. In der gesellschaftlichen Gesamtbetrachtung machen Windkraftanlagen im Schwarzwald keinen Sinn. Es sollte den Gemeinden überlassen werden, festzulegen wie anstelle der Nutzung von Windkraft durch andere Formen alternativer Energien der 10 % Anteil des Energiebedarfs der Gemeinde gewonnen werden kann, der nun durch Windkraft erzeugt werden soll.
- Da nicht absehbar ist, ob das Land Baden Württemberg kurzfristig bereit ist, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu ändern oder zu modifizieren bzw. da nicht absehbar ist, wie lange der Entscheidungsprozess dauert, ist es nach den gegebenen Rahmenbedingungen wichtig, den Flächennutzungsplan fortzuschreiben und Konzentrationszonen festzulegen. Nur dadurch kann verhindert werden, dass Windkraftanlagen im Außenbereich der Gemeinde ohne Einfluss der Gemeinde errichtet werden.
- Alle im Verfahren bisher vorgetragenen Anregungen und Bedenken müssen durch unabhängige, kompetente Fachleute geprüft und bewertet werden und diese Bewertung muss in die Entscheidung des Gemeinderats einfließen. Besonders die vorgetragenen Bedenken wegen Schattenwurf, Lärm und Infraschall und die dadurch befürchteten gesundheitsschädlichen Auswirkungen spielen dabei eine besonders bedeutende Rolle. In einer Bürgerinformation müssen sich diese Fachleute vor weiteren Entscheidungen des Gemeinderats gemeinsam mit der Gemeinde Malsch zu den Anregungen und Bedenken äußern und den Bürgern Rede und Antwort stehen. Danach muss dem Ortschaftsrat noch einmal Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.
- Da sich aus heutiger Sicht alle in der Vorplanung aufgeführten Konzentrationszonen im Besitz der Gemeinde befinden, erwartet der Ortschaftsrat nach Festlegung der Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan von der Gemeinde, dass die Gemeinde durch Erstellung von Windgutachten (Messzeitraum mind. 1 Kalenderjahr) durch unabhängige Gutachter für jede Konzentrationszone feststellt, ob in den festgelegten Konzentrationszonen Windkraftanlagen aufgrund des gemessenen Windaufkommens überhaupt wirtschaftlich betrieben werden können. Es muss in jedem Fall verhindert werden, dass Anlagen entstehen, die nicht wirtschaftlich betrieben werden können.
- Erst wenn feststeht, ob und wenn ja, an welchen Standorten innerhalb der Konzentrationszone Windkraftanlagen wirtschaftlich sinnvoll betrieben werden können, darf die Gemeinde als Eigentümerin der Flächen darüber entscheiden, welche Grundstücke innerhalb der Konzentrationszone für den Bau von Windkraftanlagen zur Verfügung gestellt werden. Hier gilt der Grundsatz: So wenige Windkraftanlagen wie möglich – möglichst weit entfernt von der Wohnbebauung. Vor dieser Entscheidung des Gemeinderats muss der Ortschaftsrat noch einmal Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten
- Der Ortschaftsrat erwartet, dass Vertreter der Bürgerinitiative proNaturRaum in die Beratungen zum Teilflächennutzungsplan Wind einbezogen werden